Rückblick Frühlingssession 2009
Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger
Die soeben abgeschlossene Frühlingssession war geprägt von den Turbulenzen rund um die Finanzkrise, dem zögerlichen Verhalten der Schweiz und dem Gepolter anderer Staaten. Die bereits spürbare weltweite Konjunkturflaute veranlasst einige Staaten, nach neuen Geldquellen zu suchen, wobei ihnen jedes Mittel recht ist.
Finanzkrise, Bankkundengeheimnis sowie Konjunkturpaket
In der dringlichen Debatte zur Finanzkrise und zum Bankkundengeheimnis wurde der Bundesrat mit Kritik wegen zu zögerlichem und unkoordiniertem Vorgehen eingedeckt. Die Linken und Grünen forderten eine rasche Gesetzesänderung zur Aufhebung der Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Hinterziehung, Zurückhaltender zeigte sich die FDP und CVP. Die SVP forderte, auf solche Zugeständnisse zu verzichten und das Bankkundengeheimnis uneingeschränkt beizubehalten. Ob all dieser momentanen Aufregung wurde leider vergessen, dass einer der Gründe für die Jagd auf das Bankgeheimnis in der weltweiten Finanzkrise liegt, die die Staaten zwingt, neue Finanzierungsquellen für ihre massiven Konjunkturprogramme zu finden. Auch die Schweiz hat sich entschlossen, ein zusätzliches Konjunkturpaket von 700 Millionen Franken zu schnüren. Über die Hälfte der Ausgaben sind für vorgezogene Investitionen in die Infrastruktur von Strasse und Schiene vorgesehen. Über die Notwendigkeit der Massnahmen war man sich im Rat mehr oder weniger einig. Hingegen waren die Meinungen in bezug auf Umfang, Inhalt und die Nachhaltigkeit gespalten. Obschon unser Paket im Vergleich zu anderen Ländern eher gering ausgefallenen ist, darf die Stabilität der Bundesfinanzen nicht gefährdet werden. Es ist wichtig, dass die Schuldenbremse eingehalten wird, damit keine strukturellen Defizite entstehen. Ein besonderes Augenmerk ist auf die Mehrausgaben in den kommenden Jahren zu legen. Die Kosten für die soziale Wohlfahrt sind in der Schweiz seit den frühen 90er Jahren explodiert und übertreffen heute sämtliche übrigen Bereiche der staatlichen Tätigkeit. Der langfristige Trend ist ungebrochen und gefährdet den Wirtschaftsstandort Schweiz. Zusätzlich drohen dem Steuerzahler steuerliche Mehrbelastungen.
Mehrwertsteuer und CO2-Abgabe
Es ist vorgesehen, das Mehrwertsteuergesetz in zwei Vorlagen gesamhaft zu revidieren. Vorlage 1 enthält ein vollständig überarbeitetes, in vielen Teilen neues Mehrwertsteuergesetz. Durch zahlreiche Vereinfachungen soll es anwenderfreundlicher werden. Teil 2, der vor allem einen einheitlichen Steuersatz von 6,1% vorsieht, wird erst beraten, wenn Teil 1 abgeschlossen ist. Der Vorlage 1 stimmten die Räte am 18. März 2009 grossmehrheitlich zu. Die Beratung der Vorlage 2 wird indessen weitaus schwieriger werden. Gerade mit Blick auf die Abkühlung der Konjunktur ist es wichtig, auf Steuererhöhungen zu verzichten, um den Konsum nicht einzudämmen. Deshalb ist es sinnvoll, wenn die Mehrwertsteuererhöhung zur IV-Sanierung verschoben wird. Das Parlament war sich auch der Bedeutung des Sondersatzes für die Hotellerie von 3,6% statt 7,6% für das Tourismusland Schweiz bewusst und verlängerte ihn um weitere drei Jahre (bis Ende 2013).
