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Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger
Die Sommersession 2010 war geprägt durch einige für unser Land schwierige Themen. Die Debatten dauerten oft Stunden, und es musste mehr als einmal eine Abendsitzung durchgeführt werden. Zwischendurch war es für Aussenstehende nicht immer einfach zu verstehen, was in Bern gerade verhandelt wurde. Gerade die wechselnden Positionen beim Staatsvertrag mit den USA stiessen zuweilen auf Unverständnis.
Wie immer habe ich Ihnen auf den nächsten Seiten eine kurze Zusammenfassung der aus meiner Sicht wichtigsten Themen aufgelistet.
Volksinitiative „Für die Ausschaffung krimineller Ausländer“
Die Ausschaffungsinitiative wurde am 15. Februar 2008 mit rund 210‘919 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie fordert im Einzelnen, dass die Ausländerinnen und Ausländer ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, wenn sie wegen eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes, wegen einer Vergewaltigung, eines anderen schweren Sexualdelikts oder eines anderen Gewaltdeliktes wie Raub, Menschenhandel, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind. Dies gilt auch für jene, die missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben. Neben dem Aufenthaltsverlust werden sie mit einem Einreiseverbot von 5 bis 15 Jahren belegt, im Wiederholungsfall 20 Jahre.
Der Bundesrat hat die Initiative für gültig erklärt und gleichzeitig empfohlen, den direkten, schwächer ausgefallenen Gegenvorschlag anzunehmen. Die Gegner der Initiative wollten die Ausschaffungsinitiative für ungültig erklären, da sie angeblich gegen das Völkerrecht verstosse. Der Bundesrat hat dies aber ausdrücklich verneint, da nicht gegen das Non-Refoulement-Prinzip verstossen werde. Es werde niemand in ein Land ausgewiesen, in dem der Ausgewiesene mit Folter oder anderen gravierenden Strafen rechnen müsse. Die Ausschaffungsinitiative verletze auch das zwingende Völkerrecht nicht.
Im ausgearbeiteten Gegenvorschlag werden sogenannte Grundprinzipien des Völkerrechtes und der Bundesverfassung erwähnt, die zu beachten seien. Da für diese Grundprinzipien aber nirgends eine Definition vorhanden ist, können mögliche Ausschaffungen verhindert werden. Zusätzlich wurden Integrationsforderungen aufgenommen. Es ist nicht verständlich, dass dies an dieser Stelle in die Verfassung aufgenommen werden sollte. Ständerat Hannes Germann hat zu Recht im Ständerat gerügt, dass damit die Einheit der Materie verletzt werde. Die Integration sollte vorher stattfinden und hat nichts mit der Ausschaffung zu tun.
Die Mehrheit im Rat anerkannte, dass dringender Handlungsbedarf bestehe. Trotzdem stimmte eine Mehrheit nur dem Gegenvorschlag zu und schlug die Ausschaffungsinitiative zur Ablehnung vor. Der Initiative ist indessen zugutezuhalten, dass sie ein Anliegen aufgenommen hat, das vielen Bürgerinnen und Bürger wichtig ist und für das sie eine griffige Lösung sehen wollen.
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Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger
Vorherrschende Themen der Frühlingssession des Nationalrates waren die drei Volksinitiativen (Abzocker, Bausparen und Klima) sowie einmal mehr die Dauerbrenner Banken, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung, die parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) und die Libyenfrage.
