Rückblick Frühlingssession 2012
Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger
Leider hat sich der Rückblick der Frühlingssession 2012 aufgrund meines derzeit starken Engagements in gewissen Kommissionen insbesondere in der der Subkommission Tiger-Teil-Ersatz etwas verspätet.
Steueramtshilfegesetz und Doppelbesteuerungsabkommen
Dieses leidige Thema ist zum Dauerbrenner geworden. Man kann sich fragen, wann der Druck der anderen Staaten auf die Schweiz endlich abnehmen wird. Die nachgiebige Haltung unserer Landesregierung hat im Ausland immer neue Begehrlichkeiten geweckt. Der Bundesrat hat es versäumt, dem Ausland klar zu machen, dass die Schweiz kein Paradies für Steuerbetrüger oder Steuerhinterzieher ist. Die USA spielen dabei einmal mehr trauriges Spiel. Längst weiss man, dass die amerikanischen Behörden bei der Verfolgung von Steuervergehen recht selektiv vorgehen. Der Finanzplatz Miami ist als sicherer Hafen für Offshore-Guthaben aus der Karibik und Lateinamerika bekannt. Die amerikanische Justiz nimmt keinen Anstoss daran, dass die Anleger ihrerseits in ihren Heimatländern Steuern hinterziehen. Das britische „Tax Justice Network“ bezeichnet Delaware als „den undurchsichtigsten und heimlichtuerischsten Finanzplatz der Welt“.
Dennoch hat sich die Schweiz einmal mehr gebeugt. Das Bankkundengeheimnis ist auf dem Sterbebett. In Zukunft reicht es, dass die USA aufgrund eines Verhaltensmusters von Schweizer Banken Kundendaten verlangen kann. Früher verlangte man die Identifikation der betroffenen Person, und es wurde im Einzelfall Amtshilfe gewährt, neu können Gruppenanfragen gemacht werden. Dies, obschon beide Staaten dem Doppelbesteuerungsabkommen zugestimmt haben, die Senatsprotokolle keinen entsprechenden Hinweis enthalten und 2009 Frau Widmer-Schlumpf dem Parlament erklärt hat, der Informationsaustausch finde nur auf konkrete Anfragen hin statt und sei auf den Einzelfall beschränkt!
Doppelbesteuerungsabkommen
Zusätzlich wurde über Ergänzungen zu Doppelbesteuerungsabkommen mit verschiedenen Ländern abgestimmt, bei denen es mehrheitlich darum ging, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit die Schweiz bei einer Anfrage Auskunft erteilen würde. Neu an diesem Zusatz ist, dass sich einzelne Länder ausbedungen haben, dass es für eine Amtshilfe nicht mehr einer eindeutigen Identifikation der steuerpflichtigen Person bedarf. Es genügen die Umschreibung eines Verhaltensmusters und die Tatsache, dass ein Informationsinhaber oder seine Mitarbeitenden zu solchen Verhaltensmustern in erheblicher Weise beigetragen haben. Damit hat man verpasst, einen klaren Trennstrich zwischen einer konkreten Anfrage und „fishing expeditions“ zu setzen. Der automatische Informationsaustausch wird leider immer mehr zur Tatsache.
Wirtschaftliche Situation der Schweiz
Mehrwertsteuer
In Anbetracht der schwierigen Situation für die Hotellerie schlug die Wirtschaftskommission des Nationalrates vor, die Beherbergungsleistungen für die Zeit vom 1. April 2012 bis 31. März 2013 von der Mehrwertsteuer zu befreien. Weitergehende Anträge blieben in der vorberatenden Kommission in der Minderheit. So wurde beantragt, auch die gastgewerblichen Leistungen zu entlasten und zum reduzierten Satz von 2,5 Prozent zu besteuern. Dies wiederum hätte Mindereinnahmen von rund 700 bis 750 Millionen Franken zur Folge gehabt.