Eine Mehrheit des Nationalrates stimmte nach heftiger Debatte der Änderung des CO2-Gesetzes (parlamentarische Initiative Hegetschweiler) zu, die vorsieht, dass ab 2010 ein Drittel der Lenkungsabgaben auf Brennstoffen, d.h. bis zu 200 Millionen Franken pro Jahr, zweckgebunden für bauliche Massnahmen verwendet werden. Mit dieser Teilzweckbindung der CO2-Abgabe bricht das Parlament das Versprechen der Kostenneutralität bereits nach knapp 15 Monaten. Konkret bedeutet dies, dass ab 2010 der Industrie, KMU und Haushalte jährlich 200 Mio. Franken entzogen würden, die in Gebäudesanierung fliessen würden. Es ist nicht nachvollziehbar, warum jetzt ein fundamentaler Kurswechsel vollzogen werden und die kostenneutrale Lenkungsabgabe zur Steuer mutieren soll. Viele Unternehmen machen von der Abgabebefreiung Gebrauch und verpflichten sich zu bedeutenden Emissionsverminderungen. Eine Änderung dieses Systems würde dies wieder in Frage stellen. Zusätzlich werden neue Steuern die Unternehmen treffen und der Umverteilungseffekt zulasten des schweizerischen Werkplatzes verstärkt. Es ist zu hoffen, dass der Ständerat diese parlamentarische Initiative ablehnen wird.
Postmarktöffnung
Ganz knapp wurde im Nationalrat entschieden, das Briefmonopol von heute 100 Gramm auf künftig 50 Gramm per 1. Juli 2009 zu senken. In Europa gilt seit 2006 die 50 Gramm Grenze; bis 2011 sollen die Briefmärkte vollständig geöffnet werden. Aus wirtschaftlicher Sicht ist die Senkung zu begrüssen. Weiter gilt es, im Postbereich das Problem der Schliessungen von Poststellen anzugehen. Solche sind nur als ultima ratio ins Auge zufassen, wobei für die Bevölkerung ein adäquater Ersatz geschaffen werden muss.
Volksinitiative „Gegen den Bau von Minaretten“
Man kann unterschiedlich zur Initiative „Gegen den Bau von Minaretten“ stehen. Aber immerhin ist ihr zuzugestehen, dass sie eine vertiefte gesellschaftspolitische Diskussion rund um den stetig wachsenden Anteil der muslimischen Bevölkerung in der Schweiz ausgelöst hat. Der Nationalrat war sich mehrheitlich einig, dass eine fehlende Integration und die Diskriminierung der Frau in unserem Land nicht geduldet werden darf. Der Ministerpräsident der Türkei, Recep Erdogan, der im Februar 2008 die „Assimilierung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ bezeichnete, leistet mit solchen Aussagen sicherlich keinen Beitrag zur Achtung der Religionsfreiheit und zur Akzeptanz der hier geltenden Kultur und Gesetze. Obschon die Volksinitiative im Nationalrat grossmehrheitlich abgelehnt wurde, gilt zu beachten, dass das Bundesgericht letzthin im Schaffhauser Schwimmfall klar festgehalten hat, dass Glaubensansichten nicht von der Erfüllung der bürgerlichen Pflichten entbinden! Wer in ein anderes Land emigriert, muss regelmässig gewisse Einschränkungen und Änderungen seiner Lebensgewohnheiten in Kauf nehmen.
Volksinitiative Für ein Verbot von Kriegsmaterial-Exporten“
Bei dieser Initiative geht es um etwas, über das wir bereits 1997 in ähnlicher Form abgestimmt haben. Der Souverän hat damals die Initiative mit 77,5 Prozent der Stimmen abgelehnt. Der einzige Unterschied besteht darin, dass bei dieser Initiative nun die sogenannten „dual-use Güter“ ausgenommen werden. Damit können Güter, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden, weiterhin exportiert werden. Dies ist jedoch trügerisch. Bei einer Annahme der Initiative dürften sogenannte „besondere militärische Güter“ nicht mehr exportiert werden. Darunter fallen hochwertige Produkte wie zum Beispiel Simulatoren, Messgeräte, Wärmebildkameras, Chiffriergeräte und ähnliches. Viele dieser Produkte werden für das Militär entwickelt und finden anschliessend auch eine zivile Anwendung oder umgekehrt. Die schweizerische Exportindustrie ist durch diese Initiative stark gefährdet, denn viele Schweizer Unternehmen produzieren im High-Tech Bereich und wären durch ein Verbot in ihrer Existenz bedroht. Der Heimmarkt ist leider nicht gross genug, um innovative High-Tech Produkte zu finanzieren. Die Schweiz hat in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sie eine umfassende und restriktive Bewilligungspflicht sowohl bei der Ausfuhr von Kriegsmaterial als auch bei besonderen militärischen Gütern sowie bei Dual-Use-Gütern betreibt und damit ihren Beitrag zur weltweiten Friedenssicherung leistet. Der Nationalrat empfiehlt, diese Initiative abzulehnen.
