Rückblick Sommersession 2010

Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger

Die Sommersession 2010 war geprägt durch einige für unser Land schwierige Themen. Die Debatten dauerten oft Stunden, und es musste mehr als einmal eine Abendsitzung durchgeführt werden. Zwischendurch war es für Aussenstehende nicht immer einfach zu verstehen, was in Bern gerade verhandelt wurde. Gerade die wechselnden Positionen beim Staatsvertrag mit den USA stiessen zuweilen auf Unverständnis.

Wie immer habe ich Ihnen auf den nächsten Seiten eine kurze Zusammenfassung der aus meiner Sicht wichtigsten Themen aufgelistet.

Volksinitiative „Für die Ausschaffung krimineller Ausländer“

Die Ausschaffungsinitiative wurde am 15. Februar 2008 mit rund 210‘919 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie fordert im Einzelnen, dass die Ausländerinnen und Ausländer ihr Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz verlieren, wenn sie wegen eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes, wegen einer Vergewaltigung, eines anderen schweren Sexualdelikts oder eines anderen Gewaltdeliktes wie Raub, Menschenhandel, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind. Dies gilt auch für jene, die missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben. Neben dem Aufenthaltsverlust werden sie mit einem Einreiseverbot von 5 bis 15 Jahren belegt, im Wiederholungsfall 20 Jahre.

Der Bundesrat hat die Initiative für gültig erklärt und gleichzeitig empfohlen, den direkten, schwächer ausgefallenen Gegenvorschlag anzunehmen. Die Gegner der Initiative wollten die Ausschaffungsinitiative für ungültig erklären, da sie angeblich gegen das Völkerrecht verstosse. Der Bundesrat hat dies aber ausdrücklich verneint, da nicht gegen das Non-Refoulement-Prinzip verstossen werde. Es werde niemand in ein Land ausgewiesen, in dem der Ausgewiesene mit Folter oder anderen gravierenden Strafen rechnen müsse. Die Ausschaffungsinitiative verletze auch das zwingende Völkerrecht nicht.

Im ausgearbeiteten Gegenvorschlag werden sogenannte Grundprinzipien des Völkerrechtes und der Bundesverfassung erwähnt, die zu beachten seien. Da für diese Grundprinzipien aber nirgends eine Definition vorhanden ist, können mögliche Ausschaffungen verhindert werden. Zusätzlich wurden Integrationsforderungen aufgenommen. Es ist nicht verständlich, dass dies an dieser Stelle in die Verfassung aufgenommen werden sollte. Ständerat Hannes Germann hat zu Recht im Ständerat gerügt, dass damit die Einheit der Materie verletzt werde. Die Integration sollte vorher stattfinden und hat nichts mit der Ausschaffung zu tun.

Die Mehrheit im Rat anerkannte, dass dringender Handlungsbedarf bestehe. Trotzdem stimmte eine Mehrheit nur dem Gegenvorschlag zu und schlug die Ausschaffungsinitiative zur Ablehnung vor. Der Initiative ist indessen zugutezuhalten, dass sie ein Anliegen aufgenommen hat, das vielen Bürgerinnen und Bürger wichtig ist und für das sie eine griffige Lösung sehen wollen.

 

Volksinitiative „für faire Steuern“

Die von der SP im Jahre 2008 eingereichte Volksinitiative verlangt, dass Mindestgrenzsteuersätze von 22% bei der Einkommenssteuer für über 250‘000 Franken und von fünf Promille auf Vermögen über zwei Millionen Franken eingeführt werden. Dies, obwohl bereits heute die höheren Einkommen höher besteuert werden. Zusätzlich sollen degressive Steuersätze verboten und der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen und Gemeinden einschränkt werden.

Bei den Initianten scheint vergessen gegangen zu sein, dass mit der Neugestaltung des Finanzausgleiches und Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen bereits ein Instrument zur Verfügung steht, das negative Auswirkungen des Steuerwettbewerbes minimiert. Die Initiative vernachlässigt, dass wir einen Ausgleich von besonderen Leistungen kennen, so beispielsweise für Kantone mit Hochschulen oder für Kantone, die für eine grössere Region kulturelle Leistungen erbringen.