Der Ständerat lehnte es mit 24 zu 14 Stimmen ab, auf die Beratungen über die Sonderregelung einzutreten. Der Nationalrat hatte sich mit 92 zu 88 Stimmen bei 7 Enthaltungen gegen die Befreiung von der Mehrwertsteuer ausgesprochen.
Grenzregionen/Euroschwäche
Die Grenzregionen leiden speziell unter der Euroschwäche und der Abwanderung der Kundschaft ins grenznahe Ausland. Um eine schnelle Verbesserung der Situation zu erreichen, habe ich vorgeschlagen, dass man vom bisherigen System, wonach Personen mit Wohnsitz im Ausland erst bei einem Mindestverkaufspreis von 300 Franken pro Gegenstand die Rückerstattung der schweizerischen MWST verlangen können, abkommt und den Mindestbetrag drastisch senkt oder gar abschafft. Diese Lösung würde es den einheimischen Detaillisten ermöglichen, wenigstens in Bezug auf die Mehrwertsteuer mit gleich langen Spiessen wie ennet der Grenze zu kämpfen.
Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat im Parlament ausgeführt, dass dieser Ansatz nach Ansicht des Bundesrates geeignet sei, eine gewisse Verbesserung der Situation für den Detailhandel in den Grenz- und Tourismusregionen herbeizuführen. Der Bundesrat sei deshalb bereit, zumindest eine deutliche Senkung des Minimalbetrages von 300 Franken und dessen Konsequenzen zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.
Armee
Die Armee als Dauerbrenner. Dazu ist zu bemerken, dass wir alle hoffen, dass wir den wahren Wert dieser Institution nie auf die Probe stellen müssen. Angesichts der Tatsache, dass wir in Mitteleuropa seit gut 60 Jahren von kriegerischen Ereignissen verschont blieben und der „kalte Krieg“ seit dem Untergang des Kommunismus im Osten vorbei ist, versuchen immer mehr linke Kreise, die Armee abzuschaffen. Der einfachste Weg ist es, ihr Jahr für Jahr die finanziellen Mittel zu kürzen. Die Armee hat in den letzten 20 Jahren ihre Ausgaben um rund zwei Drittel gesenkt (gleichzeitig verdoppelten sich die Bundesausgaben), seit 1998 über 3,7 Milliarden eingespart und seit 2009 900 Millionen weniger ausgegeben, nota bene ein Betrag, der als Reserve zur Finanzierung des neuen Kampfflugzeuges gedacht war. Leider geht bei der ganzen Diskussion zu oft vergessen, dass unsere Armee der Garant für Sicherheit, Freiheit und Wohlstand ist. Dazu gehört auch eine schlagkräftige Luftwaffe.
Waffenmissbrauch
Der Nationalrat hat sich mit dem Missbrauch von Armeewaffen für Straftaten beschäftigt und mit 91 zu 63 Stimmen bei 15 Enthaltungen eine Motion unterstützt, die eine frühzeitige und automatische Information der Armee über hängige Strafverfahren verlangt. Muss die Armee automatisch über sämtliche pendente Strafverfahren informiert werden? Ziel dieser Motion ist es, den Missbrauch von Waffen zu verhindern. Bei einem automatischen Austausch bedeutet dies aber, dass die Armee auch über Strafverfahren Auskunft erhält, die in diesem Zusammenhang nicht relevant sind. Das heisst, dass der Militärverwaltung pro Arbeitstag rund 2500 Fälle zur Kenntnis gebracht werden, unabhängig davon, ob sie im Zusammenhang mit Waffenmissbrauch stehen oder nicht.
In Fällen, wo eine Nichtanhandnahme, eine Einstellung des Verfahrens oder ein Freispruch. erfolgt, ist die automatische Übermittlung an die Militärbehörden unverhältnismässig, da bei diesem Ausgang regelmässig kein Hinweis auf eine Gefährdungssituation erkannt werden dürfte. Zudem ist es im Sinne der Persönlichkeitsrechte und des Datenschutzes unter Umständen auch fragwürdig, wenn Informationen zu Personen, bei denen sich strafrechtliche Vorwürfe als unberechtigt erweisen, automatisch durch die Militärbehörden noch einmal bearbeitet würden.