Bahnpolizei und Fragen um den Verkehr
Bei der Bahnpolizei ging es darum, ein veraltetes Gesetz aus dem Jahre 1878 abzulösen und für die Sicherheitsdienste in Bahnhöfen, Zügen, Bussen und Schiffen eine zeitgemässe Rechtsgrundlage mit klarer Kompetenzregelung zu schaffen. Das Gesetz hätte eine eigentliche Transportpolizei mit vereidigten Polizisten sowie einen Sicherheitsdienst mit bescheideneren Kompetenzen vorgesehen. Im Parlament waren folgende drei Punkte umstritten: die Möglichkeit einer Privatisierung, die Frage der Bewaffnung und die Abgrenzung der Aufgaben zu jenen der ordentlichen Kantonspolizei. Dabei wurde eine Privatisierung abgelehnt und die Schusswaffen in die Kompetenz des Bundesrates gegeben. Dieser wollte in der Verordnung die Schusswaffen ausschliessen. Die Kompetenzen der Transportpolizei wären insofern eingeschränkt worden, als sie fehlbare Personen nicht selber festnehmen und einsperren dürfte, sondern sie anhalten und der Kantonspolizei übergeben müsste. Damit war das Gesetz zum Scheitern verurteilt, was in der Schlussabstimmung zur Ablehnung führte. Die Vorlage kann nach diesem Nein neu aufgegleist werden, und es ist zu hoffen, dass die Bahnpolizei genügend Kompetenzen erhalten wird, um den stetig wachsenden Angriffen und Beschädigungen in den Zügen Meister zu werden.
Ich habe in dieser Session noch zwei Anfragen eingereicht, die Verkehrsthemen rund um Schaffhausen betreffen. Dabei geht es in einem Fall um die Zugverbindung zwischen Stuttgart und Schaffhausen. Da die dabei eingesetzten ICE-Züge aufgrund der defekten Neigetechnik eine 9 Minuten längere Fahrzeit aufweisen, sind gewisse Anschlusszüge in Zürich und Deutschland nicht mehr gewährleistet. Schaffhausen wird bereits heute von der SBB stiefmütterlich behandelt. Die nicht mehr verlässlichen Zugverbindungen sind ein zusätzlicher Standortnachteil, der umgehend angegangen werden muss. Der Bundesrat ist nun aufgefordert, hier Lösungen aufzuzeigen und eventuell zusätzliche Züge zwischen Schaffhausen und Zürich einsetzen.
Die zweite Anfrage betrifft die Lärmberechnungen um den Flughafen Zürich. Im April 2008 vereinbarten Bundeskanzlerin Merkel und Bundesrat Couchepin, dass um den Flughafen Zürich Lärmberechnungen gemacht werden, damit die Verhandlungen mit Deutschland weitergeführt werden können. Es wurde die Bildung einer Projektgruppe mit Experten angekündigt. Leider hat diese Projektgruppe bis heute die Lärmberechnungen nicht durchgeführt. Ich möchte nun vom Bundesrat wissen, welche Gründe dafür angeführt werden und wie sich das weitere Vorgehen gestaltet. Es sieht aber leider ganz danach aus, als ob unsere deutschen Nachbarn in dieser Angelegenheit kein grosses Interesse zeigten.
Armeewaffen ins Zeughaus, Waffenregister, Sicherheitspolitischer Bericht und jährliche Rüstungsprogramme
Der Bundesrat hat im Jahre 2008 einen Bericht der Arbeitsgruppe „Ordonanzwaffen“ vorgelegt. Es wurden verschiedene Möglichkeiten geprüft und bewertet. Grundsätzlich soll an der Heimabgabe festgehalten werden. Gewisse Optimierungsmöglichkeiten sollen aber eingeräumt werden, zum Beispiel in dem Sinne, dass die Hinterlegungsmöglichkeiten für die persönliche Waffe erweitert werden. Missbräuche mit Waffen sind verwerflich und müssen bestraft werden. Es darf aber nicht vergessen werden, dass heute eine Mehrheit der Opfer nicht durch Schiesswaffen, sondern durch Messer bedroht und getötet werden. Obschon die Ordonanzwaffe als Vertrauensbeweis gegenüber dem Wehrpflichtigen gilt, ist eine völlig liberale Regelung heute vermutlich nicht mehr zeitgemäss. Die Eigenverantwortung des mündigen Bürgers und Wehrmannes ist aufrechtzuerhalten und zu stärken. Zusätzlich müssen aber bei der Rekrutierung Verbesserungen, wie zum Beispiel das Erkennen eines Gefahrenpotentials, gemacht werden. Als gangbare Option wird die freiwillige Abgabe in einem Zeughaus sowie die Abgabe der Dienstwaffe nach Ablauf der Dienstpflicht nur noch gegen einen Waffenerwerbsschein geprüft.
