Rückblick Sommersession 2011

Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger

Eine heftige Sommersession ging im Juni zu Ende. An zwei Tagen fanden ausserordentliche Sessionen zu den Themen Kernenergie sowie Europa und Bilaterale III statt. Trotz der medialen Aufheizung sind die gefällten Entscheide noch nicht definitiv und werden sicher in den nächsten Wochen und Monaten weiterhin ausgiebig diskutiert werden.

Ausserordentliche Session zur Kernenergie

Folgende vier wichtige Entscheide fällte der Nationalrat:

 · Keine neuen Rahmenbewilligungen für den Bau von Atomkraftwerken ab Januar 2012 sowie ein schrittweiser Ausstieg aus der Atomenergie.

 · Aufhebung der oberen Limite bei der Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV). Die heute geltende obere Limite der Konsumentenbelastung von maximal 0,6 Rappen/kWh und ab 2013 0,9 Rappen/kWh soll in Zukunft     aufgehoben und durch Jahreskontingente für baureife Projekte ersetzt werden.

· Das Bewilligungsverfahren für Anlagen für erneuerbare Energien sollen koordiniert und gestrafft werden.

· Das Verbandsbeschwerderecht soll bei Energieprojekten aufgehoben werden.

Der Nationalrat hat in der Sommersession den Atomausstieg beschlossen. Allerdings, und deshalb hat sich die SVP auch grossmehrheitlich dagegen ausgesprochen, gleicht dieser Entscheid einem Blindflug. Bevor mögliche Optionen und Auswirkungen bekannt sind, will eine Mehrheit im Nationalrat sich von der Produktion von Kernenergie in der Schweiz verabschieden. Die SVP hat deshalb leider erfolglos versucht, die Entscheidung bis zum Vorliegen klarer Fakten aufzuschieben. Bis heute ist offen, wie die knapp 40% des gesamten Stromverbrauchs, die aus Kernkraftwerken stammen, sowie das Auslaufen von Stromverträgen mit Frankreich im Jahre 2035 kompensiert werden können. Seit der Einführung der Kernenergie in der Schweiz im Jahre 1969 ist der Stromverbrauch um 150% gestiegen, obwohl wir zwischendurch Rezessionen hatten, und die Geräte Jahr für Jahr effizienter werden. Damit man einen Entscheid en connaissance de cause machen kann, müssen die Facts auf dem Tisch liegen: Was kostet dieser Ausstieg effektiv, welche Auswirkungen hat dies auf das Gewerbe, Industrie und Bevölkerung und welche Einschränkungen sind damit verbunden? Es kann und darf nicht sein, dass wir aussteigen, aber schlussendlich den Strom aus dem Ausland ohne Kenntnis der Produktionsart beziehen müssen, nur um unseren Bedarf zu decken. Das wäre dann wirklich Vogel Strauss Politik.

 

In der Session wurde die Frage des Energietransportes oder der Energielagerung kaum erörtert. Auch diese Bereiche werden in Zukunft die Energiepolitik massgeblich bestimmen, zumal aktuell unsere Speicherseen in der Schweiz gerade einmal für ungefähr 30 Tage

Stromproduktion reichen. Daher wäre es zum Beispiel nicht möglich, unseren Sommerstrom bis zum Winter „einzulagern“.

Selbstverständlich hätte eine radikale Neuausrichtung der Energiepolitik auch umwelt- und raumpolitische Auswirkungen. Möchte man beispielsweise den Wegfall der ältesten KKW, Mühleberg und Beznau 1 und 2, sowie die auslaufenden Lieferverträge mit Frankreich kompensieren, müsste man an deren Stelle 15 Speicherkraftwerke in der Grösse der Grande Dixence oder 25‘500 Photovoltaikkraftwerke in der Grösse des Stade de Suisse bauen können!

Die grösste Enttäuschung der Atomdebatte war jedoch das Verhalten der FDP. Mit ihrer Stimmenthaltung sowie der fehlenden Unterstützung beim Vorschlag, erst dann zu entscheiden, wenn alle Optionen vorliegen, zeigte die FDP, dass sie anscheinend zur Problematik, welche Energiepolitik unser Land in Zukunft verfolgen wird, keine eigene Meinung hat.

