Rückblick Wintersession 2009
Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger
Die Wintersession 2009 hatte einen fulminanten Start: Mit der Wahl von Pascale Bruderer Wyss zur Präsidentin des Nationalrates resp. Erika Forster-Vannini zur Präsidentin des Ständerates und von Frau Bundesrätin Doris Leuthard zur Bundespräsidentin wird die Schweiz zum ersten Mal in ihrer Geschichte für ein Jahr vollständig in „Frauenhand“ sein.
Im Folgenden möchte ich Ihnen wiederum eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Geschäfte der Wintersession 2009 präsentieren.
Alles um das Wasser
Die Schweiz als Wasserschloss Europas zeigt uns deutlich auf, dass wir durchaus auch Rohstoffe besitzen. Das Wasser bedarf eines sorgfältigen Umganges, wobei die in der Wintersession 2009 behandelten Vorstösse allerdings sehr weit gingen.
Der Nationalrat hat sich als Zweitrat mit der Initiative „Angemessene Wasserzinsen“ befasst. Dabei hat er sich entschieden, die Wasserzinsen von heute 80 Franken auf 110 Franken pro Kilowattstunde stufenweise zu erhöhen, was von den SVP-Vertretern nicht unterstützt wurde. Das Wasserzinsmaximum befindet sich nämlich bereits heute eher an der oberen Grenze, und mit dem Neuen Finanzausgleich (NFA) ist das Argument der Gebirgskantone, mit den Wasserzinsen ihre Einnahmen zu sichern, hinfällig geworden. Zusätzlich zu der Erhöhung der Wasserzinsen beschloss der Nationalrat die kostendeckende Einspeisevergütung zur Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien von heute 0,6 Rappen pro Kilowattstunde auf neu 0,9 Rappen zu erhöhen sowie mit der Vorlage „Angemessene Wasserzinsen“ zu verknüpfen. Damit findet kaum ein Jahr nach der heftig geführten Diskussion zur Strompreisentwicklung eine weitere Strompreiserhöhung statt, die sich nicht mit einem nennenswerten Vorteil, insbesondere mit der Verbesserung der Versorgungssicherheit, rechtfertigen lässt. Haushalte und Unternehmen werden dadurch mit mehreren hundert Millionen Franken jährlich zusätzlich belastet, was einer Preiserhöhung von 6 Prozent entspricht.
Vom Fischerei-Verband wurde die Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ (Renaturierungsinitiative) eingereicht. Die Initiative möchte im wesentlichen in folgenden Bereichen des Gewässerschutzes Verbesserungen erreichen:
- Die Kantone fördern die Renaturierungen öffentlicher Gewässer und ihrer Uferbereiche.
- Zu diesem Zweck errichten die Kantone kantonale Renaturierungsfonds.
- Betroffene Organisationen können Begehren zur Durchführung von Massnahmen stellen.
Da diese Initiative sehr weitgehend ist und unter anderem auch für erneuerbare Wasserkraft empfindlichen Einschränkungen zur Folge hätte, wurde ein indirekter Gegenvorschlag ausgearbeitet, der vom Nationalrat und dem Ständerat zur Annahme empfohlen wird. In diesem Gegenvorschlag wird ein Kompromiss zwischen Schutz und Nutzung der Gewässer angestrebt. Neben der Streichung des Antragsrechtes für Umweltschutzorganisationen sind neue Ausnahmen von Mindestwassermengen und die Berücksichtigung von Kleinwasserkraftwerken bei Restwassersanierungen vorgesehen. Zusätzlich werden die Kantone verpflichtet, den Gewässerschutz an die Hand zu nehmen. Der Bund wird sein finanzielles Engagement erhöhen. Mit dem gefundenen Kompromiss können sowohl Umwelt- als auch Wirtschaftsanliegen umgesetzt werden. Allerdings ist auch hier zu erwähnen, dass dies zu weiteren Strompreiserhöhungen führen wird.
In der Zwischenzeit hat der Schweizerische Fischereiverband sein Volksbegehren zurückgezogen und damit wird nur der Gegenvorschlag zur Abstimmung kommen.