Es wäre sinnvoller gewesen, die zuständigen kantonalen Strafverfolgungsbehörden in Pflicht zu nehmen, da diese bereits umfassende Kenntnisse des betreffenden Sachverhalts haben. Wird aus dem kantonalen Waffenregister für die kantonalen Strafverfolgungsbehörden ersichtlich, dass eine beschuldigte Person eine Waffe besitzt, kann sie gegebenenfalls alle Waffen, also auch die militärischen Waffen, beschlagnahmen lassen und die Militärverwaltung dann darüber informieren.
Botschaftsbewachung in Tripolis
Am 15. Oktober 2011 wurde die Schweizer Botschaft in Libyen wiedereröffnet. Ein Teil der Länder, die ihre Botschaften wieder aktiviert haben, stellen den Schutz mit eigenen bewaffneten Sicherheitskräften sicher, andere nehmen die Dienste internationaler Sicherheitsunternehmen in Anspruch. Dies hat in einer ersten Phase auch die Schweiz getan. Im Oktober 2011 betraute das EDA die private Firma Aegis kurzfristig für die ersten drei Monate mit dem Schutz der Botschaft. Dies stiess in der Sicherheitspolitischen Kommission auf teils heftige Kritik. Viele Exponenten brachten in der Debatte zum Ausdruck, dass dieses Vorgehen nicht akzeptabel sei. Sie gaben ihrer Erleichterung Ausdruck, als der Bundesrat am 9. Dezember letzten Jahres dann beschloss, für sechs Monate ein Detachement der Schweizer Armee mit Schutzaufgaben zu betrauen.
Da der Einsatz aber länger als drei Wochen dauert, ist eine Genehmigung der Bundesversammlung erforderlich. Deshalb wurde dieses Geschäft im Parlament beraten. Allerdings kam es eher einer Kenntnisnahme gleich, da der Einsatz durch den Bundesrat bereits vor der Frühlingssession gestartet wurde.
Die Schweizer Soldaten haben insbesondere die Aufgabe, das Botschaftspersonal und das Botschaftsgebäude zu bewachen. Sie müssen die Mission bei der Optimierung ihrer Schutzmassnahmen beraten. Das Personal für das Schutzdetachement wird vom Kommando Spezialkräfte der Armee gestellt, d. h. vom Armee-Aufklärungsdetachement 10 und vom Spezialdetachement der Militärpolizei.
Mit grosser Mehrheit, aber mit wenig Begeisterung wurde dieser befristete Einsatz im Nachhinein abgesegnet, da es den meisten Parlamentarierinnen und Parlamentariern lieber war, dass Schweizer Soldaten sich für die Schweizer Botschaft einsetzen als irgendwelche Privatarmeen ohne Bezug zum eigenen Land, respektive ihrem Auftraggeber.
Kampfflugzeugbeschaffung
Eine Mehrheit der Linken und der Mitte verlangte eine dringliche Debatte zur Kampfflugzeugbeschaffung. Diese Debatte wurde notabene genau von denjenigen Personen verlangt, die noch im Januar einstimmig (!!!) beschlossen hatten, einer Subkommission den Auftrag zu erteilen, den Fragen und Unklarheiten nachzugehen und zuhanden der Sicherheitspolitischen Kommission Bericht zu erstatten. Die dringliche Debatte zur Kampfflugzeugbeschaffung diente im wesentlichen dazu, dass sich gewisse Exponenten profilieren wollten. In der Diskussion im Nationalrat wurde dann auch schnell klar, dass die Interpellation mehr Verwirrung stiftete, als Licht ins Dunkel brachte. Es wurde sowohl von linker als auch bürgerlicher Seite ausdrücklich begrüsst, dass die Sicherheitspolitische Kommission eine Subkommission eingesetzt hatte, mit dem Auftrag, das Evaluationsverfahren zu untersuchen. Man war sich einig, dass man deren Ergebnisse abwarten müsse.