Ebenfalls greift die Initiative in die Steuerautonomie der Kantone und Gemeinden ein und schränkt die Möglichkeiten von kleineren Kantonen und Randgebiete wesentlich ein.

Wenn nun gesagt wird, dass diese Initiative nur die „Reichen“ treffe, so stimmt dies leider nicht. Zu Einnahmen gehören immer auch Ausgaben, und diese werden hier nicht angetastet. Wenn grosse Steuerzahler wegziehen, die Ausgaben des Staates jedoch konstant bleiben, werden auch die mittleren und tieferen Einkommen höher belastet.

Der Steuer- und Leistungswettbewerb hat sich in der Schweiz bewährt. Es findet auch kein „race to the bottom“ statt. Die Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden sind in den letzten Jahrzehnten deutlich stärker gewachsen als die Wirtschaft. Bei einer Annahme der Initiative müssten mindestens die Hälfte aller Kantone ihre Steuern direkt erhöhen, was zu einer Abwanderung guter Steuerzahler führen dürfte. Gleichzeitig hätte dies aber auch indirekte Auswirkungen auf die anderen Kantone. Die Tarifautonomie der Kantone ist ein Kernelement des Föderalismus und damit ein Teil des Erfolgsmodells Schweiz. In einer globalisierten Welt wird die flexible Anpassung der Steuersysteme immer wichtiger. Fehlt zum Beispiel die Möglichkeit einer flexiblen Handhabung der Steuersysteme, dann müssen in Zukunft die Leistungen der Gemeinden und Kantone über höhere Gebühren finanziert werden. Auch das Bundesgericht hat im Obwaldner Entscheid (BGE 133 I 206) nicht beanstandet, dass die Kantone Steuerwettbewerb betreiben. Unsere Verfassung bejaht den Steuerwettbewerb, und es ist zum Wohle der Bevölkerung, wenn Kantone konkurrenzfähige Steuersysteme entwickeln.

Die Volksinitiative, die noch vor dem Obwaldner Entscheid des Bundesgerichtes gestartet worden ist, ist mittlerweile überholt und Ausdruck des Steuerneides. Der Nationalrat hat diese Volksinitiative deutlich mit 110 zu 64 Stimmen abgelehnt.

Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“

Diese Volksinitiative wurde im Anschluss an die Revision des Waffengesetzes im Jahre 2007 lanciert unter dem Eindruck des Amoklaufs in Zug und dem Mord an der Exskirennfahrerin Corinne Rey-Bellet. Beides sind tragische Ereignisse, die nie hätten geschehen dürfen.

Die Initiative möchte die Verfügbarkeit von Waffen reduzieren und verlangt einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis. Es handelt sich eigentlich um eine Waffenverbotsinitiative, die dem Volk einen unmöglichen Schutz vor Waffengewalt vorgaukelt.

Die Festlegung von Kriterien für den Waffenbesitz führen nicht automatisch zu einer Reduktion von Waffen. Eine Umschreibung des Bedarfs- und Fähigkeitsnachweises dürfte sehr schwierig werden. Es müssten in Zukunft zum Beispiel auch die Sportschützen einen solchen Nachweis erbringen. Die in Aussicht gestellte Sonderregelung würde auch die Jagd betreffen. Deshalb wird diese Initiative auch von JagdSchweiz abgelehnt. Der Erwerb von Seriefeuerwaffen und sogenannten Pump Actions ist bereits heute hinreichend geregelt.

In der Schweiz stehen bei Suiziden der Tod durch Erhängen und bei schweren Delikten gegen Leib und Leben die Stichwaffe an erster Stelle. Damit ist klar, dass das Problem weniger bei der Waffe liegt sondern vielmehr beim Menschen. Diese Initiative hilft keinem verzweifelten Menschen. Ebenfalls steht die Verfügbarkeit einer Waffe nicht in einem direkten Zusammenhang mit einem Delikt. Im Jahre 2007 zum Beispiel waren in Schweizer Haushalten rund 50% mehr Waffen als in Deutschland vorhanden. Trotzdem gab es in Deutschland 10% mehr Tötungsdelikte.

