Rückblick Herbstsession 2013
Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger
Ich habe Ihnen wie immer einen kurzen Überblick über die wichtigsten Themen dieser Session zusammengestellt. Im Nationalrat war das grösste Geschäft die Beschaffung eines neuen Kampfflugzeuges. Dies wird uns alle noch einmal im nächsten Jahr beschäftigen, da das Referendum bereits angekündigt worden ist.
Verkehr
Hochrheinbahn
In der Sommersession 2013 wurde die Angebotsverbesserung der Hochrheinbahn (kürzeste Verbindung zwischen Schaffhausen und Basel) im Zusammenhang mit dem Bahnausbau vom Nationalrat angenommen, hingegen vom Ständerat verworfen. Der Bedarf war unbestritten, aber man wollte diese Strecke ausserhalb der FABI-Vorlage (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur) angehen. Deshalb hatte ich ein entsprechendes Postulat in der Verkehrskommission eingereicht, das von der Kommission praktisch einstimmig angenommen wurde.
Da auch der Bundesrat bereit war, eine Angebotsverbesserung zu prüfen, passierte das Geschäft in der Herbstsession praktisch diskussionslos. Der Bundesrat wird jetzt dazu ein Projekt ausarbeiten. Danach liegt es am Parlament zu entscheiden, wie und in welcher Form die Angebotsverbesserung an die Hand genommen wird.
Die Hochrheinbahn schliesst die Lücke von Ost nach West in einer der am stärksten wachsenden Wirtschaftsregionen und würde sogar eine Verkehrsentlastung im Raume Zürich bewirken. Heute ist es so, dass die viel längere Strecke über Zürich die beste Bahn-Verbindung von Schaffhausen nach Basel und umgekehrt bildet, dasselbe gilt für den Strassenverkehr. Insofern könnte eine Attraktivierung auch auf der Strasse einen willkommenen Entlastungsbeitrag leisten. Denn der nördlichste Kanton der Schweiz ist durch zwei Nadelöhre mit dem Rest der Schweiz verbunden, nämlich Eglisau und Winterthur. Beide sind dafür bekannt, dass es dort mehr als genug Verkehr gibt. Ganz abgesehen davon, würde eine solche Streckenverbesserung für Schaffhausen ein Tor zum Wirtschaftsraum Basel mit seiner Universität und Pharma- und Chemiebranchen öffnen.
Lärmsanierung Güterverkehr
Folgende vier wesentliche Massnahmen wurden in dieser Session definitiv angenommen:
- Ab 2020 gelten in der Schweiz Emissionsgrenzwerte für sämtliche Güterwagen (das heisst Verbot der Grauguss-Bremsen)
- Neuralgische Streckenabschnitte sollen mit Schienenschallabsorber und akustischen Schienenschleifen ausgerüstet werden
- Sanierung von Stahlbrücken, die Lärm übertragen
- Förderung von Innovation und Investitionen in lärmarmes Rollmaterial und lärmarme Infrastruktur
Die Schweiz möchte diese Massnahmen bis 2020 umsetzen. Bis heute sind bereits 50% der Reise- und Güterwagen lärmsaniert. Dies im Gegensatz zum restlichen Europa, das sich aber ebenfalls zu einer Umsetzung bis 2020 verpflichtet hat. Um die Wettbewerbsspiesse möglichst gleich zu halten, hat sich die Schweiz eine zweijährige Verschiebung vorbehalten, um auf Verzögerungen innerhalb der EU zu reagieren.
Im Nationalrat wurde die Vorlage einstimmig, mit 188 zu 0 bei 7 Enthaltungen, angenommen und ein Verpflichtungskredit von 1,515 Milliarden Franken gesprochen.
Schifffahrt auf dem Lago Maggiore
Gemäss einen Abkommen vom 2. Dezember 1992 zwischen der Schweiz und Italien wird der Schifffahrtsbetrieb auf dem Lago Maggiore von einem italienisches Unternehmen und auf dem Lago di Lugano von einem schweizerischen Unternehmen wahrgenommen.