Abzocker - Volksinitiative
Die vergangenen Wochen und Monate haben Thomas Minder mit seiner Abzocker-Initiative ins Rampenlicht gerückt. Die Rezession und die teilweise exorbitanten Entschädigungen von Managern haben den Goodwill in der Bevölkerung mehr als strapaziert. Deshalb war es von vornherein klar, dass die Abzocker-Initiative im Falle einer Volksabstimmung angenommen würde. Auch wenn man der Minder-Initiative nicht in allen Punkten zustimmen kann, ist der Handlungsbedarf ausgewiesen. Der vernünftigste Ansatz wäre, wenn den Anliegen der Initiative in einer Aktienrechtsrevision und nicht auf Verfassungsebene Rechnung getragen würde. Deshalb war auch Thomas Minder bereit, seine Initiative zurückzuziehen, unter der Bedingung, dass seine Anliegen in der Aktienrechtsrevision aufgenommen würden. Dieser Vorschlag wurde von der SVP und der FDP geschlossen unterstützt, fand aber leider keine Mehrheit in der grossen Kammer. Deshalb wurde im Nationalrat ein Gegenvorschlag zur Abzocker-Initiative ausgearbeitet. Das Resultat ist nicht berauschend: Der Gegenvorschlag ist unklarer als die Minder-Initiative. Überhaupt war die ganze Übung verlorene Liebesmühe, denn sollte die Volksinitiative zur Abstimmung gelangen, wird sie gewinnen.
Nun kann nur noch der Ständerat eine Korrektur anbringen und die Aktienrechtsrevision fordern. Damit wäre es möglich, ein Gesetz innerhalb einer vernünftigen Frist zu machen und dem Volkswillen nachzukommen. Bei der Annahme der Volksinitiative würde die Umsetzung eindeutig mehr Zeit in Anspruch nehmen. Zudem gehört eine so detaillierte Festlegung nicht in die Verfassung, denn jede Anpassung würde eine Volksabstimmung bedingen.
Bausparinitiativen
Während rund sechs Stunden haben wir die beiden Bausparinitiativen, nämlich diejenige des Hauseigentümerverbandes „Eigene vier Wände dank Bausparen“ sowie diejenige der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) mit dem etwas komplizierten Namen „Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energie- und Umweltschutzmassnahmen“ im Nationalrat beraten.
Beide Initiativen verlangen während 10 Jahren die steuerliche Begünstigung von Bauspareinlagen für den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum in der Schweiz. Dabei soll der maximale jährliche Abzug bei der HEV-Initiative 10‘000 Franken und für Ehepaare 20‘000 Franken betragen. Die Initiative der SGFB fordert maximal 15‘000 Franken und für Ehepaare 30‘000 Franken. Zusätzlich sieht diese Initiative während 10 Jahren innovatives Energiebausparen zur Bereitstellung des Eigenkapitals für die Finanzierung von baulichen Energiesparmassnahmen am selbstgenutzten Wohneigentum von maximal 5‘000 Franken jährlich (bei Ehepaaren 10‘000 Franken) vor. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass die Volksinitiative der Schweizerischen Gesellschaft für das Bausparen den Kantonen ermöglicht, das Bausparen fakultativ einzuführen, während dem diejenige des Hauseigentümerverbandes eine obligatorische Einführung postuliert.
Die Mehrheit der bürgerlichen Parlamentarierinnen und Parlamentarier fand, dass beide Initiativen ein effizientes Mittel zur Wohneigentumsförderung seien und so dem Auftrag der Bundesverfassung, die eine Konkretisierung der Wohneigentumsförderung verlangt, nachgekommen werden könne. Zusätzlich würden diese Initiativen einen wirksamen Anreiz zum mehrjährigen Äufnen des notwendigen Eigenkapitals bilden und einen Tatbeweis der Bausparer verlangen.
Von der Gegnerschaft wurden die angeblich mangelnde Wirkung, die aus ihrer Sicht falsche Zielgruppe, die nur marginale Förderung von energetisch vorbildlichem Wohneigentum, die zu erwartenden Steuerausfälle sowie die Verkomplizierung der Steuererklärung ins Feld geführt. Gerade die Argumente „fehlende Wirkung“ und „falsche Zielgruppe“ konnten anhand des Beispiels Baselland entkräftet werden: Die Erfahrungen im Kanton Basel-Landschaft haben gezeigt, dass aus 1 Franken vorübergehendem Steuerausfall ein dem Bausparen zurechenbares Volumen an neu erworbenem Wohneigentum von 20 Franken resultiert. Dabei haben 63% aller Bausparer ein steuerbares Einkommen von weniger als 80‘000 Franken, womit vor allem die mittleren und unteren Einkommensschichten profitieren. Der zusätzliche Aufwand bei der Steuererklärung dürfte sich in Grenzen halten. Die Steuerausfälle werden mit maximal 132 Millionen Franken (Bund und Kantone) geschätzt, was so gesehen eine „günstige“ Gelegenheit ist, das Wohneigentum in der Schweiz gezielt zu fördern.