Der Initiative ist entgegenzuhalten, dass bis jetzt bereits verschiedene Massnahmen zur Verhinderung von Waffengewalt getroffen wurden, so zum Beispiel bei der Rekrutierung die Abklärung des Gefährdungspotentials, die Abgabe der Taschenmunition oder die freiwillige Abgabe der Waffe im Zeughaus, die sogar von Angehörigen verlangt werden kann. Auch ist der Erwerb einer Armeewaffe nach der Dienstpflicht nur mit einem Waffenerwerbsschein möglich. Zusätzlich erfasst das kantonal zuständige Waffenbüro im Wohnsitzkanton seit Dezember 2008 jeden Waffenerwerb. Die Anzahl Schusswaffen kann aber diese Initiative nicht reduzieren. Hingegen muss die erhöhte Gewaltbereitschaft in unserer Gesellschaft auf allen Ebenen wieder härter angegangen werden. Dazu müsste zum Beispiel unsere Gesetzgebung konsequenter durchgesetzt werden.

Die Schweiz mit ihrer gelebten Schützentradition pflegt einen sorgfältigen Umgang mit Waffen. Zum Wehrmann gehört eine Waffe und damit auch ein verantwortungsvoller Umgang. Eine Mehrheit im Parlament will weder eine Entwaffnung des Milizsoldaten noch eine Reduktion der persönlichen Verantwortung der Dienstleistenden. Das jetzige Waffengesetz und die Militärgesetzgebung berücksichtigen die verschiedenen Interessen ausgewogen. Deshalb wurde diese Volksinitiative praktisch von sämtlichen bürgerlichen Parlamentarierinnen und Parlamentariern mit 103 zu 66 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt.

Volksinitiative „Gegen die Abzockerei“

Nachdem die Abzocker-Initiative eingereicht worden war, feilschten in den vergangenen Sessionen National- und Ständerat um diese Initiative. Schlussendlich ging es neben den inhaltlichen Diskussionen darum, ob ein direkter (auf Verfassungsstufe) oder ein indirekter Gegenvorschlag (Aktienrechtsrevision) die richtige „Gegenlösung“ sei. Mit knapper Mehrheit wurde nun beschlossen, die Behandlungsfrist dieser Initiative bis August 2011 zu verlängern und gleichzeitig einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Der Grund für diesen Entscheid war, dass Regelungen zu Aktionärsrechten nicht in die Verfassung gehörten und Anpassungen oder Änderungen auf Gesetzesebene rascher und flexibler erfolgen können. Thomas Minder hat sich bereit erklärt, je nach Ausgestaltung des Gegenvorschlages, seine Volksinitiative eventuell zurückzuziehen. Das Parlament steht nun vor der Herausforderung, eine Vorlage bis zum Sommer 2011 auszuarbeiten, die sowohl die Anliegen des Initianten aufnimmt als die Interessen der Wirtschaft bis zu einem gewissen Grad berücksichtigt.

Amtshilfegesuch der USA betreffend UBS AG. Abkommen

In den vergangenen Wochen war es für Aussenstehende zuweilen schwierig, die immer wieder neu auftauchenden Forderungen und Anträge im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu verstehen. Trotz Taktiererei gilt es festzuhalten, dass der Bundesrat mit diesem Vertrag ein schier unlösbares Problem dem Parlament aufgebürdet hat. Man stand zwischen Skylla und Charybdis. Stimmte man dem Vertrag zu, brach man Schweizer Recht und lieferte Kundeninformationen an die USA aus; lehnte man den Vertrag ab, brach man einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen zwei Staaten. Der Vertrag widerspricht dem bestehenden Rechtshilfeabkommen mit den USA und untergräbt die Rechtssicherheit. Aus dieser Sicht gesehen war es richtig, dass alle mögliche Szenarien diskutiert wurden und dem Ausland aufgezeigt werden konnte, dass die Schweiz nicht einfach bereit ist, eine über Jahrzehnte erfolgreiche Praxis und die damit verbundene Rechtssicherheit einfach aufzugeben.