Leider mussten in den letzten Jahren sowohl das Leistungsangebot an sich als auch die Qualität auf dem Lago Maggiore von verschiedenen Parlamentariern, Organisationen, Medien und Kunden wiederholt kritisiert werden. Die Situation hat sich durch den Sparauftrag Italiens noch verschärft. Auf Schweizer Strecken werden hohe Preise verlangt und übliche Vergünstigungen (G/A, Halbtax, Juniorkarte etc.) nicht akzeptiert. Es ist sogar so, dass die Tickets auf Schweizer Seite erhöhte Tarife vorsehen. Ein reduziertes Fahrplanangebot und schlechte Qualität sind leider an der Tagesordnung. Eigentlich erstaunlich, dass dies, obschon bereits seit Jahren kritisiert, nicht korrigiert wird. Immer wieder erwähnte das Bundesamt für Verkehr (BAV), dass man nicht intervenieren könne, da die Konzession bis 2016 laufe.
Ich habe nun in einer von über 50 Mitgliedern des Nationalrates (aller Fraktionen) unterschriebene Motion eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, bei der Konzessionsvergabe im Bereich Fahrplanangebot, Akzeptanz der schweizerischen Tarifstruktur, faires Preisangebot sowie Berücksichtigung von schweizerischen Sicherheitsstandards Verbesserungen einzufordern.
Mit dem Ablauf der Konzession gibt es zum ersten Mal die Möglichkeit, Leistung, Qualität, Sicherheit und Preis der Schifffahrt auf dem Langensee auf ein vernünftiges Niveau zu bringen. Dies trägt nicht zuletzt auch zur weiteren Attraktivierung des Tourismus in der Schweiz und insbesondere im Tessin bei.
Gewerbe/Wirtschaft
Alkoholgesetz
Das Alkoholgesetz stammt aus dem Jahr 1932 und gehört zu den ältesten Gesetzen des Bundes. Jetzt soll es durch das Spirituosensteuergesetz und das Alkoholhandelsgesetz ersetzt werden.
Das Spirituosengesetz betrifft das Gewerbe, die Obst- und Landwirtschaft, die gewerblichen und die Lohnbrennereien. Im Alkoholhandelsgesetz geht es vor allem um die Fragen der Prävention und des Jugendschutzes.
Beim Spirituosengesetz wurde beschlossen, eine sogenannte Ausbeutebesteuerung einzuführen. Damit wird je nach Verwendungsprodukte eine Grundausbeute der gewonnen Alkoholmenge definiert und besteuert. Die Effekte wären, dass bei überdurchschnittlicher Qualität der inländischen Rohstoffe und damit hoher Ausbeute eine günstigere Besteuerung resultieren würde. Damit erhofft man sich eine grössere Nachfrage nach inländischen Produkten.
Der Nationalrat entschied, dass es keine Mindestpreise für alkoholische Getränke, kein Verkaufsverbot zwischen 22 und 06 Uhr sowie kein Verbot von Happy Hours geben soll. Testkäufe hingegen sollen zugelassen werden. Die Hauptgründe für diese Entscheide waren, dass man den Staat nicht für alles verantwortlich machen kann, die Mehrheit bestraft wird, wenn Einzelne übertreiben, Alkohol ausserhalb der „Sperrzeiten“ beschafft werden kann und der Einkaufstourismus an der Grenze gefördert würde. Ganz allgemein war die Wirkung solcher Massnahmen sehr umstritten.
Ein Antrag, die durch übermässigen Alkoholkonsum anfallenden Kosten, insbesondere Transport- und Aufenthaltskosten im Spital und in Ausnüchterungszellen, den Verursachern oder ihren gesetzlichen Vertretern vollständig aufzuerlegen, fand keine Mehrheit.
Das Geschäft geht nun wieder in den Ständerat.
