Rückblick Frühlingssession 2008
Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger
Mit diesem Schreiben möchte ich Sie zum ersten Mal direkt nach der Session der Eidgenössischen Räte über wichtige Vorlagen informieren.
KGV Revision
Der Bundesrat will den 2002 eingeführten Zulassungsstopp für Ärzte aufheben und die Vertragsfreiheit im ambulanten Bereich einführen. Der Nationalrat hat der Aufhebung des Ärztestopps zugestimmt. Durch den Ärztestopp sind vor allem junge Ärzte benachteiligt. Ob der Kontrahierungszwang (Vertragszwang zwischen Kassen und Leistungserbringern) auch noch aufgehoben wird und wie die Vertragsfreiheit geregelt werden soll, ist noch nicht entschieden.
Senkung der Gewinnsteuer
Der Standort Schweiz für Unternehmen kann durch eine Senkung der Gewinnsteuer stark verbessert werden. Der Ständerat stimmte einer Senkung grundsätzlich zu, wollte leider aber nicht so weit gehen, wie dies eine von der SVP eingereichte und vom Nationalrat ebenfalls gutgeheissene Senkung der Gewinnsteuer für Unternehmen von 8,5% auf 5% forderte.
Verbandsbeschwerderecht
Zur Diskussion stand eine parlamentarische Initiative, die das Verbandsbeschwerderecht gänzlich abschaffen will. Nach einer ausführlichen Debatte lehnte der Nationalrat diese Initiative leider knapp ab. Gerade in Umwelt- und Denkmalschutzfragen hat sich das Verbandsbeschwerderecht zu einer unnötigen Hürde bei der Realisierung von Projekten in der Schweiz entwickelt. Die bereits in Kraft getretenen Gesetzesänderungen, die dank der Initiative bereits erfolgten, gehen in die richtige Richtung, aber leider zu wenig weit. Bei zonenkonforme Bauten, die die Bauvorschriften erfüllen, bleibt meines Erachtens kein Raum mehr für das Verbandsbeschwerderecht.
11. AHV-Revision
Der Nationalrat hat einer Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahre zugestimmt und die Möglichkeit geschaffen, den Rhythmus der Rentenanpassungen zu verlangsamen. Mit dieser 11. AHV-Revision können rund 800 Millionen Franken eingespart werden. Ab 2015 wird sich die Finanzierungssituation der AHV aufgrund der demographischen Entwicklung rasch verschlechtern. Die Zahl der erwerbstätigen Bevölkerung wird ab diesem Zeitpunkt stetig sinken. Als zusätzlicher Faktor ist zu berücksichtigen, dass die Rentner und Rentnerinnen immer älter werden. Zur Zeit der Gründung der AHV (1947) betrug die durchschnittliche Lebenserwartung noch 5 Jahre nach der Pension. Heute sind wir bei rund 15 Jahren. Es ist daher enorm wichtig, dass Lösungen gefunden werden, die dieses gute Sozialwerk am Leben erhalten.
IV-Zusatzfinanzierung
Die von der SVP eingereichten Anträge für eine IV-Revision, welche vor allem Ausgaben ohne zusätzliche Einnahmequellen beinhalteten, wurde abgelehnt. Der Nationalat stimmte einer linearen Erhöhung der MwSt von 0,4% auf sieben Jahre befristet zu. Nach Abschluss dieser Befristung ist es meines Erachtens unerlässlich, dass die in Aussicht gestellte 6. IV-Revision den verbleibenden Sanierungsbedarf des IV-Betriebs auf der Ausgabenseite korrigiert.
Spezialfinanzierung Luftverkehr
Der Bund erhebt auf dem inländischen Treibstoff eine Verbrauchssteuer, deren Reinertrag zur Hälfte in die allgemeine Bundeskasse fliesst und die zweite Hälfte für den Strassenverkehr zweckgebunden ist. Der Nationalrat hat nun entschieden, dass künftig der Ertrag aus der Besteuerung von Flugtreibstoffen zugunsten der Luftfahrt verwendet werden soll. Dabei sollen die Gelder für die Bereiche Security, Safety und Umweltschutzmassnahmen verwendet werden. Unter Umweltschutzmassnahmen werden primär Massnahmen im Zusammenhang mit Lärm verstanden. Dies hat BR Leuenberger aufgrund meiner Rückfrage bestätigt.
Arbeiten mit Kindern und pädophile Straftäter
Eine grosse Mehrheit im Nationalrat hat sich dafür ausgesprochen, dass in Zukunft ein obligatorischer Strafregisterauszug von Personen verlangt wird, die mit Kindern arbeiten. Zusätzlich wurde der parlamentarischen Initiative Folge gegeben, dass pädophilen Straftätern die Ausübung von Berufen mit Kindern verboten werden.
Steuerstreit mit der EU
Es fanden zwei dringliche Debatten im Nationalrat statt. Neben SBB Cargo wurde um den Steuerstreit mit der EU und das Bankkundengeheimnis diskutiert. Es scheint mir absolut zentral, dass das Bankkundengeheimnis unangetastet bleibt, weil es ein wesentlicher wirtschaftlicher Standortfaktor der Schweiz ist. Einer wie von der EU geforderten Gleichstellung der Steuerhinterziehung mit dem Steuerbetrug darf auf keinem Fall nachgegeben werden. Die EU hat zu respektieren, dass die Schweiz ein souveräner Staat ist. Die Steuerhoheit der Schweiz ist nicht verhandelbar. Es bestehen keine vertraglichen Regelungen mit der EU, die uns zu einer Angleichung der Unternehmensbesteuerung zwingen würden. Insbesondere verletzen die Steuersysteme in einzelnen Kantonen nicht das Freihandelsabkommen von 1972. Staaten, die ein Ausgabenproblem haben und dieses über zusätzliche Steuereinnahmen wettmachen wollen, dürfen sich nicht wundern, wenn gute Steuerzahler anderweitige Lösungen suchen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesem kurzen Überblick gedient zu haben. Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Thomas Hurter