Windräder in Gebieten des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN)
Nachdem sich ergeben hat, dass sich der im BLN-Gebiet befindliche Randen grundsätzlich für den Bau für Windkraftanlagen eignet, habe ich Frau Bundesrätin Doris Leuthard die Frage gestellt, welche Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an erneuerbaren Energien, also zum Beispiel Windenergie, und der ungeschmälerten Erhaltung der Gebiete im Bundesinventar der Landschaften vorgenommen würde.Frau Bundesrätin Leuthard meinte darauf, dass BLN-Gebiete nicht grundsätzlich so geschützt seien, dass dort gar keine Aktivitäten möglich seien. Es gäbe verschiedene Projekte, wo genau diese Interessenabwägung gemacht werde. In BLN-Gebieten seien Windanlagen nicht ausgeschlossen, aber es bestehe ein höherer Schutz als in normalen Bauzonen.
Verkehrsthemen
Schwerpunkte bildeten die Verwendung der Mineralölsteuer für den Strassenverkehr sowie zwei medienwirksame Anliegen, der Einsatz des Preisüberwachers bei der Bahn sowie das Verbot von„Elefantenrennen“ auf Autobahnen. Ohne Diskussion wurde die Beibehaltung der Einteilung der höchsten Kategorie für die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für mindestens sieben Jahre beschlossen.
Verwendung der Mineralölsteuer für den Strassenverkehr
Die parlamentarische Initiative „Verwendung der Mineralölsteuererträge für die Finanzierung des Strassenverkehrs" möchte den Reinertrag der Mineralölsteuer stärker als bisher dem Strassenverkehr zugute kommen lassen. Statt wie bis anhin je hälftig soll neu der Strassenverkehr mit 60 Prozent und die allgemeine Bundeskasse mit 40 Prozent profitieren können. Der Hintergrund für diese Vorlage ist eine grössere Verursachergerechtigkeit, so dass diejenigen, welche die Erträge generieren, letztlich auch in den Genuss der entsprechenden Investitionen kommen können bzw. einen Nutzen davon haben.
Wir haben folgende Ausgangslage im Bereich des Verkehrs: Über 80 Prozent der Verkehrsleistungen werden auf der Strasse erbracht. Weniger als 20 Prozent der Verkehrsleistungen erfolgen auf der Schiene. Mehr als 50 Prozent des öffentlichen Verkehrs findet auf der Strasse statt. Seit 1970 sind die Bundesausgaben für die Strasse auf weniger als die Hälfte zusammengeschrumpft, obwohl die Strasse - nochmals - für 80 und mehr Prozent der Leistungen aufkommt. Demgegenüber sind die Ausgaben für die Schiene seit 1970 verzwölffacht worden.
Hinzu kommt, dass die Verkehrsfinanzierung sehr intransparent ist und kaum noch verstanden wird. Im Nationalrat herrschte mehrheitlich die Meinung, dass die Intransparenz verringert werden, aber auch die Verursachergerechtigkeit vergrössert werden müsste. Mit 89 zu 78 Stimmen passierte diese parlamentarische Initiative die nationalrätliche Hürde.