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass diese beiden Initiativen dem in der Bundesverfassung enthaltenen Auftrag zur Förderung des Wohneigentumes gerecht werden. Diese Art von Bausparen avisiert in erster Linie Mieterinnen und Mieter und ist entgegen anderslautenden Meinungen kein Privileg für Eigentümerinnen und Eigentümer. Das Privateigentum in der Schweiz wird mit diesen Initiativen gefördert und die tiefe Wohneigentumsquote kann gesteigert werden. Der Nationalrat empfiehlt mit 121:61 (HEV) respektive 118:64 (SGFB) Stimmen die Annahme der beiden Initiativen.
Volksinitiative „Für eine gesundes Klima“
Bei dieser Volksinitiative geht es darum, gegenüber 1990 eine 30%ige CO2-Reduktion bis 2020 zu erreichen. Diese Reduktion der Treibhausgasemission sollte vollständig durch inländische Massnahmen erreicht werden.
Die bürgerliche Seite war sich einig, dass diese Initiative viel zu weit gehen würde, nicht in die Verfassung gehöre, einer inländischen Rosskur gleichkomme und von Industrie und Wirtschaft teuer bezahlt werden müsste. Neben massiven Erhöhungen der Treibstoffpreise führt dies unweigerlich auch dazu, dass die Schweiz an internationaler Konkurrenzfähigkeit einbüssen würde. Einzelne plädierten für eine wirtschaftlich verantwortbare CO2-Reduktion, doch verständlicherweise gingen dazu die Meinungen weit auseinander. Mit 107 zu 76 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt der Nationalrat, die Initiative abzulehnen.
Dem Klima muss weltweit Sorge getragen werden, aber es darf auch nicht vergessen werden, dass die Schweiz nur rund 0,1 Promille zum globalen CO2-Ausstoss beiträgt und Massnahmen, die nur die Schweiz betreffen, wenig bewirken werden. Selbstverständlich ist dies kein Grund, um untätig zu bleiben. Allerdings muss man sich fragen, ob es nicht besser wäre, wenn die Schweiz einen Teil ihrer Ressourcen und Fähigkeiten international zum besseren Klimaschutz verwenden würde. Mit Sicherheit werden all diese Punkte noch einmal diskutiert, wenn es in der kommenden Sommersession darum gehen wird, die aufgegleiste Revision des CO2-Gesetzes zu diskutieren.
Zuwanderung
In der ersten Sessionswoche fand eine ausserordentliche Session zu der Thematik Migration, Asyl und Personenfreizügigkeit statt. Interessanterweise war auch im Rezessionsjahr 2009 die Zuwanderung nicht rückläufig. Die Bilanz zeigt, dass 77‘226 Ausländer neu in die Schweiz einwanderten. Die Schweiz kommt dabei nach Australien und Luxemburg auf den dritthöchsten Ausländeranteil. Die Grenzgänger haben in der Schweiz in den letzten 10 Jahren um 59% zugenommen. Von 1989 bis 2009 erhielten über eine halbe Million Ausländer die schweizerische Staatsbügerschaft. Angesichts dieser Zahlen darf festgehalten werden, dass sich die Schweiz sehr ausländerfreundlich zeigt.