Staatshaushalt, Budget 2010
Bei Gesamteinnahmen von 58,2 Mrd. und Ausgaben von 60,7 Mrd. Franken resultiert 2010 ein Defizit von rund 2,5 Mrd. Franken. Praktisch sämtliche Kürzungsanträge wurden abgelehnt. Leider ist es dem Bund nicht gelungen, in den wirtschaftlich besseren Jahren die Ausgaben zu konsolidieren. Das Budget sieht auch für 2010 ein Ausgabenwachstum von 2,5 Prozent vor, obwohl mit einer Reduktion der Einnahmen um 3 Prozent gerechnet wird. Bemerkenswert ist auch die Tatsache, dass sich nur das Defizit für das nächsten Jahr (2010) auf die konjunkturelle Lage zurückzuführen lässt. Die Defizite der Jahre 2011 bis 2013 sind indessen vor allem auf strukturelle Gründen zurückzuführen und erreichen die schwindelerregenden Höhen von 2,5 Milliarden, 3,0 Milliarden bzw. 3,8 Milliarden! Über die Hälfte des Zuwachses der Ausgaben, nämlich 3,8 Mrd. Franken, werden auf die soziale Wohlfahrt entfallen, die bis in vier Jahren über einen Drittel des Bundeshaushaltes ausmachen wird. Allein mit der IV-Zusatzfinanzierung, der Verdreifachung der CO2-Abgabe und dem markanten Anstieg der Krankenkassenprämien entsteht für die Bürgerinnen und Bürger eine zusätzliche Belastung von über 3 Milliarden Franken. Auch wenn wir im Vergleich zu unseren Nachbarstaaten noch relativ gut dastehen, ist dringend Handlungsbedarf angesagt. Es ist eine Aufgabenüberprüfung mit einer Verzichtsplanung vorzunehmen.
Erhöhung der Beiträge an die Fraktionssekretariate
Trotz allgemein angespannter Wirtschaftslage und Budgetkürzungen schaffte es eine Koalition aus Linken, Grünen, CVP und Teilen der FDP, den Fraktionen ein Vorweihnachtsgeschenk zu machen. Ursprünglich wurde im Bundeshaus eine bescheidene Aufstockung der Zahlungen an die sechs Fraktionen der eidgenössischen Räte diskutiert. Nachdem sich bereits im Ständerat eine Mehrheit für eine markante Erhöhung ausgesprochen hat, war klar, dass sich vermutlich auch der Nationalrat anschliessen würde. Der Nationalrat beschloss mit 98 zu 75 Stimmen, dass inskünftig jede Fraktion statt 94‘500 Franken neu 144‘500 Franken pro Fraktionsmitglied für die Sekretariatstätigkeit erhält. Dieser Betrag wird nicht an die Mitglieder des Parlamentes ausgerichtet, sondern fliesst in die Kasse der Parteien zur Unterstützung der politischen Arbeit ihrer Fraktionssekretariate. Trotz Aufrufen zur Masshaltung war der Griff in die Staatsschatulle zu verführerisch. Man begründete dies, dass starke Fraktionssekretariate eine grössere Unabhängigkeit gegenüber Lobbyisten bieten würden. Es wäre an der Zeit, dass sich wieder mehr Parlamentarierinnen und Parlamentarier daran erinnern würden, dass wir ein Milizparlament sind. Eine Erwerbsarbeit neben der parlamentarischen Tätigkeit trägt viel zur Verwurzelung in der Bevölkerung bei und hilft uns zu vermeiden, dass wir abgeschieden im Elfenbeinturm vor uns hinarbeiten.
Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes
In der dritten Sessionswoche war die Beratung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes das Hauptraktandum. Um das finanzielle Gleichgewicht wieder herzustellen, sollen der normale Beitragssatz von 2 auf 2,2 Prozent erhöht sowie die Leistungen um rund 500 Millionen Franken reduziert werden. Das Gesetz stammt aus dem Jahre 1982 und wurde mehrere Male revidiert. Mit der aktuellen Revision will man Einsparungen erzielen, indem man Fehlanreize beseitigt und effizientere Wiedereingliederungsmassnahmen schafft. Sodann soll die Finanzierung der Versicherung auf eine höhere durchschnittliche Arbeitslosenzahl ausgerichtet werden, da sich die bisher angenommene konjunkturabhängige Arbeitslosigkeit von durchschnittlich 100‘000 Personen (entspricht einer Arbeitslosenquote von 2,5 Prozent) als zu tief erwiesen hat. Ziel der Gesetzesänderung ist ein Rechnungsausgleich, eine Entschuldung und die Stärkung des Versicherungsprinzips.