Bildungsprogramme
Unter dem EU-Rahmenprogramm „Erasmus für alle“ (2014 bis 2020) sollen alle bisherigen EU-Programme für allgemeine und berufliche Bildung sowie Jugend und Sport vereint werden. Dies bedeutet unter anderem einen verbesserten Zugang zu den Programmen und einen Ausbau der Mobilität für Schweizer im europäischen Ausland. Jährlich nehmen etwa 6‘000 Lernende, Studierende und Lehrpersonen aus der Schweiz an den Mobilitätsaktivitäten der EU-Programme teil.
Mit einem Gesamtkredit von 305,5 Millionen Franken beantragte der Bundesrat die Finanzierung der Weiterbeteiligung der Schweiz. Gegenüber der Beteiligung 2011 bis 2013 steigt der durchschnittliche jährliche Aufwand um rund 2 Millionen Franken. Die EU selber beabsichtigt, ihr Bildungsbudgets für die Jahre 2014 bis 2020 gegenüber der laufenden Periode 2007 bis 2013 um mehr als 40% zu erhöhen, total neu 16,1 Milliarden Euro. Der Beitrag der Schweiz ist im durchschnittlichen Rahmen. Die Vorlage wurde mit 146 zu 40 Stimmen angenommen.
Armee und Sicherheit
Das „Auf und Ab“ einer Kampfflugzeugbeschaffung
Im Jahre 2008 fasste die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-NR) den Beschluss, die Kampfflugzeugbeschaffung mit einer Subkommission unter meiner Leitung zu begleiten. Dies auf Grund der Probleme, die im Zusammenhang mit der Helikopterbeschaffung im Jahre 2005 aufgetaucht waren. Die Subkommission orientierte im August 2012 und stellte fest, dass mit der Wahl des Gripens vor allem technische (Flugzeug muss entwickelt werden), finanzielle (Kostenkontrolle, Entwicklung- und Weiterentwicklungskosten, kleine Stückzahlen), zeitliche (unterschiedlich gewünschte Lieferungszeitpunkte) und politische Risiken (Klärung Vertragsverhältnisse) verbunden sind. Diese Kritik wurde übrigens teilweise von der Schweizerischen Beschaffungsbehörde sowie der Luftwaffe bestätigt.
In den letzten Wochen ist es gelungen, die Forderungen der Subkommission (Staatsvertrag, Reduzierung der Anzahlung sowie finanzielle Rückbehalte) vertraglich neu aufzunehmen. Der Vorsteher VBS bestätigte, dass dank der Arbeit der Kommission die Position der Schweizer Verhandlungspartei gestärkt worden sei. Mit diesen Absicherungen wurde es möglich, dass das Geschäft mehrheitsfähig wurde und sich die bürgerlichen Vertreter im Rat mit 119 zu 71 bei 4 Enthaltungen für den Gripen ausgesprochen haben.
Nun muss das VBS und die Armasuisse die Beschaffung des Gripens E weiter eng begleiten und dafür sorgen, dass die neuen Flugzeuge ab 2018 geliefert werden. Ab 2016 ist vorgesehen, den Tiger F-5 auszumustern und ihn mit Miet-Gripen C/D zu ersetzen. Allerdings muss diese Finanzierung noch im Budget eingestellt werden.
Da der Bundesrat die Finanzierung des Gripens mit einem Fonds (gespiesen durch das ordentliche Budget der Armee) vorschlägt, ist die Vorlage referendumsfähig und wird mit grosser Sicherheit vor‘s Volk kommen. Vermutlich war dies genau die Absicht des Bundesrates, um sich aus der Verantwortung zu stehlen. Das Präjudiz, das damit geschaffen wird, ist allerdings mehr als gefährlich. Das erste Mal wird ein Finanzreferendum bei Rüstungsfragen eingeräumt. Dies ist staatspolitisch ein Unsinn. Interessanterweise lehnte das Parlament in anderen Fragen (z.B. Entwicklungshilfe) genau dieses Referendum immer ab. Die Abstimmungsdiskussion sollte inhaltlich nur darüber geführt werden, ob und für was wir neue Kampfflugzeuge benötigen. Es war mir deshalb ein grosses Anliegen, Schwachstellen des ursprünglichen Gripengeschäfts durch eine bestmögliche Absicherung der Risiken zu eliminieren.