In dieser teilweise sehr emotionsgeladenen Debatte wurden über 100 Vorstösse behandelt und rund 30 Motionen und Postulate angenommen! Die am meisten beachtete Abstimmung war die Zustimmung zur Forderung nach Lehrstellen für illegale Aufenthalter in der Schweiz, sogenannte „Sans Papiers“ oder Papierlose. „Sans Papier“- Kinder dürfen, trotz fehlender Aufenthaltsbewilligung, die Volksschule besuchen. Daraus leitete die linke Mehrheit im Nationalrat ab, dass sie auch Anspruch auf eine Lehrstelle hätten. Es ist aber ein Irrtum zu glauben, das Recht auf Schulbildung beinhalte auch das Recht auf Berufsbildung. Nur der Zugang zur Volksschule ist grundrechtlich geschützt. Eine Berufslehre ist hingegen Bestandteil eines Arbeitsverhältnisses, wobei der Lehrvertrag eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Ausbildner und Auszubildenden bildet. Es ist schon erstaunlich, dass es in einem Bereich, in dem die Behörden ständig gegen jede Form von Schwarzarbeit kämpfen und diese auch hart bestrafen, nun zulässig sein soll, mit Personen, die sich illegal hier aufhalten, Ausbildungsverträge abschliessen zu dürfen.
Zivildienst
Die Zulassungszahlen zum Zivildienst des Jahres 2009 haben bestätigt, wovor ich bereits bei der Abschaffung der Gewissensprüfung gewarnt hatte. Statt wie bis anhin 1‘400 bis 1‘800 Gesuche pro Jahr, sind von anfangs April 2009 bis 31. Dezember 2009 7213 Zivildienstgesuche eingereicht worden. Während der Rekrutenschule sind die Gesuche um das Dreifache und nach der Rekrutenschule und beim höheren Kader um das Vierfache angestiegen. Diese Zahlen beweisen eindrücklich, dass bei einem grossen Teil der Gesuchsteller nicht ein Gewissenskonflikt Anlass zum Wechsel in den Zivildient war, sondern dass viele diesen Weg wählten, um aus Opportunitätsgründen nicht mehr Militärdienst leisten zu müssen. Dies ist eindeutig verfassungswidrig. Die Armee hatte im Jahr 2009 einen Abgang von 5‘000 jungen Schweizer Dienstpflichtigen zu verzeichnen. Sollte dieser Trend anhalten, werden der Armee in Zukunft sehr viele junge Dienstpflichtige fehlen. Damit werden langfristig die schon alleine aufgrund der Geburtenrückgänge sinkenden Bestände zusätzlich gefährdet.
Die Abschaffung der Gewissensprüfung wurde dem Parlament als Sparvorlage verkauft. Bei der damaligen Beratung im Parlament sagte Frau Bundesrätin Leuthard (Amtl. Bulletin Nationalrat 2008 S. 908), dass mit der Abschaffung der Gewissensprüfung 10 Bearbeitungsstellen sowie rund 3,7 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden können. Genau das Gegenteil ist eingetroffen. Es wurden 18 neue Stellen geschaffen, die rund 2 Millionen jährlich kosten, sowie ein Mehrbedarf von 4,6 Millionen Franken jährlich geltend gemacht. Hinzu kommt, dass es auch immer schwieriger wird, genügend adäquate Einsatzplätze für so viele neue Zivildienstleistende zu finden. Dies gefährdet langfristig Nischenarbeitsplätze und niederschwellige Arbeitsplätze, worunter die schwächsten Glieder unserer Gesellschaft am meisten zu leiden haben. Angesichts dieser Gesuchsflut denkt der Vorsteher des Zivildienstes bereits schon daran, dass Aufgaben unserer Armee oder des Zivilschutzes vom Zivildienst übernommen werden könnten. Dies ist sicher der falsche Weg und auch unlogisch, denn angeblich sind ja diese Leute zum Zivildienst übergetreten, weil sie sich nicht mit den Aufgaben des Militärs identifizieren konnten!
Angesichts der bestehenden Missstände habe ich in der Sicherheitspolitischen Kommission eine Motion eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, zusammen mit dem Bericht über die Entwicklung der Gesuche im April 2010 sämtliche eingereichten Vorstösse betreffend Zivildienst zu beantworten und dem Parlament umgehend eine Vorlage zur Änderung des Zivildienstgesetzes zu unterbreiten. Diese Motion wurde vom National- und Ständerat grossmehrheitlich gutgeheissen, womit der Bundesrat gefordert ist, umgehend zu handeln und Korrekturen anzubringen.