Ausserordentliche Session zu Europa und den Bilateralen III

Folgende wichtige Entscheidungen fällte der Nationalrat:

  • · Abbruch der Verhandlungen über ein Agrarfreihandelsabkommen mit der EU
  • · Ein jährlicher Bericht zum Stand der bilateralen Abkommen
  • · Ein Bericht zu den Konsequenzen des Schengen-Anpassungszwangs

Grundsätzlich war man sich grossmehrheitlich einig, dass der bilaterale Weg immer noch richtig sei. Allerdings wurde von rechts bis links festgestellt, dass man an gewisse Grenzen stosse und diese korrigiert werden müssten. Auf der einen Seite schränkt uns der automatische Nachvollzug immer mehr ein, und auf der anderen Seite begeben wir uns immer mehr in die Abhängigkeit von Europa. Da aber die EU ihre Eigenständigkeit und Eigenverantwortung mit einer Instabilität und einem enormen Schuldenaufbau eingetauscht hat, wird dies auch zunehmend zu einem Problem für die Schweiz.

Die hohe Lebensqualität, die Standortvorteile sowie die hochwertigen Arbeits-, Forschungs- und Ausbildungsplätze haben das Interesse vieler Einwohnerinnen und Einwohner in den am Freizügigkeitsabkommen teilnehmenden Staaten geweckt. In den letzten Jahren sind die Einwanderungszahlen stetig gestiegen. Mit heute 24 Prozent Ausländeranteil steht die Schweiz an der Spitze Europas. Das oft erwähnte Argument, ohne Zuwanderung könnten Stellen nicht besetzt werden, darf ruhig einmal hinterfragt werden. Könnte es vielleicht auch sein, dass die Ausbildung unserer Jugend nicht mehr marktgerecht erfolgt? Wieso klagen Hochschulen seit der Maturareform und der Verkürzung der Mittelschuldauer über mangelnde Kenntnisse unserer Studienanfänger vor allem im Bereich der Naturwissenschaften? Trügerisch ist auch das Argument, dass dank der Zuwanderung unser Sozialsystem gestützt werde, denn auch die Zugewanderten werden einmal älter und wollen von diesem System profitieren.

Wer den bilateralen Weg beibehalten will, tut gut daran, das einmal Versprochene einzuhalten. Da die Schweiz 2008 und 2009 auf die Anwendung der Ventilklausel verzichtet hat, obschon die Zuwanderungszahlen damals um mehr als 10% überschritten wurden, gefährdet dies die Zukunft des bilateralen Weges. Rückblickend bezeichnet Bundesrätin Doris Leuthard den Verzicht auf die Ventilklausel im Jahre 2008 als Fehlentscheid des Bundesrates.

Es ist deshalb wichtig, dass in Zukunft das Wachstum in der Schweiz in einem vernünftigen Rahmen abläuft und die vertraglich ausgehandelten Bedingungen eingehalten werden. Schon alleine deshalb sollte man Nachverhandlungen in Betracht ziehen.

Erstaunlich ist auch die Kehrtwende der CVP beim Agrarfreihandelsabkommen. Nach dem Departementswechsel von Doris Leuthard schliesst sich die CVP nun plötzlich den Forderungen der SVP nach einem Abbruch der Verhandlungen mit der EU an und gibt sich mit Blick auf die Wahlen im Herbst 2011 betont bauernfreundlich. Wenn das keine Bauernfängerei ist!

Armee

Der Nationalrat befasste sich in der Sommersession mit dem Rüstungsprogramm 2011. Dieses Rüstungsprogramm ist mit 433 Millionen Franken eines der kleinsten der letzten zwei Jahrzehnte. Das ist auch auf die Tatsache zurückzuführen, dass bedeutend mehr Geld als ursprünglich vorgesehen in die rasant wachsenden Betriebskosten hineinfliesst. Das neue Rüstungsprogramm umfasst 25 Millionen Franken für ABC-Aufklärungsfahrzeuge, ein neues Unterstützungsbrückensystem für die Überbrückung von Hindernissen bis 45 Meter Länge für 173 Millionen Franken, neue Fahrzeuge für 55 Millionen - (die Kommission hatte hier schon eine Streichung von 5 Gesellschaftswagen vorgenommen) - und einen Teilersatz der Luft-Luft-Lenkwaffe für 180 Millionen Franken. Selbstverständlich gab es neben den üblichen Armeebefürworter- und Armeegegner-Voten verschiedene Streichungsanträge, die allesamt abgelehnt wurden.