Rüstungsprogramm 2013
Das diesjährige Rüstungsprogramm umfasste fünf Rüstungsvorhaben im Umfang von 740 Millionen Franken.
Es richtet die Telekommunikationsinfrastruktur der Armee auf die aktuellen Anforderungen aus (Führungsnetz für die Schweiz und bestehende Systeme zusammenführen) und schliesst Lücken in der Ausrüstung respektive in der Ersatzteilbevorratung. Mit dem Einsatznetz Verteidigung will der Bundesrat die krisenresistente Telekommunikation zugunsten der Armee und des nationalen Krisenmanagements sicherstellen. Die 2011 eingeleitete Beschaffung eines "Unterstützungsbrückensystems 45 Meter" wird fortgesetzt. Die Beschaffung einer neuen Fahrzeuggeneration wird weiter vorangetrieben. Mit der Verbesserung und Optimierung der Systemverfügbarkeit soll die Ersatzteilbevorratung für Luftfahrt- und Fahrzeugsysteme angepasst werden. Dank zusätzlichen geschützten Mannschaftstransportfahrzeugen soll der Schutz der Truppe verbessert werden.
Am meisten zu reden gab die Telekommunikationsinfrastruktur, da man sicher sein wollte, dass dies in Zukunft nicht ein „Fass ohne Boden“ werde. Gerade in IT-Bereichen war auch der Bund nicht von massiven Mehrkosten verschont geblieben.
Bundesrat Ueli Maurer wies noch einmal darauf hin, dass es hier um ein Führungsnetz für die Schweiz in ausserordentlichen Lagen ginge und daher nicht auf zivile Systeme aufgebaut werden könne. Diese sind aber in extremen Situationen nur noch beschränkt oder gar nicht mehr einsatzfähig.
Schlussendlich wurde dem Rüstungsprogramm 2013 mit 122 zu 47 Stimmen (SP und Grüne) angenommen.
Sicherheitsdienstleistungen im Ausland/Söldnerfirmen
Seit 2005 beschäftigte sich der Bundesrat und das Parlament mit Firmen, die von der Schweiz aus Sicherheitsdienstleistungen anbieten. Bis 2008 war man der Meinung, dass unsere Gesetzgebung genügend sei. Erst mit dem Vorkommnis bei einer Firma in Basel wurde es konkreter. Eine Mehrheit war der Meinung, dass Firmen, die von unserem Land aus Söldnerdienstleistungen anbieten, der Schweiz einen Reputationsschaden zufügen. Da solche Firmen eher zunehmen, nicht zuletzt weil überall die eigenen Armeen schrumpfen, ist eine Gesetzesänderung angebracht. Allerdings beschränkte sich der Vorschlag des Bundesrates nicht auf ein Verbot von sogenannten Söldnerfirmen, sondern umfasste die Regulierung sämtlicher Sicherheitsfirmen. Es wurde eine Behörde mit sieben Stellen und Kosten von rund einer Million Franken vorgeschlagen. Dies notabene für momentan 20 betroffene Firmen.
Ich habe mich im Nationalrat für eine klare Unterscheidung zwischen Söldnerfirmen und traditionellen Sicherheitsfirmen eingesetzt, damit einerseits traditionelle Sicherheitsfirmen wie beispielsweis Securitas oder die in Schaffhausen ansässige Tyco nicht in den gleichen Topf geworfen werden und dadurch einen Reputationsschaden erleiden, andererseits auch um unnötige Bürokratie zu vermeiden (zum Beispiel hätte eine einzelne Firma aus der Schweiz rund 9 Millionen Kundendaten nach Bern liefern müssen!). Selbst die Justizministerin war froh, dass dank meiner Anträgen ein griffiges Gesetz entstehen konnte. Schlussendlich stimmte der Nationalrat mit 194 zu 0 Stimmen zu.