Militärgesetz
Im Juni 2009 scheiterte die Militärgesetzrevision an den obligatorischen Ausbildungseinsätzen im Ausland für alle Armeeangehörigen sowie am generellen Obligatorium für Auslandeinsätze für das Militärpersonal. Der Bundesrat hat sich deshalb auf die unbestrittenen Punkte beschränkt und eine Minirevision in den Nationalrat gebracht.
Im Wesentlichen geht es um die Sicherheit im Umgang mit der persönlichen Waffe, das heisst eine vertiefte Prüfung bei der Rekrutierung, die Möglichkeit bei Anwärtern auf eine Kaderstelle in der Armee Einsicht in Akten des Strafvollzugs- und des Betreibungs- und Konkurswesens zu nehmen sowie um eine Priorisierung von Verkäufen militärischer Immobilien zuhanden der Gemeinwesen, da die Armee noch rund 12‘000 Immobilien besitzt, die nicht mehr alle benötigen werden. Sämtliche Änderungen wurden von der Mehrheit im Rat unterstützt und angenommen.
Die Linke versucht einmal mehr erfolglos, ihre altbekannten Anliegen in diese Revision einzubringen. Es wurde ein Streichungsantrag bei der Verpflichtung zum Grad gestellt, obschon es sich hier nicht um einen Zwang, sondern um eine Verpflichtung aufgrund entsprechender Gespräche handelt. Ein zweiter Antrag betraf einen von der EO finanziertenVaterschaftsurlaub während eines Jahres nach der Geburt eines Kindes. Dies hätte indessen eine Verfassungsänderung benötigt, weil der Militärdienst persönlich zu leisten ist. Mit einem dritten Antrag versuchte die Linke, die Begrenzung des Anteils der Durchdiener auf 15% aufzuheben, obwohl wir heute nicht einmal mehr 10% erreichen und die Zahl der Durchdiener weiter zurückgeht.
In der Schlussabstimmung wurde die Minirevision mit Ausnahme einer kleinen Differenz angenommen. Diese betrifft die Befreiung vom Berufsgeheimnis der Ärzte und Psychologen bei der Prüfung von Hinderungsgründen für die Überlassung der persönlichen Waffe. Dies muss noch vertiefter abgeklärt werden.
Zusammenfassend darf festgehalten werden, dass die Revision keine grossen Wellen werfen wird, aber der gefundene gemeinsame Nenner ermöglicht, dass die Politik in Armeefragen wieder geeinter für die Sache einstehen kann.
Arbeitslosenversicherungsgesetz
Das Parlament hat endlich einen Schlusspunkt unter das Arbeitslosenversicherungsgesetz gesetzt, wobei der Nationalrat zuletzt rechte Abstriche am anfänglich ambitionierten Vorhaben gemacht hat.
Ziel der 4. ALV Revision ist der Abbau des aufgelaufenen Schuldenberges der ALV von 9 Milliarden Franken, 6 Milliarden davon strukturell bedingt, durch Massnahmen auf der Einnahmen- und der Ausgabenseite, um zu verhindern, dass weiterhin jedes Jahr eine weitere Milliarde Franken Defizit hinzukommt.
Das Parlament hat auf der einen Seite die vom Bundesrat vorgeschlagene Erhöhung der Arbeitgebereiträge von 0,3% auf 0,2% reduziert. Auf der anderen Seite wurde mit mehreren Massnahmen ein vernünftiger Leistungsabbau vorgenommen. Ursprünglich fiel dieser Leistungsabbau im Nationalrat viel deutlicher aus, wurde aber anschliessend vom Ständerat wieder korrigiert.
Schlussendlich sind mehrheitlich Korrekturen vor allem bei der jungen Bevölkerung vorgenommen worden. Die unter 30-Jährigen müssen auch Arbeiten annehmen, die nicht ihren Qualifikationen oder ihren Erfahrungen entsprechen. Den unter 25-Jährigen ohne Unterhaltspflichten wurden die Taggelder um die Hälfte gekürzt und den Schülern und Studenten wurde die Anzahl der maximalen Taggelder reduziert. Weiter erhalten Arbeitslose, die nur ein Jahr in die Kasse einbezahlt haben, nur noch 260 statt 400 Taggelder. Die über 55-Jährigen müssen ein halbes Jahr länger als bis anhin Beiträge geleistet haben, um ein Maximum von 520 Taggeldern zu erreichen. Ebenfalls wurden die Wartefristen für Arbeitslose auf 5 Tage erhöht, bei Personen ohne Kinder mit einem Einkommen ab 60‘000 Franken auf 10 bis 20 Tage.