Während der parlamentarischen Verhandlungen wurden unter anderen zwei neue Forderungen aufgestellt. Die SVP verlangte, dass in Zukunft die Kompetenz des Bundesrates zum selbstständigen Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen angepasst werden und dem Parlament eine verbesserte Mitsprache gewährt werden sollte. Diese Forderung wurde erfüllt. Die von der SP eingebrachte Forderung nach einer neuen Unternehmenssteuer wurde glücklicherweise abgelehnt.

Lange wurde noch diskutiert, ob es dieses Abkommen dem Referendum unterstellt werden sollte. Die Einigungskonferenz kippte dann das Referendum aus der Vorlage mit der Begründung, dass das Parlament die Verantwortung für den Entscheid selber tragen, es sich weniger um eine rechtssetzende Bestimmung handle und keine weitere Verzögerung mehr geduldet werden könne.

Letztlich ging es bei diesem Vertrag darum, aus zwei an sich schlechten Lösungen die für unser Land bessere Lösung zu wählen, weshalb der Vertrag trotz vieler Enthaltungen angenommen wurde. Dabei wurde vom Bundesrat noch einmal betont, dass es keine weiteren Amtshilfegesuche anderer Länder geben werde und bei einem Informationsaustausch mit den USA ein Namenserfordernis vorhanden sein müsse.

Doppelbesteuerungsabkommen

Bei Doppelbesteuerungsabkommen geht um bilaterale Staatsverträge, die die doppelte Besteuerung von Personen, die in zwei oder mehreren Staaten tätig sind, verhindern sollen. Diese Abkommen haben im Zusammenhang mit der Amtshilfe in Steuerfragen und mit dem Bankkundengeheimnis an Aktualität gewonnen. Um die Schweiz von der „grauen Liste der Steueroasen“ zu streichen, hat der Bundesrat seit März 2009 mit mehreren Ländern Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Die Schweiz übernimmt wie Singapur, Hongkong, Luxemburg, Andorra und Monaco die OECD-Standards zur Amtshilfe in Steuersachen. Inhaltlich geht es vor allem darum, den Vorbehalt gegenüber Artikel 26 Absatz 5 des OECD-Musterabkommens zurückzuziehen. Damit wird erleichterte Amtshilfe möglich und muss in jedem Doppelbesteuerungsabkommen entsprechend definiert werden. Dies hat zur Folge, dass das Bankkundengeheimnis gelockert und die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung aufgehoben wurde. Der Bundesrat hat aber diesbezüglich gewisse Grenzen festgelegt, indem zum Beispiel der automatischen Informationsaustausch oder fishing expeditions ausgeschlossen sind. Nur konkrete Anfragen sind möglich, und es gilt das Rückwirkungsverbot.

Erfolgreich konnte der von linker Seite gestellte Antrag, dass auch bei illegal beschafften Daten Amtshilfe geleistet werde, bekämpft werden. Der Bundesrat bestätigte, dass er den vorgefallenen Datenklau verurteile. Er sei gemäss Schweizerischem Strafgesetzbuch eine Straftat und auch ein Verstoss gegen das Bankgeheimnis. Dementsprechend sei in allen bekanntgeworden Fällen ein Verfahren eingeleitet worden. Der Bundesrat sei bereit, strenge Regeln für den Datenklau einzuführen und die Erkenntnisse aus den Anwendungen möglichst bald vorzulegen.

Die faktische Abschaffung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug schafft eine gefährliche Voraussetzung, dass in Zukunft die doppelte Strafbarkeit ausser Kraft gesetzt werden könnte. Wir können also in Zukunft gespannt sein, wie der Informationsaustausch von den anderen Ländern verstanden wird. Jedenfalls kann heute schon gesagt werden, dass der Druck auf die Schweiz kaum abnehmen wird. Die riesige weltweite Verschuldung und die Unfähigkeit einzelner Staaten, ihre Ausgaben in den Griff zu bekommen, verlangt nach neuen Einnahmequellen.