Die Beratungen zeigten exemplarisch, dass die Armee immer mehr Mühe bekundet, grössere Beschaffungsvorhaben zu realisieren. Dies veranlasste mich, eine Motion zur Änderung des Finanzhaushaltgesetzes einzureichen, damit in Zukunft Erträge aus Verkäufen oder Vermietung von Armeeliegenschaften und Armeematerial der Armee wieder ins VBS zurückfliessen. Heute werden alle Investitionen im Bereich Verteidigung aus dem Armeekredit finanziert, umgekehrt kommen die Erträge aus dem Bereich Armee nur teilweise der Armee zugute. Mit meiner Motion wird der Armee ein Anreiz gegeben, durch wirtschaftlich optimale Liegenschafts- und Materialverkäufe sowie marktgerechte Bewirtschaftung der vermieteten Objekte und Dienstleistungserbringung Mittel für grosse Rüstungsvorhaben zu einem bedeutenden Teil aus eigner Kraft zu generieren. Dass hier Handlungsbedarf vorhanden ist, haben 46 Nationalrätinnen und Nationalräte aus praktisch allen Parteien mit ihrer Unterschrift bekundet.

Schutzbauten

In den Nachkriegsjahren wurde in der Schweiz ein weltweit einmaliges Konzept zum Schutz unserer Bevölkerung geplant und auch umgesetzt. "Ein Schutzplatz für alle", hiess die Devise. Diese Schutzplätze dienen unserer Bevölkerung heute noch, um sich bei einer Gefahr möglichst rasch vor Einwirkungen zu schützen. Dies gilt für Gefahren aufgrund von Katastrophen aber auch aus terroristischen oder kriegerischen Handlungen. In diese Schutzräume wurde in der Schweiz sehr viel investiert - etwa 12 Milliarden Franken für den Bau- und die Ausrüstung. Es ging bei der Vorlage „Schutzbauten“ unter anderem darum, ob jetzt dieses einmal aufgebaute „Volksvermögen“ nicht erhalten bleiben sollte.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene, den heutigen Umständen und Gefahren angepasste Lösung verlangt, dass private Hauseigentümer weitgehend von einer Bau- und Unterhaltspflicht befreit werden. Das Konzept sieht aber auch vor, dass bisher getätigte Investitionen weiter unterhalten werden. Die Ersatzabgabe soll aber stark reduziert werden und noch im Bereich eines Viertels der bisherigen Ersatzabgabe liegen. Die Ersatzabgabe soll den Kantonen primär für den Unterhalt der bestehenden Schutzräume oder für zusätzliche Ausgaben im Zivilschutzbereich zur Verfügung gestellt werden. Hingegen sollen dort, wo nicht genügend Schutzplätze vorhanden sind, oder in Grossüberbauungen ab 38 Zimmern Schutzplätze gebaut werden. Gegen den Willen des Bundesrates hatte der Nationalrat in der Frühjahrssession die Baupflicht von Privaten aufgehoben. Die Katastrophe von Fukushima hat zu einem Umdenken geführt, so dass der Ständerat in der Sommersession beschloss, im Grundsatz an der Schutzraumpflicht festzuhalten.

Mit 119 zu 57 stimmte der Nationalrat schlussendlich der geänderten Vorlage zu.

Never ending Story: Gegen die Abzockerei zum x-ten Male

Im Nationalrat war die Volksinitiative „Gegen die Abzockerei“ erneut Gegenstand der Beratungen, wobei über insgesamt 36 Minderheitsanträge diskutiert wurde!

Der Nationalrat nahm schlussendlich mit 82 zu 76 Stimmen den von Luzi Stamm (SVP/AG) eingereichten Ordnungsantrag an, die Behandlungsfrist der Volksinitiative um ein weiteres Jahr zu verlängern, weil zum indirekten Gegenvorschlag zahlreiche Differenzen bestünden, die vor der Volksabstimmung über die Initiative bereinigt werden müssten. Sollte, so Luzi Stamm, diese Initiative im Frühling 2012 vor das Volk kommen, würde sie angenommen, da das Parlament kaum in der Lage sei, bis dahin einen indirekten Gegenvorschlag zu Ende zu beraten.

Sicher ist eine erneute Verschiebung wenig wünschenswert. Andererseits ist aber zu erwähnen, dass endlich eine Mehrheit im Parlament gefunden wurde, die bereit ist, gewisse, berechtigte Anliegen von Thomas Minder in den Gesetzesentwurf aufzunehmen. Hoffentlich kann man hier bald einmal sagen können: was lange währt, wird endlich gut!