Volksinitiative
Hausarzt
National- und Ständerat empfehlen dem Stimmvolk, die Initiative „Ja zur Hausarztmedizin“ abzulehnen (im Nationalrat mit 195 zu 0 Stimmen). Beide Räte setzten auf einen direkten Gegenvorschlag, da sie einen gewissen Handlungsbedarf erkannten, aber nicht so weit gehen wollen, wie die Initiative forderte. Man wollte ursprünglich etwas stärker auf die Forderungen der Hausärzte eingehen und im Gegenvorschlag verankern, dass Bund und Kantone die Steuerungsfunktionen der Hausärzte stärken. Ausserdem wollte man festschreiben, dass Bund und Kantone eine ausgewogene regionale Verteilung der Gesundheits- und Medizinalberufe anstreben sollten.
Der Gegenvorschlag sieht vor, dass in der Verfassung verankert wird, dass die Hausarztmedizin ein „wesentlicher Bestandteil der Grundversorgung“ sein soll. Ebenfalls wurde die etwas umstrittene Formulierung „für eine angemessene Abgeltung der Leistungen der Hausarztmedizin“ aufgenommen. Diese Bestimmung, die eine faktische Lohngarantie bedeutet, war sehr umstritten. Schlussendlich wurde der Gegenvorschlag mit 140 zu 49 Stimmen angenommen.
Das Initiativkomitee hat im Anschluss an diese Beratung die Initiative zurückgezogen. Einiges wurde bereits erreicht, indem das Parlament einen Korrekturbedarf anerkannt hat und Bundesrat Berset die Revision des Ärztetarifs TARMED im Rahmen des Masterplans „Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung“ in Aussicht gestellt hat. Somit wird nur der Gegenvorschlag im nächsten Jahr zur Abstimmung gelangen.
Allgemeine Themen
Fatca
Mit dem Foreign Account Tax Compliance Act (Fatca) vom 18. März 2010 wollen die USA erreichen, dass sämtliche im Ausland geführte Konten von Personen, die in den USA der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, effektiv der Besteuerung in den USA zugeführt werden können. Die USA stellen für die erleichterte Umsetzung von Fatca zwei Modelle zur Verfügung. Das Modell 1 sieht einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Behörden vor. Beim Modell 2 melden die ausländischen Finanzinstitute die Kontodaten aufgrund einer Zustimmungserklärung des Kontoinhabers direkt an den Internal Revenue Service (IRS). Liegt keine Zustimmungserklärung vor, meldet das ausländische Finanzinstitut das Gesamtvermögen und die Erträge dieser Konten in aggregierter Form und ohne Namensnennung an den IRS. Gestützt auf diese Meldungen kann der IRS auf der Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommens Gruppenersuchen stellen. Damit solche Ersuchen möglich sind, muss das mit den USA unterzeichnete Änderungsprotokoll in Kraft treten. Die entsprechende Zustimmung des Senats ist aber immer noch ausstehend.
Die Umsetzung von Fatca mittels einer vertraglichen Lösung erlaubt der Schweiz eine administrative Vereinfachung bei der Identifikation von US-Personen, eine Vereinbarung von Ausnahmen bei den Sozialversicherungen und der beruflichen Vorsorge sowie eine Ausnahme für Lokalbanken (rund ein Drittel aller Banken in der Schweiz). Banken, welche zu 98% Kundengelder aus der Schweiz und der EU halten, gelten dann als fatca-konform.
Bei diesem Geschäft ist allerdings keine Begeisterung aufgekommen, denn letztlich geht es darum, dass die Schweiz auf ihrem eigenen Territorium das Steuerregime eines ausländischen Staates akzeptieren soll. Das ist ein gefährlicher Präzedenzfall, jetzt im Steuerbereich und vielleicht bald auch schon in anderen Bereichen. Tausende von Auslandschweizern, Doppelbürger und Einwohner in der Schweiz mit Green Cards sind von diesem Gesetz betroffen und könnten plötzlich kriminalisiert werden.
Schlussendlich war man sich nicht einig, ob die Variante keinen Vertrag mit den USA zu schliessen, eine Alternative sei oder nicht. Trotz des relativ deutlichen Resultats von 114 zu 55 bei 26 Enthaltungen, wurde in den Voten klar, dass hinter diesem einseitigen Gesetz eigentlich niemand so richtig stehen kann.