Preisüberwacher bei den Bahnen
Die Bahn ist leider nach wie vor nicht kostendeckend und muss aus verschiedenen Quellen finanziert werden. Dazu gehört auch eine gewisse Verrechnung von ertragsstarken Strecken wie beispielsweise Bern-Zürich mit ertragsschwachen Strecken. Da dadurch diePreisgestaltung nicht immer „kostengerecht“ durchgeführt werden kann, könnte der Einsatz des Preisüberwachers ins Spiel kommen. Der Ständerat, respektive die Branche wollte den Preisüberwacher bei der Beratung der Strategie der SBB einbinden. Mit einer solchen Lösung würde der Preisüberwacher zum Preisgestalter. Ganz abgesehen davon, ist der Preisüberwacher bei der Strategie falsch angesiedelt und wäre dann auch nicht mehr neutral. Da dieses Ansinnen erst im Laufe der Beratungen eingebracht wurde, fand sich zum Glück keine Mehrheit für eine solch unausgegorene Lösung, die zudem die gesamte Bahnreform auf die lange Bank geschoben hätte.
Elefantenrennen auf Autobahnen
Die Motion von SR This Jenny „keine Elefantenrennen auf Autobahnen“ wurde sehr emotional diskutiert. Stipuliert wird ein Überholverbot für Lastwagen auf Autobahnen. Um dem Verkehrsfluss und der Verkehrssicherheit gebührend Rechnung zu tragen, kann das Verbot beschränkt auf Tageszeiten mit hohem Verkehrsaufkommen oder unbeschränkt auf bestimmten Strecken erlassen werden. Ein Teil im Rat sah aber eher eine Schikane der Lastwagenfahrer. Es sei bereits heute möglich, dass kantonale Behörden ein Verbot durchsetzen könnten. Auch bei den vielen Ein- und Ausfahrten auf Autobahnen könnten mit einem solchen Verbot weitere Probleme entstehen.
Der Bundesrat gab zu bedenken, dass nur etwa 290 Kilometer des gesamten Nationalstrassennetzes für ein Lastwagenüberholverbot geeignet seien.
Schlussendlich setzte sich eine Mehrheit im Nationalrat für ein gezieltes, aber keinesfalls flächendeckendes Lastwagenüberholverbot ein, dessen Vollzug mit einer vorgängigen Evaluation verbunden sein muss.
Gesundheit, Schutz und Versicherung
Betäubungsmittelgesetz
Bei dieser Revision ging es darum, sich mit dem Problem des illegalen Konsums und Handels von Drogen, in diesem Fall von Cannabis, nicht allzu aufwendig herumschlagen zu müssen. Eine Mehrheit im Nationalrat möchte, dass sich derjenige, der mit weniger als 10 Gramm Cannabis handelt und mindestens 18 Jahre alt ist, mit 200 Franken „freikaufen“ kann. Weil das vorgeschlagene Ordnungsbussenmodell nicht mit der Praxis in den benachbarten Ländern übereinstimmt, müssen die Grenzkantone mit Hanftourismus und zunehmender Konsumentenzuwanderung rechnen. Ganz abgesehen davon, dass der Vollzug für die Polizei nicht einfach umzusetzen ist, bedeutet dies eine Missachtung der vor knapp dreieinhalb Jahren mit 63% der Stimmen der Schweizer Bevölkerung angenommenen Volksinitiative „für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamen Jugendschutz“. Damit widersetzt sich eine Mehrheit im Parlament einer Mehrheit der Bevölkerung.
Präventionsgesetz
Einmal mehr befasste sich der Nationalrat mit dem Präventionsgesetz. Bereits im April 2011 wurde bei der damaligen Beratung in Frage gestellt, ob dies Aufgabe des Staates sei und es dafür ein Gesetz brauche. Man sprach von einer schleichenden Bevormundung der Bevölkerung und einer Aufblähung der Bürokratie. Kommt dazu, dass wir bis jetzt diverse Präventionskampagnen (Alkohol, Tabak, Bewegung, Ernährung etc.) ohne ein solches Gesetz erfolgreich durchgeführt haben.
Dies hielt indessen die Mehrheit im Nationalrat nicht davon ab, dem Gesetz zuzustimmen (106 zu 79 Stimmen). Es geht nun zur weiteren Beratung zurück in den Ständerat.