Ursprünglich schien die Revision zu scheitern, nachdem die SVP die Leistungen am liebsten halbiert hätte, die FDP eine nicht zu starke Erhöhung der Lohnbeiträge forderte und die CVP mehr oder weniger dem Bundesrat folgen wollte. Im Interesse der Sache rauften sich die Bürgerlichen zusammen und einigten sich auf einen Verzicht auf das vom Bundesrat vorgeschlagene befristete Lohnprozent für den Schuldenabbau.
Zu den wichtigsten nationalrätlichen Neuerungen gehören:
- Eine Kürzung der Taggeld-Entschädigung bei den Langarbeitslosen, um Anreize zu schaffen, trotz längerer Arbeitslosigkeit die Arbeitssuche zu intensivieren.
- Eine Verkürzung der Bezugsdauer. Ab 12 Monaten Beitragszeit gibt es höchstens 260 Taggelder, ab 18 Monaten (über 30-Jährige sowie Personen mit Elternpflichten) 400 Taggelder und ab 24 Monaten (über 55-Jährige) 520 Taggelder.
- Arbeitslosen, die zuvor aus Gründen wie Ausbildung, Mutterschaft, Krankheit oder Unfall keine Versicherungsbeiträge bezahlt haben, werden die maximale Anzahl Taggelder von heute 260 auf 90 reduziert.
- Wer nach einer Aus- oder Weiterbildung keine Stelle findet, soll mindestens ein Jahr auf ein Taggeld warten müssen.
- Die Lohnbeiträge steigen von 2 auf 2,2 Lohnprozente. Auf höheren, nicht versicherten Einkommensteilen wird wieder ein Solidaritätsprozent erhoben.
- Die unter 30-Jährigen Arbeitslosen müssen auch Arbeiten annehmen, die nicht ihrer bisherigen Qualifikation entsprechen.
Die Vorlage geht nun zurück in den Ständerat und wird im Frühjahr 2010 weiterbehandelt. Es ist zu hoffen, dass an diesen Neuerungen festgehalten werden kann. Damit kann ein Beitrag geleistet werden, dass diese Versicherung weiterbestehen kann, die angehäuften Schulden von 6,3 Milliarden Franken abgebaut werden können, das Leistungsniveau im Vergleich zum Ausland etwas angepasst und der Ansporn für eine Arbeitssuche erhöht wird. In der Schweiz erhalten Arbeitslose bis zu 8400 Franken im Monat, während in Deutschland nicht einmal die Hälfte ausbezahlt wird.
Landwirtschaftsdebatte
In der zweiten Sessionswoche fand eine ausserordentliche Debatte zur Landwirtschaftspolitik statt, wobei 43 Vorstösse behandelt wurden. Im Brennpunkt standen vor allem die Regelung der Milchmenge sowie der Agrarfreihandel mit der EU und die Herausnahme der Landwirtschaft aus der WTO.
Die Schweizer Landwirtschaft ist nach wie vor einem starken Anpassungsdruck mit sehr unterschiedlichen Ausgangslagen ausgesetzt. Obschon die Schweiz als exportorientierte Volkswirtschaft auf ein verlässliches internationales Regelwerk angewiesen ist, ist es unabdingbar, dass wir unsere Landwirtschaft nicht einfach preisgeben. Sie trägt wesentlich zum Erfolgsmodell Schweiz bei. Dies hat auch Bundesrätin Doris Leuthard teilweise erkannt und ist bereit, die Milchmengensteuerung allgemeinverbindlich zu erklären.
