Rückblick Frühlingssession 2012

Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger

Leider hat sich der Rückblick der Frühlingssession 2012 aufgrund meines derzeit starken Engagements in gewissen Kommissionen insbesondere in der der Subkommission Tiger-Teil-Ersatz etwas verspätet.

Steueramtshilfegesetz und Doppelbesteuerungsabkommen

Dieses leidige Thema ist zum Dauerbrenner geworden. Man kann sich fragen, wann der Druck der anderen Staaten auf die Schweiz endlich abnehmen wird. Die nachgiebige Haltung unserer Landesregierung hat im Ausland immer neue Begehrlichkeiten geweckt. Der Bundesrat hat es versäumt, dem Ausland klar zu machen, dass die Schweiz kein Paradies für Steuerbetrüger oder Steuerhinterzieher ist. Die USA spielen dabei einmal mehr trauriges Spiel. Längst weiss man, dass die amerikanischen Behörden bei der Verfolgung von Steuervergehen recht selektiv vorgehen. Der Finanzplatz Miami ist als sicherer Hafen für Offshore-Guthaben aus der Karibik und Lateinamerika bekannt. Die amerikanische Justiz nimmt keinen Anstoss daran, dass die Anleger ihrerseits in ihren Heimatländern Steuern hinterziehen. Das britische „Tax Justice Network“ bezeichnet Delaware als „den undurchsichtigsten und heimlichtuerischsten Finanzplatz der Welt“.

Dennoch hat sich die Schweiz einmal mehr gebeugt. Das Bankkundengeheimnis ist auf dem Sterbebett. In Zukunft reicht es, dass die USA aufgrund eines Verhaltensmusters von Schweizer Banken Kundendaten verlangen kann. Früher verlangte man die Identifikation der betroffenen Person, und es wurde im Einzelfall Amtshilfe gewährt, neu können Gruppenanfragen gemacht werden. Dies, obschon beide Staaten dem Doppelbesteuerungsabkommen zugestimmt haben, die Senatsprotokolle keinen entsprechenden Hinweis enthalten und 2009 Frau Widmer-Schlumpf dem Parlament erklärt hat, der Informationsaustausch finde nur auf konkrete Anfragen hin statt und sei auf den Einzelfall beschränkt!

Doppelbesteuerungsabkommen

Zusätzlich wurde über Ergänzungen zu Doppelbesteuerungsabkommen mit verschiedenen Ländern abgestimmt, bei denen es mehrheitlich darum ging, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit die Schweiz bei einer Anfrage Auskunft erteilen würde. Neu an diesem Zusatz ist, dass sich einzelne Länder ausbedungen haben, dass es für eine Amtshilfe nicht mehr einer eindeutigen Identifikation der steuerpflichtigen Person bedarf. Es genügen die Umschreibung eines Verhaltensmusters und die Tatsache, dass ein Informationsinhaber oder seine Mitarbeitenden zu solchen Verhaltensmustern in erheblicher Weise beigetragen haben. Damit hat man verpasst, einen klaren Trennstrich zwischen einer konkreten Anfrage und „fishing expeditions“ zu setzen. Der automatische Informationsaustausch wird leider immer mehr zur Tatsache.

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Rückblick Herbstsession 2011

Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger

Mit der Herbstsession 2011 ist die 48. Legislaturperiode zu Ende gegangen. Es standen einmal mehr zahlreiche bedeutende Geschäfte auf dem Programm: Armeebericht, Massnahmen gegen die negativen Auswirkungen der Frankenstärke, Hochschulförderungsgesetz oder die Too-big-to-fail-Vorlage, um nur einige wenige zu nennen.

Ausserordentliche Session zur wirtschaftlichen und sozialen Situation der Bevölkerung

Der Grundtenor lautete, dass es unserer Wirtschaft gut gehe und es sogar an Arbeits- und Fachkräften mangle, dennoch würden einzelne Branchen und Gebiete aber einen Einbruch spüren. Die besondere Betroffenheit unseres Kantons durch die Eurokrise hat mich bewogen, den Bundesrat anzufragen, ob im Rahmen des Konjunkturprogrammes gezielte Massnahmen für die Grenzregionen vorgesehen seien. Der zuständige Bundesrat Johann Schneider-Ammann erklärte, dass keine spezifischen regionalen Massnahmen vorgesehen seien. Die Definition von "Grenzregion" sei nicht machbar, daher gebe es keine Grundlage, um ganz spezifische Massnahmen für diese Regionen wirken zu lassen. Dagegen sei das Seco derzeit daran, mit den Kantonen die Globalkredite für die Jahre 2012 bis 2015 für die regional- und damit strukturpolitische Förderung auszuhandeln. Immerhin konnte ich in diesem Zusammenhang die Zusicherung des Secos erlangen, dass die Förderung der Beherbergungswirtschaft in Form von Darlehen auch in Gebieten ausserhalb der Fremdenverkehrsregionen und Badekurorte Anwendung finden dürfe.