Standortförderung; Verkehrshaus

Die Botschaft zur Standortförderung in den Jahren 2012-2015 umfasst erstmals eine Gesamtübersicht über alle Instrumente der Standortförderung des Bundes sowie eine zeitlich koordinierte Finanzierung der entsprechenden Massnahmen. Es geht um insgesamt 335 Millionen Franken, davon 75 Millionen für die Exportförderung, 20 Millionen für die Standortpromotion, 207 Millionen für Schweiz Tourismus, 20 Millionen für Innotour und 13 Millionen für E-Government. Ende 2011 läuft die Finanzierung der Instrumente der Standortförderung gemäss aktuellem Kredit aus.

Mit seiner Wirtschafts- und Standortpolitik verfolgt der Bund das Ziel, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz langfristig zu sichern. Die Standortförderung des Bundes umfasst Instrumente der Exportförderung, der Standortpromotion, der Tourismuspolitik, der KMU-Politik und der Regionalpolitik. Eine gezielte Wirtschafts- und Standortförderung ist für die Schweiz von grosser Bedeutung, denn die Konkurrenz im internationalen Wettbewerb nimmt zu. Wir stehen von allen Seiten und in allen Bereichen unter Druck. Deshalb gibt es die Osec, die den Exporteuren dabei hilft, auf neuen Märkten Fuss zu fassen. Die Osec ist auch für die Vermarktung der Schweiz als attraktiver Wirtschaftsstandort im Ausland verantwortlich. Schweiz Tourismus sorgt dafür, dass die Schweiz ein attraktives Tourismusland bleibt. Das Instrument Innotour dient der gezielten Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus, indem die Bemühungen von 26 Kantonen und 400 Verkehrsvereinen bei der Werbung im Tourismus gebündelt und neue Ideen und Konzepten vorangetrieben werden. Das E-Government-Projekt, mit dem die kleinen und mittleren Betriebe administrativ entlastet werden sollen, ist Teil der KMU-Förderung. Im Vergleich zum Ausland wird die Wirtschafts- und Standortförderung in der Schweiz mit eher bescheidenen Mitteln betrieben. Das ist auch gut so. Je weniger Subventionen und teure Förderprogramme es gibt, desto tiefer fallen die Steuern aus, was wiederum die Schweiz als Standort attraktiviert.

In Zusammenhang mit der Tourismusförderung gelangte ich auch mit Fragen zum Verkehrshaus Luzern an den Bundesrat. Das Verkehrshaus gehört zu den bekanntesten und beliebtesten Museen der Schweiz. Jede Schweizerin und jeder Schweizer besucht das Verkehrshaus mindestens dreimal im Leben. Viele Ausstellungsobjekte sind sehr kostenintensiv. Leider gibt es immer weniger grosse Sponsoren. Ich habe wollte deshalb folgendes wissen: „Wie beurteilt der Bundesrat die Zukunft des Verkehrshauses, welcher Stellenwert hat das Verkehrshaus und welche finanziellen Unterstützungen sieht der Bundesrat in Zukunft vor“?

Der Bundesrat antwortete, dass das Verkehrshaus ein „Scheinwerfer“ im Museumsland sei. Für ihn geniesse dieses Museum eine hohe Priorität. Der Bund werde für die Jahre 2012 bis 2015 weiterhin 1,6 Millionen Franken sprechen. Darüber hinaus war er aber nicht bereit, eine Aussage zu machen.

