Rückblick Sondersession 2009
Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger
Der Nationalrat hat sich Ende April zu seiner Sondersession getroffen, in der es vor allem darum ging, Pendenzen im Bereich der persönlichen Vorstösse abzubauen.
Abbau der Handelshemmnisse und damit Einführung des Cassis-de-Dijon Prinzips
Der Nationalrat hat mit 97:73 Stimmen beschlossen, dass inskünftig Produkte aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in die Schweiz importiert werden können, auch wenn sie nicht den schweizerischen technischen Vorschriften entsprechen. Die Grundidee der Revision ist es, Importe von Produkten zuzulassen, die im EWR-Raum rechtmässig in Verkehr gebracht wurden. Ein heikler Punkt ist das einseitige Vorgehen der Schweiz (ohne Gegenrecht für Schweizer Exporteure im Ausland). Die Rückweisung der Vorlage mit dem Antrag, zum Prinzip der Gegenseitigkeit mit der EU und zur Vermeidung der Inländerdiskriminierung eine praxisnähere Lösung zu finden, wurde abgelehnt. Die Schweizer Produzenten müssen sich weiterhin an unsere weitreichenden Vorschriften halten, die Konkurrenten im europäischen Ausland nicht. Es wird sich zeigen, ob die Bevölkerung tatsächlich langfristig von dieser Änderung profitieren wird, insbesondere ob die vielerorts proklamierten Preisermässigungen tatsächlich im vollen Umfang eintreffen werden, ohne dass der Werkplatz Schweiz einseitig gefährdet wird.
Jährlicher Ausgleich der kalten Progression
Wenn man dank der ansteigenden Teuerung in den Genuss einer höheren Progressionsstufe gerät und damit dem Fiskus mehr Steuern abliefern darf, spricht man von kalter Progression. Dies hat zur Folge, dass der Bürger eine höhere Steuerbelastung zu tragen hat, obwohl seine Kaufkraft gleich geblieben ist. Eine Mehrheit der bürgerlichen Vertreter im Nationalrat setzte sich dafür ein, dass der Ausgleich nicht mehr erst dann gewährt wird, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise seit der letzten Anpassung um 7% erhöht hat, sondern dass die kalte Progression jährlich ausgeglichen wird. Der Nationalrat stimmte dieser neuen Ausgleichsregelung mehrheitlich zu. Sofern die Vorlage in der kommenden Session noch vom Ständerat gutgeheissen wird, kann sie auf Anfang 2010 wirksam werden.
Nationalstrassenabgabegesetz
Bei dieser Vorlage ging es vor allem um eine von den Grünen geforderte Erhöhung der Autobahnvignette von 40 auf 120 Franken sowie um eine Erhöhung der Busse für das Fahren auf Autobahnen ohne Vignette von 100 auf 200 Franken. Die Bürgerlichen sprachen sich dagegen aus, weil sich die Klebevignette für 40 Franken bestens bewährt hat und die Missbrauchsquote stark reduziert worden ist. Die Linke enthielt sich mehrheitlich der Stimme, da sie dieses System als veraltet betrachtet und ein Konzept zur Finanzierung der Strassen und des öffentlichen Verkehrs vermisste. In der Abstimmung wurde die Preiserhöhung abgelehnt, die Bussenerhöhung dafür angenommen. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.
Gegenvorschlag zur Gewässerschutzinitiative
Mit 104:68 Stimmen wurde der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ im Nationalrat gutgeheissen. Die darin verlangten baulichen Massnahmen für Schwankungen im Wasserlauf (Schwall und Sunk) unterhalb von Speicherkraftwerken und die Renaturierung von Flüssen soll einerseits aus einer Strompreiserhöhung von 0,1 Rappen pro Kilowattstunde sowie aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden. Auf der anderen Seite werden Restwassermengen in höheren Lagen (oberhalb 1500 statt wie bis anhin erst ab 1700 Metern über Meer) zugunsten der Stromproduktion gelockert. Die vorgeschlagenen Massnahmen für die Revitalisierung verursachen jährlich Kosten von rund 60 Millionen Franken. Der Bund wird sie mit durchschnittlich 65% unterstützen. Die Sanierung der Wasserkraftnutzung wird schätzungsweise jährlich 50 Millionen Franken kosten. Leider ist auch der Gegenvorschlag zu teuer und zu einseitig ausgefallen und widerspricht auch dem Ziel, die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien zu fördern. Neben den zusätzlichen Kosten auf Bundesebene zieht der Gegenvorschlag auch eine Stromverteuerung mit sich, was in der aktuellen wirtschaftlichen Lage nicht angebracht ist. Die Vorlage geht nun zur Differenzbereinigung an den Ständerat. Die Urheber der Initiative können sich noch später entscheiden, ob sie ihr Begehren zugunsten des Gegenvorschlages zurückziehen werden.
Krisendispositiv für Pandemiefälle
In der Herbstsession 2008 habe ich den Bundesrat angefragt, ob genügend Diagnosekapazitäten bei einem Ausbruch einer Pandemie vorhanden wären, welche Analysenmethoden angewendet würden, welches Sicherheitsdispositiv zur Verfügung stehen würde und wie die Logistik sowie verschiedene Dienstleistungen garantiert würden. Die Antwort des Bundesrates verkannte dabei leider die Wichtigkeit der schnellen Diagnose und liess einige Fragen offen betreffend Sofortmassnahmen, Information der Bevölkerung im Krisenfall sowie Krisendispositive. Der Ausbruch der Schweinegrippe veranlasste mich, eine Interpellation zum Krisenmanagement bei Pandemien einzureichen, da ich der Meinung bin, der Bund müsste diese Fragen zentral regeln und nicht den Kantonen überlassen. Mit der zunehmenden Globalisierung werden Krisendispositive für Pandemiefälle immer wichtiger wie das aktuelle Beispiel uns eindrücklich vor Augen geführt hat.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Hurter
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