Revision des CO2-Gesetzes

Die Revision des CO2-Gesetzes wurde in einer über dreistündigen Debatte im Nationalrat behandelt. Das revidierte Gesetz soll als indirekter Gegenvorschlag der eidgenössischen Volksinitiative „Für ein gesundes Klima“ (Klima-Initiative) gegenübergestellt werden. Die Initiative verlangt, dass die Menge der landesweiten, vom Menschen verursachten Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Stand von 1990 um mindestens 30 Prozent abnimmt. Die Reduktion der ausgestossenen Treibhausgase soll einzig durch die Umsetzung von Massnahmen im Inland erfolgen.

Im Parlament war eigentlich unbestritten, dass unserem Klima weltweit Sorge getragen werden muss, doch hinsichtlich der Umsetzung gingen die Meinungen recht auseinander, zählte man doch über 70 Einzelanträge! Der Nationalrat entschied mit nur drei Stimmen Unterschied, dass ein Reduktionsziel von 30% bis 2020 im Vergleich zu 1990 vollständig im Inland erreicht werden soll. Darüber hinaus soll der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, im Einklang mit internationalen Vereinbarungen das Reduktionsziel auf 40% zu erhöhen. Eine Abgabe auf Treibstoffen wurde abgelehnt und der CO2-Ausstoss von Neuwagen auf 150 g CO2/km festgelegt.

Ob diese Gesetzesrevision wirklich etwas bringt, ist mehr als fraglich, da die Schweiz einerseits nur für etwa 0,1 Prozent der Klimagasemissionen verantwortlich ist. Selbst wenn wir keine Emissionen mehr produzieren würden, könnten wir die weltweite Entwicklung nicht stoppen. Andererseits hat die Schweiz den CO2-Ausstoss seit 1990 bereits um rund 5 Millionen Tonnen pro Jahr reduziert und bewegt sich damit in der Spitzengruppe der Industrieländer. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Staat darf nicht durch zu radikale Vorgaben gefährdet werden. Extreme inländische Restriktionen schädigen die Schweizer Konkurrenzfähigkeit und reduzieren die vorhandenen Ressourcen. CO2-Emissionen sind ein globales Problem und müssen vermehrt weltweit angegangen werden. Ein internationaler Alleingang der Schweiz führt zur Verlagerung von wichtigen Industriezweigen und Arbeitsplätzen gerade aber auch in Länder mit tiefen Umweltstandards.

Der Ständerat ist nun aufgefordert, den bewährten Mix von in- und ausländischen Massnahmen wieder aufzunehmen und dadurch einer vernünftigen Klimapolitik zum Durchbruch zu verhelfen.

„Managed Care“

Einmal mehr wurde im Nationalrat eine Vorlage des Gesundheitswesens behandelt. Solche Vorlagen stehen fast immer im Spannungsfeld divergierender Kräfte. So war es auch bei dieser Vorlage, der KVG-Revision Managed Care oder der Integrierten Versorgung, die während sieben Stunden beraten wurde. Die Vorlage versucht für Patienten, Versicherte, Leistungserbringer und Versicherer eine Balance zwischen Regulierung und Wettbewerb und zwischen Rechten und Pflichten zu finden.

Neu wird der Begriff der integrierten Versorgungsnetze im Gesetz definiert. Ein integriertes Netzwerk besteht aus einer Gruppe von Leistungserbringern, die sich zum Zwecke einer Koordination der medizinischen Versorgung zusammenschliessen. Damit soll eine Qualitäts- und Kostenverbesserung erreicht werden. Die Ziele der Vorlage sind neben Prämienvergünstigungen, eine tiefere Kostenbeteiligung für Versicherte im Netz, Budgetverantwortung der Versorgungsnetze, Verbesserung des Risikoausgleiches unter Krankenversicherungen und eine gleiche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen. Im Nationalrat wurde die Vorlage mit 101 zu 43 Stimmen bei 24 Enthaltungen gutgeheissen. Das Abstimmungsresultat zeigt, dass diese Vorlage die Ziele nur teilweise erreicht. Die gesetzlichen Pflichtleistungen sind auf jeden Fall garantiert. Die Versicherer müssen in Zukunft eines oder mehrere integrierte Versorgungsnetze (Managed Care) anbieten. Ebenfalls ist geplant, einen differenzierten Selbstbehalt einzuführen. Für diejenigen, die in einem integrierten Versorgungsnetz versichert sind, soll dieser künftig 10% und für alle übrigen Versicherten 20% betragen. Bei einem Wechsel des Versicherers oder des Versicherungsmodells vor Ablauf der dreijährigen Vertragsdauer müssen die Versicherten eine Austrittsprämie bezahlen. Nebst dem Alter und dem Geschlecht soll neu auch der Gesundheitszustand der Patientinnen und Patienten für die Berechnung der Ausgleichszahlung eine Rolle spielen.