Obschon die bürgerliche Seite etwelche Konzessionen eingegangen ist, hat die Linke nach der Verabschiedung beschlossen, gegen dieses Gesetz das Referendum zu ergreifen. Dies ist eine kurzsichtige Optik, denn angesichts der klaffenden Lücken bei der Arbeitslosenversicherung werden wir nicht darum herumkommen, früher oder später einschneidende Massnahmen treffen zu müssen.
AHV
Die 11. AHV-Revision wurde schon einmal im Nationalrat behandelt. Dabei ging es vor allem um die sogenannte subventionierte Frühpensionierung. Der Nationalrat wollte ursprünglich keine Abfederung von Frühpensionierungen bei der Erhöhung des Rentenalters der Frauen von 64 auf 65 Jahre. Damit wäre es möglich gewesen, die AHV um rund 800 Millionen Franken zu entlasten. Der Ständerat hatte diesen Vorschlag abgeschwächt. Damit musste dies noch einmal im Nationalrat behandelt werden. Dabei setzte sich die linke Seite mit einer Subventionierung von 1,15 Milliarden Franken durch. Schlussendlich scheiterte dies an der Schuldenbremse. Damit entschied sich der Nationalrat für die Erhöhung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre ohne Subventionierung, was nun noch einmal im Ständerat beraten werden muss.
Wir dürfen nicht vergessen, dass weiterhin dringender Handlungsbedarf bei unseren Sozialversicherungen besteht. Bei der AHV rechnet man zum Beispiel in den kommenden 15 Jahren mit einem Ausgabenanstieg von 36 auf 51 Milliarden Franken. Kommt hinzu, dass sich das Altersverhältnis verschiebt, so dass immer weniger Beitragszahler auf immer mehr Beitragsempfänger entfallen. Will man diese Problematik seriös angehen, wird man künftig auch Leistungskürzungen in den Massnahmenkatalog einbeziehen müssen, obwohl sich jedermann scheut, dieses heisse Eisen anzufassen.
Luftfahrtgesetz
Der Nationalrat hat sich als Erstrat mit der ersten Teilrevision des Luftfahrtgesetzes befasst. Die Luftfahrt ist ein wichtiger Verkehrsträger für das Exportland Schweiz. Sie trägt heute etwa 6% des Bruttoinlandproduktes oder 26 Milliarden Franken zur schweizerischen Wertschöpfung bei und bietet rund 180‘000 Personen einen Arbeitsplatz. Mit dem revidierten Luftfahrtgesetz will man günstigere Rahmenbedingungen schaffen und eine bessere Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Luftfahrt erreichen.
Bei dieser Revision am meisten diskutiert und umstritten waren eine neue Aufsichtsabgabe, die Flughafengebühren sowie die Nachwuchsförderung.
Die geplante Einführung einer neuen Aufsichtsabgabe für das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) wurde in der Vernehmlassung aber auch im Parlament deutlich abgelehnt. Da bereits in den Jahren 2005 und 2007 Stellenerhöhungen beim BAZL und 2008 eine massive Gebührenerhöhung stattgefunden hatten, war man sich mehrheitlich einig, dass nicht auch noch eine neue Aufsichtsabgabe, die einer verdeckten Steuer gleichkommen würde, eingeführt werden dürfte. Angesichts des Umstandes, dass in den letzten Jahren eine Aufgabenreduzierung stattgefunden hat und vermehrt europäische Regeln übernommen wurden, sind neue Gebühren völlig verfehlt. Das BAZL ist vielmehr aufgefordert, sich auf europäischem Boden vermehrt für den Standort Schweiz einzusetzen und einen gesamtheitlichen, pragmatischen Ansatz zu verfolgen. Nur so kann die schweizerische Luftfahrt konkurrenzfähig bleiben.