Strafgesetzbuch
Aufgrund der anhaltenden Kritik aus der Praxis an der erst im Jahre 2007 eingeführten Strafrechtsrevision sollten vor allem bei der Geldstrafe Änderungen vorgenommen werden. Diese sollte nur noch unbedingt und nur noch bis zu 180 statt wie bisher zu 360 Tagessätzen ausgesprochen werden können. Zum anderen sollten auch wieder kurzfristige Freiheitsstrafen möglich sein. Der Vorrang der Geldstrafe (rund 86% aller Straftaten) anstelle sogenannter kurzer Freiheitsstrafen von bis zu sechs Monaten soll aufgegeben werden.
Der Bundesrat will ferner die strafrechtliche Landesverweisung wieder einführen, da sich die Abschaffung in der Praxis nicht bewährt hat. Die Verhängung einer Landesverweisung im Strafurteil stellt sicher, dass künftig der aufenthaltsrechtliche Status einer verurteilten Person bei ihrer Entlassung aus dem Strafvollzug rechtskräftig entschieden ist und die Person zu diesem Zeitpunkt ausgewiesen werden kann. Weil die Landesverweisung in einem öffentlichen Gerichtsverfahren ausgesprochen wird, entfaltet sie zudem eine stärkere präventive Wirkung.
Der Nationalrat sprach sich deutlich dafür aus, die Geldstrafe im Strafrecht zugunsten von Freiheitsstrafen zurückzudrängen, ohne aber die umstrittene bedingte Geldstrafe ganz abzuschaffen. Kurze Freiheitsstrafen unter sechs Monaten erhalten wieder den Vorzug gegenüber Geldstrafen. Ebenfalls wurde der Einsatz von elektronischen Fussfesseln für Häftlinge zugelassen. Zurückdrängen will der Nationalrat die Geldstrafe auch, indem nur noch maximal 180 statt 360 Tagessätze verhängt werden können. Bedingte Geldstrafen sind nur bei „besonders günstigen Umständen“ möglich.
In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz mit 77 zu 54 bei 52 Enthaltungen angenommen. Viele der Enthaltungen waren Ausdruck einer Unzufriedenheit, weil die Gesetzesrevision nicht weit genug vorangetrieben wurde und nach wie vor bedingte Geldstrafen möglich sind. Forderungen der SVP wie die Rückkehr zum alten Bussensystem, wie es vor 2007 galt oder die sofortige Landesverweisung bei eindeutigen, schweren Tatbestände wie vorsätzliche Tötung, Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung sowie Gefährdung des Lebens wurden abgelehnt.
Nun geht das Geschäft in den Ständerat zur weiteren Behandlung.
Veto gegen Atomendlager
Im Nationalrat wurde eine Standesinitiative des Kantons Nidwalden mit 111 zu 68 Stimmen überwiesen. Diese verlangt, dass die Standortkantone oder –regionen ein Vetorecht gegen Atommüll-Endlager einlegen können.
Dieses Recht war früher vorgesehen, wurde dann aber wieder gestrichen. Die Gegner der Standesinitiative monierten, dass mit diesem Veto die technisch beste Lösung gefährdet werden und die Bevölkerung sogar ein Endlager in der Schweiz verhindern könnte.
Die Befürworter der Initiative erklärten, dass die Kantonssouveränität eines der Hauptanliegen der Schweizerischen Verfassung sei. Man spreche immer vom Volk, gerade hier dürfe sich dann das Volk nicht äussern. Die Schweizer Bevölkerung sei mündig genug, auch einen unpopulären Entscheid zu fällen. So hätten wir zum Beispiel mehr Ferien abgelehnt, Steuererhöhungen schon zugestimmt und sogar das Zwischenlager in Würenlingen sei durch die Bevölkerung angenommen worden.
Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger
Ich wünsche Ihnen eine weiterhin schöne Herbstzeit!
Thomas Hurter