Nun geht die reich befrachtete Vorlage wieder an den Ständerat und es ist zu hoffen, dass sämtliche Akteure Opfer erbringen werden, damit neben einer Qualitätssteigerung auch eine Kostenverbesserung erreicht werden wird.

Ersatzbeschaffung von Wohneigentum

Am 18. Juni 2004 reichte Nationalrat Hegetschweiler die parlamentarische Initiative ein, welche eine Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) bei der Ersatzbeschaffung von Wohneigentum verlangt. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte verlangen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern immer mehr berufliche Mobilität. Muss in diesem Zusammenhang oft kurzfristig Wohneigentum veräussert werden, kann die Ersatzbeschaffung am neuen Ort durch die Besteuerung massiv erschwert oder gar verunmöglicht werden.

Die heutige Methode ist die sogenannte absolute Methode, bei der die Besteuerung des Grundstückgewinnes aufgeschoben wird, wenn der Gewinn in eine selbst bewohnte Ersatzliegenschaft reinvestiert wird. Die Steuererleichterungen bei einer Ersatzbeschaffung greifen also nur für Erwerber einer Ersatzliegenschaft, die teurer ist als die Anlagekosten des bisherigen Wohneigentums. Die neu zur Anwendung gelangende relative Methode sieht vor, dass für den Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei einer teilweisen Reinvestition des Veräusserungserlöses auf das Verhältnis zwischen dem Veräusserungserlös der alten Liegenschaft und dem Erwerbspreis für das Ersatzobjekt abgestellt wird. Die relative Methode führt dann dazu, dass eben auch der Teil des frei verfügbaren Grundstückgewinns, der nicht reinvestiert wird, der gewissermassen in der Tasche des Verkäufers bleibt, dem Steueraufschub unterliegt. Wenn Sie also beispielsweise eine Liegenschaft für 700 000 Franken verkaufen und einen Gewinn von 100 000 Franken erzielen und eine wiederum selbst bewohnte Liegenschaft für 550 000 Franken kaufen, also billiger, als Sie die alte verkauft haben, müssen Sie nach der heutigen Berechnungsmethode den gesamten Gewinn von 100 000 Franken versteuern. Wenn die relative Methode angewandt wird, dann müssen Sie von diesem frei verfügbaren Gewinn nur 21 500 Franken versteuern, und die Steuer auf den restlichen 78 500 Franken wird aufgeschoben.

Damit auch nur die Veräusserung von dauernd und ausschliesslich selbstgenutzten Liegenschaften privilegiert wird, hat der Gesetzgeber bei einer erneuten Veräusserung oder einer dauerhaften Nutzungsänderung innerhalb von fünf Jahren seit der Ersatzbeschaffung ein Nachsteuerverfahren vorbehalten.

Der Nationalrat hat dieser Vorlage mit 104 zu 58 Stimmen zugestimmt. Damit wird ermöglicht, dass die Übertragung gerade bei älteren Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern auf Nachkommen oder andere jüngere Menschen steuerlich erleichtert wird. Dies ist durchaus im Sinne von Artikel 108 der Bundesverfassung, der den Bund verpflichtet, das Wohneigentum zu fördern.

Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger

Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen beim Lesen und weiterhin einen sonnigen Sommer.

Mit freundlichen Grüssen

Thomas Hurter