Auch die Flughafengebühren waren umstritten, aber schlussendlich konnte eine gute Lösung für alle gefunden werden. Der Nationalrat will, dass es in Zukunft nicht mehr möglich sein soll, „Ertragsperlen“ (Parkhäuser, Shoppingcenter) von den Flughafenaufwänden zu trennen. Damit wird eine gerechtere Grundlage für die Festlegung der Flughafengebühren erreicht.
Ein neu eingeführter Förderartikel soll die fliegerischen Aus- und Weiterbildung sowie die Forschung und Entwicklung in der Aviatik unterstützen. Die Anerkennung der Aviatikberufe soll innerhalb des schweizerischen Berufsbildungssystems angestrebt werden.
Förderung von Forschung und Entwicklung in der Schweiz
Die Innovationskraft der schweizerischen Unternehmen scheint im internationalen Vergleich nach wie vor relativ hoch zu sein. Mit der zunehmenden Internationalisierung haben aber auch andere Länder diese Innovationskraft entdeckt und möchten diese für sich gewinnen. Da die Schweiz auf wenig eigene Ressourcen greifen kann, eine gute Forschungs- und Entwicklungstätigkeit eine zentrale Bedeutung für unser Land hat und wir als exportorientiertes Land gelten, muss dieser Bereich dringend gestärkt werden.
Verschiedene Länder sind dazu übergegangen, einfache und vorteilhafte Bedingungen anzubieten. Zum Beispiel Irland, England, Belgien, Frankreich, aber auch weiter entfernte Länder wie China, Singapore, USA, Kanada und Indien bieten tiefe Einkommenssteuersätze, spezielle Steuerermässigungen für qualifizierende Ausgaben, Steuerabzüge aus Lizenzeinkünfte und Einkünfte aus Patenten, einmalige Unterstützungsgelder an Forschung und Entwicklung (F&E), Gebäude und Anlagen etc. an und ziehen dadurch erfolgreich Unternehmen mit grossen F&E Aufwendungen an.
Das Bundesamt für Statistik erwähnt, dass Schweizer Unternehmen mehr Mittel für Forschungsprojekte im Ausland aufwenden als für Projekte in der Schweiz. Eine Verbuchung der F&E Ausgaben gemäss heutiger schweizerischer Praxis ist schon lange nicht mehr innovativ. Die direkte Unterstützung des Bundes für Forschungsprojekte hat sich ebenfalls als unzureichend erwiesen. Selbst Untersuchungen der OECD haben gezeigt, dass steuerliche Anreize für Unternehmen mehr Investitionen in F&E bewirken als eine direkte Förderung von F&E.
Deshalb habe ich in der vergangenen Frühlingssession eine Motion zu diesem Thema eingereicht, die von vielen bürgerlichen Parlamentarierinnen und Parlamentarier (SVP, FDP, BDP und CVP) unterzeichnet wurde. Der Bundesrat soll beauftragt werden, bei der Unternehmenssteuerreform III den Forschungs- und Entwicklungsstandort Schweiz mit folgenden Massnahmen zu stärken:
1. Einführung einer Steuervergünstigung bei der Bundessteuer für diejenigen Unternehmen, die Ausgaben von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in der Schweiz ausweisen.
2. Dieser Steuerabzug sollte im Bereich 30 bis 40% der Gesamtausgaben für F&E liegen und möglichst einfach ausgestaltet werden.
3. Qualifizierte Ausgaben sollten folgende Bereiche abdecken: operationelle F&E Tätigkeiten, Investitionen in F&E sowie F&E Ausgaben für Entwicklungs- und Registrierungs-Fortschritte.
4. Die Steuervergünstigungen sollen auch im Steuerharmonisierungsgesetz berücksichtigt werden.
Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger
Ich wünsche Ihnen frohe Ostern und hoffentlich ein paar wärmere Tage, um sich auf einen schönen Sommer 2010 zu freuen.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Hurter