Mit 92 zu 90 Stimmen wurde überraschenderweise eine Motion für ein zentrales Waffenregister überwiesen. Ob ein solches Waffenregister den Missbrauch verhindern kann, blieb dabei sehr umstritten, zumal vergleichbare Länder mit Waffenregistern nicht weniger Missbräuche nachweisen konnten.
Die von der SVP verlangte Ausarbeitung eines Strategieberichtes als Grundlage der Sicherheitspolitik wurde einstimmig überwiesen. Der Bundesrat hat diesen Auftrag bereits übernommen und wird bis Ende 2009 den Sicherheitspolitischen Bericht vorlegen. Anschliessend sollte dieser jeweils in der Mitte der Legislatur vorgelegt werden.
Der in der parlamentarischen Initiative Burkhalter geforderte vierjährliche Rahmenkredit für Rüstungsbeschaffungenhätte der Armee wohl eine Flexibilität in der Investitionsplanung gegeben, jedoch gleichzeitig zu einer Kompetenzverlagerung vom Parlament hin zur Exekutive geführt. Der Vorstoss wäre reine Augenwischerei gewesen.Die jährliche Beratung der Rüstungsprogramme ermöglicht eine regelmässige Diskussion über die Ausrichtung der Armee. Wenn diese auf vier Jahre ausgedehnt würde, würde das Parlament erst sehr spät in diesen Prozess eingebunden werden, und die Diskussionen würden sich nur auf die Finanzen konzentrieren. Damit könnten sich der Nationalrat und der Ständerat kaum mehr zur Strategie äussern.
Namensregelung
1994 stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass das geltende Eherecht die Männer diskriminiere, weil sie ihren Namen nicht dem gemeinsamen Familiennamen voranstellen dürfen. Die nationalrätliche Kommission nahm dies zum Anlass, einen totalen Systemwechsel vorzunehmen. Damit hätten Mann und Frau von Geburt bis zum Tod den gleichen Namen. Die Namensregelung ist mit Emotionen und Traditionen verbunden, was die Sache nicht einfacher macht. Schlussendlich wollten einige Parlamentarier es den Brautleuten freistellen, den gemeinsamen Familiennamen zu bestimmen und die Wahl des Nachnamens des Kindes den Eltern zu überlassen. Auch sollten die mit dem neuen Eherecht eingeführten Doppelnamen ohne Bindestrich abgeschafft werden. Trotz mehrjähriger Vorberatung (8 Jahre!) stand das Vorhaben unter einem schlechten Stern. Man darf sich mit Verlaub die Frage stellen, warum wir etwas flicken wollen, das nicht kaputt ist. Die Namensregelung wurde vom Rat an die Kommission zurückgewiesen, mit dem Auftrag, das Namensrecht nur in einem Punkt anzupassen. Damit dürften Männer auch Doppelnamen ohne Bindestrich tragen können.
Stand Vorstoss Endlagerstandorten
Im letzten Dezember habe ich einen Motion eingereicht, die zum Ziel hat, eine möglichst objektive Beurteilung der potentiellen Endlagerstandorte zu erreichen. Meine Motion verlangt, dass die sozioökonomische Studie (raumplanerische Aspekte sowie Auswirkungen auf eine Region) bei allen sechs vorgeschlagenen Standortgebieten durchzuführen ist, damit ein koordiniertes Vorgehen erreicht werden kann. Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass er weiterhin an seinem Fahrplan festhalten will und diese Abklärungen nur bei den in die engere Auswahl kommenden Standorten vornehmen will. Dies ist bedauerlich, vergibt sich der Bundesrat doch so die Chance, die Objektivierung der Standortwahl zu einem frühen Zeitpunkt zu erreichen. Die Kantone haben dies erkannt und beginnen nun, eigene Studien in Auftrag zu geben. Das letzte Wort in dieser Frage wird jedoch das Parlament haben.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Frühlingsbeginn und frohe Ostern!
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Hurter
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