Der Bundesrat hatte im August 2011 ein 2 Milliardenpaket zur Stärkung des Werkplatzes beschlossen, welches aufgrund der Reaktionen in der Öffentlichkeit dann eilends wieder zusammengestrichen wurde. Der noch verbleibende Teil der Massnahmen besteht nicht aus Sofortmassnahmen, sondern eher aus einer Art Konjunkturprogramm zur Ausnützung der im Rahmen der Schuldenbremse verwendbaren Überschüsse. Die wichtigsten Bereiche, denen mit Krediten geholfen werden soll, sind: Die Arbeitslosenversicherung (500 Millionen Franken), die Exportförderung (10 Millionen Franken), der Tourismusbereich (100 Millionen Franken), die Technologie- und Innovationsförderung ( 212,5 Millionen Franken) sowie der Verkehr ( 46,5 Millionen Franken).

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Rückblick Sommersession 2011

Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger

Eine heftige Sommersession ging im Juni zu Ende. An zwei Tagen fanden ausserordentliche Sessionen zu den Themen Kernenergie sowie Europa und Bilaterale III statt. Trotz der medialen Aufheizung sind die gefällten Entscheide noch nicht definitiv und werden sicher in den nächsten Wochen und Monaten weiterhin ausgiebig diskutiert werden.

Ausserordentliche Session zur Kernenergie

Folgende vier wichtige Entscheide fällte der Nationalrat:

 · Keine neuen Rahmenbewilligungen für den Bau von Atomkraftwerken ab Januar 2012 sowie ein schrittweiser Ausstieg aus der Atomenergie.

 · Aufhebung der oberen Limite bei der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Die heute geltende obere Limite der Konsumentenbelastung von maximal 0,6 Rappen/kWh und ab 2013 0,9 Rappen/kWh soll in Zukunft     aufgehoben und durch Jahreskontingente für baureife Projekte ersetzt werden.

· Das Bewilligungsverfahren für Anlagen für erneuerbare Energien sollen koordiniert und gestrafft werden.

· Das Verbandsbeschwerderecht soll bei Energieprojekten aufgehoben werden.

Der Nationalrat hat in der Sommersession den Atomausstieg beschlossen. Allerdings, und deshalb hat sich die SVP auch grossmehrheitlich dagegen ausgesprochen, gleicht dieser Entscheid einem Blindflug. Bevor mögliche Optionen und Auswirkungen bekannt sind, will eine Mehrheit im Nationalrat sich von der Produktion von Kernenergie in der Schweiz verabschieden. Die SVP hat deshalb leider erfolglos versucht, die Entscheidung bis zum Vorliegen klarer Fakten aufzuschieben. Bis heute ist offen, wie die knapp 40% des gesamten Stromverbrauchs, die aus Kernkraftwerken stammen, sowie das Auslaufen von Stromverträgen mit Frankreich im Jahre 2035 kompensiert werden können. Seit der Einführung der Kernenergie in der Schweiz im Jahre 1969 ist der Stromverbrauch um 150% gestiegen, obwohl wir zwischendurch Rezessionen hatten, und die Geräte Jahr für Jahr effizienter werden. Damit man einen Entscheid en connaissance de cause machen kann, müssen die Facts auf dem Tisch liegen: Was kostet dieser Ausstieg effektiv, welche Auswirkungen hat dies auf das Gewerbe, Industrie und Bevölkerung und welche Einschränkungen sind damit verbunden? Es kann und darf nicht sein, dass wir aussteigen, aber schlussendlich den Strom aus dem Ausland ohne Kenntnis der Produktionsart beziehen müssen, nur um unseren Bedarf zu decken. Das wäre dann wirklich Vogel Strauss Politik.

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