Die Schweiz ist auf eine starke Landwirtschaft angewiesen. Nebst der „Landschaftspflege“ tun wir gut daran, einen gewissen Selbstversorgungsgrad aufrecht zu erhalten und vernünftige Auflagen zu beschliessen. Dies hat alles seinen Preis, den wir auch bereit sein sollten zu zahlen.
KVG
Auch dem neuen Bundesrat Didier Burkhalter ist es vorerst nicht gelungen, Schwung in die Revision des Krankenversicherungsgesetzes zu bringen. Das ursprüngliche Ziel der Vorlage, mit rasch wirksamen Massnahmen den massiven Anstieg der Prämien zu dämpfen, kann nicht sofort umgesetzt werden. Die Vorlage wird erst im Frühling 2010 weiterberaten. Von den im Nationalrat in der Herbstsession beschlossenen Einsparungen ist nach Differenzen mit dem Ständerat nicht mehr viel übrig geblieben. Festgehalten wurde noch am differenziertem Selbstbehalt (direkt zum Spezialarzt: 20 Prozent Selbstbehalt, bei primärer Konsultation des Hausarztes nur 10 Prozent Selbstbehalt). Hingegen wurden die Praxisgebühr von 30 Franken und der obligatorische medizinische Telephondienst der Krankenkassen abgelehnt. Sodann wurden die Margen für den Medikamenten-Vertrieb reduziert.
Bundesgesetz über Waffen
Mit der Änderung des Waffenrechts soll die im Rahmen der Umsetzung und der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes geänderte Waffenrichtlinie der EG in schweizerisches Recht übernommen werden. Der Ständerat hat darauf beharrt, beim Waffenrecht strengere Bestimmungen als der Nationalrat einzuführen. Insbesondere lehnte es der Ständerat ab, die leihweise Abgabe von Sportwaffen für mündige Mitglieder von Schützenvereinen ohne Waffenschein zu ermöglichen. Nicht markierte Waffen werden, unabhängig wo und wann immer sie im Inland aufgefunden werden, beschlagnahmt und eingezogen. Selbst kleinste Reparaturen an Waffen werden buchführungspflichtig. Mit solchen Massnahmen wird nur eine Steigerung der Bürokratie erreicht; der grossen Schützentradition und dem vorbildlichen Umgang mit Waffen in der Schweiz aber weitere Steine in den Weg gelegt.
Harmonisierung des Europäischen Flugsicherungssystems
Die EU-Initiative für einen einheitlichen europäischen Luftraum (Single European Sky) hat zum Ziel, das europäische Flugsicherungssystem zu harmonisieren, um dessen Effizienz zu erhöhen. Diese geplante Harmonisierung regte Skyguide an, ihre Strukturen zu überprüfen, wobei unter anderem auch im Rahmen einer Machbarkeitsstudie in Auge gefasst wurde, ein mit der deutschen und der französischen Flugsicherung betriebenes neues Zentrum im gemeinsamen Grenzgebiet zu realisieren. Dies veranlasste mich, den Bundesrat anzufragen, ob wir in der kleinen Schweiz weiterhin zwei Standorte benötigten und ob das neu erstellte, hervorragend erreichbare sowie mit Ausbaumöglichkeiten ausgestattete Flugsicherungszentrum in Dübendorf in die Variantenüberprüfung eingeflossen sei. Der Bundesrat bestätigte, dass auch diese Überlegungen geprüft würden und die Studie in keiner Weise einen Vorentscheid zugunsten einer Variante darstelle. Es gelte aber zu beachten, dass das neue Skyguide-Kontrollzentrum in Dübendorf bis 2020 amortisiert sein werde bis zu dem Zeitpunkt also, für den eine neue Lösung angestrebt werde.
Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger
Ein Blick auf die hell erleuchteten Christbäume allerorts weist darauf hin, dass Weihnachten und der Jahreswechsel nicht mehr weit sind. Ich möchte mich an dieser Stelle bei Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung, die ich von Ihnen bei meiner politischen Arbeit erhalten habe, bedanken.
Ich wünsche Ihnen frohe Festtage sowie Glück, Gesundheit und Zufriedenheit im neuen Jahr.
Thomas Hurter