Zukunft von Schweizer Arbeitsplätzen auf dem Flughafen Basel-Mülhausen

Im Juni 2011 konnte man der NZZ entnehmen, dass die Zukunft vieler Arbeitsplätze von Schweizer Firmen auf dem Flughafen Basel-Mülhausen ungewiss sei. Der Flughafen Basel-Mülhausen beruht auf dem französisch-schweizerischen Staatsvertrag vom 4. Juli 1949. Die binationale Anlage untersteht, soweit nicht statutarische oder vertragliche Absprachen vorgehen, französischem Recht. Bis anhin wurde es als zulässig erklärt, dass privatrechtliche Rechtsverhältnisse, wie beispielsweise Arbeitsverträge, durch Vereinbarung dem schweizerischen Recht unterstellt wurden (vgl. Urteil des Bundesgerichtes 4C.434/2002 E. 4.3.2). Schon seit einiger Zeit ist bekannt, dass ein französisches Gericht im Jahre 2005 das Vorgehen eines Schweizer Unternehmens in einem Arbeitsrechtsstreit als teilweise unzulässig bezeichnet hat. Dieses Urteil wurde im Jahre 2010 vom Kassationshof in Paris bestätigt. Danach gilt, anders als bisher, dass französisches Arbeitsrecht auch auf im sogenannten "Secteur Suisse" angesiedelte Schweizer Unternehmen Anwendung findet. Zusätzlich wollen die französischen Behörden von den Schweizer Firmen Steuern einfordern. Aufgrund der Ungewissheit, ob inskünftig im Schweizer Sektor des Internationalen Flughafens Basel-Mülhausen französisches Arbeits- und Steuerrecht gilt, haben einige auf dem Flughafen ansässige Schweizer ihre Investitionsvorhaben gestoppt und erwägen sogar einen Standortwechsel. Damit ist eine Arbeitsplatzunsicherheit für rund 5200 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entstanden. Ich habe in diesem Zusammenhang folgende Fragen dem Bundesrat gestellt, die bis Herbst 2011 schriftlich beantwortet werden müssen:

- Welche Massnahmen hat der Bundesrat seit diesem Urteil ergriffen?

- Ist der Bundesrat ebenfalls der Meinung, dass die bisher geltende "gewohnheitsrechtliche" Regelung, wonach im schweizerischen Sektor Schweizer Recht und im französischen Sektor französisches Recht gelten sollte, staatsvertraglich verankert werden sollte?

- Was gedenkt er in dieser Situation zu tun?

- Ist er gewillt, die Anwendbarkeit schweizerischen Fiskalrechts für den "Secteur Suisse" staatsvertraglich zu regeln?

- Wäre er bereit, den betroffenen Unternehmen eine Verlagerung auf den Flugplatz Dübendorf anzubieten, um die bestehenden Arbeitsplätze nicht zu gefährden und die Unternehmen in ihrer Entwicklung nicht zu beeinträchtigen?

Sportförderungsgesetz

Bei diesem Gesetz geht es um die Erweiterung des Programms „Jugend und Sport“ für Kinder ab dem fünften Altersjahr, um die Beibehaltung der Kompetenz des Bundes für die Festlegung von Umfang und Qualität des Sportunterrichtes an Volks- und Mittelschulen, um eine vermehrte Dopingbekämpfung sowie um die Verstärkung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen. Am umstrittensten war, ob eine Mindestzahl von Sportlektionen in der obligatorischen Schule vom Bund festgelegt werden sollte. Für den Ständerat ging es dabei um eine Grundsatzfrage des Föderalismus, deshalb beharrte er darauf, dass die Kompetenz zur Festlegung der Turnlektionen bei den Kantonen blieb. Man war sich im Parlament grossmehrheitlich einig, dass der Druck auf Turnstunden immer mehr zunehme, was dazu führte, dass eine Mehrheit im Nationalrat einer Verankerung von drei Sportlektionen während der obligatorischen Schulzeit in einem Bundesgesetz zustimmte. Der Ständerat gab seinen Winderstand in der Einigungskonferenz auf und stimmte schlussendlich mit 15 zu 10 Stimmen der Lösung des Nationalrates zu.

Bausparen

Darüber haben die beiden Räte auch schon mehrere Male diskutiert. Eigentlich wären die Initianten der beiden Volksinitiativen „Eigene vier Wände dank Bausparen“ (HEV) und „Für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen“ bereit gewesen, ihre Initiativen zurückzuziehen, wenn der indirekte Gegenentwurf des Parlaments angenommen worden wäre.

Der Gegenentwurf wollte einen Steuerabzug während zehn Jahren für Spareinlagen für Leute, die Wohneigentum erwerben. Jährlich sollte dieser Abzug für Einzelpersonen höchstens 10 000 Franken betragen, für Ehepaare das Doppelte. Die Erträge sowie das Sparkonto als solches wären der normalen Einkommens- und Vermögenssteuer unterlegen. Für den Fall, dass der Kauf nicht innert fünf Jahren erfolgt wäre, sah die Vorlage Steuernachzahlungen vor.

In der Schlussabstimmung fand der Gegenentwurf keine Mehrheit in beiden Räten. Damit wird sich die Bevölkerung zu beiden Volksinitiativen äussern müssen.

Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger ¨

Ich wünsche Ihnen weiterhin eine schöne und erholsame Sommerzeit.

Thomas Hurter