Epidemiengesetz
Das über 40 Jahre alte Gesetz muss den heutigen Gegebenheiten angepasst werden, wobei vor allem die hohe Mobilität der Menschen und die daraus im Falle einer Pandemie folgende Möglichkeit einer schnellen und schweren Gefährdung des Gesundheitszustands besser berücksichtigt werden müssen.
Das Eintreten war daher unbestritten. Längere Diskussionen gab es dann allerdings beim Impfobligatorium. Der Bundesrat kann in Absprache mit den Kantonen Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen, bei besonders exponierten Personen und bei Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, für obligatorisch erklären. Eine Minderheit wollte den Artikel dahingehend abändern, dass entsprechende Vorschläge und Empfehlungen ausreichen würden. Dem wurde aber entgegengehalten, dass das Gut der allgemeinen Gesundheit höher zu gewichten sei als die individuelle Freiheit. Wir haben in der Schweiz eine grosse „Impftradition“. Mit Impfprogrammen konnten ganz schwere Krankheiten sehr gezielt ausgemerzt werden. Mit 104 zu 51 Stimmen wurde schlussendlich der Minderheitsantrag abgelehnt.
Obligatorische Erdbebenversicherung
Derzeit gibt es keine obligatorische Erdbebenversicherung ausser im Kanton Zürich, wo die Versicherungsdeckung eine Milliarde Franken beträgt. Im Pool der Erdbebendeckung der 18 kantonalen Gebäudeversicherungen sind freiwillige Leistungen im Falle eines Erdbebens von 2 Milliarden Franken abgesichert. Die privaten Versicherer stellen 200 Millionen Franken für eine Entschädigung nach einem Erdbeben bereit. Verschiedene Parlamentarierinnen und Parlamentarier waren der Meinung, dass es eine obligatorische Erdbebenversicherung brauche und es wurden daher zwei gleichlautende Vorstösse zu diesem Thema behandelt.
Der Bundesrat war klar der Meinung, dass eine mehrheitsfähige und tragfähige Lösung nur mit den Betroffenen, d.h. den privaten Versicherungen, den kantonalen Gebäudeversicherungen und den Hauseigentümern gefunden werden kann. Bisher seien sämtliche Anstrengungen für eine gemeinsame Lösung im Sande verlaufen
Die beiden parlamentarischen Initiativen wurden im Nationalrat angenommen. Der Bundesrat wird nun im Rahmen einer Arbeitsgruppe versuchen, in dieser Frage eine mehrheitsfähige Lösung zu finden.
Swissness
Bei der Swissnessvorlage geht es darum, dass in einem Produkt, welches ein Swiss Label trägt, auch möglichst viel Schweiz enthalten ist. Die Marke Schweiz sollte gestärkt werden. Einig war man sich über den Wert der Schweiz, hingegen gingen die Anträge, wie viel Schweiz in einem Produkt sein soll, weit auseinander. 50%, 60% oder sogar 80% wurde verlangt: Für die einen zu wenig und für die anderen zu viel. So wurde vor allem aus bäuerlichen Kreisen bei den Lebensmitteln 80% gefordert. Die Lebensmittelindustrie in der Schweiz befürchtet dagegen bei einem zu hohen Prozentsatz den Untergang vieler beliebter Schweizer Produkte, so auch unsere gute alte „Knorri“. Bei den industriellen Produkten wünschten viele bekannte Uhrenmarken mindestens 60%; andere wiederum wollten eher 50%. Was für die teureren Uhren gut wäre, könnte für die günstigeren Uhren oder andere Industriebereich ein Killerkriterium sein. Der Nationalrat hat sich für 60 % entschieden, wobei die Diskussion nun im Ständerat munter weitergehen wird. Wir müssen aufpassen, dass wir vor lauter Swissness nicht unseren eigenen Werkplatz gefährden.
Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger
Ich wünsche Ihnen einen schönen Frühling.
Thomas Hurter