• Thomas Hurter

    Thomas
    Hurter

    Nationalrat, SVP Schaffhausen

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    Thomas
    Hurter

    Nationalrat, SVP Schaffhausen

Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger

In der Wintersession gibt es immer etwas zu feiern: Die Wahl von Maya Graf als Präsidentin des Nationalrates, Filippo Lombardi als Präsident des Ständerates und Ueli Maurer als Bundespräsident für das Jahr 2013, BR, wurden mit feierlichen Anlässen gewürdigt. In der zweiten Sessionswoche kam dann mit dem Weihnachtsbaum in der Eingangshalle des Bundeshauses und den Schneeflocken weihnachtliche Stimmung ins Bundeshaus. Dennoch blieben die Geschäfte im Vordergrund:

Verkehr

Autobahnvignette

Einmal mehr war die Erhöhung der Autobahnvignette von 40 auf 100 Franken ein Thema. Damit sollen die Mehraufwendungen der Übernahme von rund 376 Kilometer bestehender Strassen ins Nationalstrassennetz finanziert werden. Die aus dem Aufschlag resultierenden Einnahmen von etwa 275 Millionen Franken sollen für den Betrieb und Unterhalt verwendet werden. Ein Teil der bürgerlichen Politiker wehrt sich gegen die Erhöhung, weil bereits heute rund 2/3 der eingenommenen Strassengebühren nicht zugunsten der Strasse verwendet werden. Ein Teil der Linken lehnt die Erhöhung ebenfalls ab, um damit die Investitionen in den Strassenverkehr auf tiefem Niveau zu belassen.

Zusätzlich stehen noch die Initiative des VCS im Raum, die noch mehr Geld von der Strasse auf die Bahn verlagern möchte sowie die FABI- Vorlage (Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur) als auch die FASI- Initiative (Finanzierung und Ausbau der Strasseninfrastruktur). Es ist deshalb richtig, dass möglichst schnell Klarheit geschaffen wird, was und wie viel jeder Verkehrsträger kostet und wie dieser in Zukunft finanziert werden soll, bevor einer Erhöhung zugestimmt werden kann.

Der Nationalrat hat sich mit 98 zu 72 Stimmen für eine Autobahnvignette von 70 Franken entschieden. Noch ist nicht das letzte Wort gesprochen, da diese Vorlage wieder in den Ständerat zurückgeht.

 

Budget

Der Bundesrat präsentierte ein Budget, das für 2013 ein Defizit von 363 Millionen Franken vorsah. Unsere Bundesausgaben sind mittlerweile auf rund 65 Milliarden Franken angestiegen. Die Finanzplanung der Jahre 2014 bis und mit 2016 lässt nichts Gutes ahnen. Die aktuellen Bruttoschulden des Bundes werden auf 112,6 Milliarden Franken geschätzt. Immerhin ist der Schweiz aber gelungen, in den Jahren 2007 bis 2013 die Verschuldung in Prozenten zum BIP weiter abzubauen, während der Euroraum seine Schuldenlast um 50% aufgestockt hat!

In Anbetracht des wirtschaftlichen Umfeldes, unter Einbezug der Probleme in den Nachbarländern sowie unter Berücksichtigung des Umstandes, dass auf der Ausgabenseite keine Stabilisierung stattfindet, wurden von der SVP verschiedene Kürzungsanträge Thomas eingebracht, die allesamt abgelehnt wurden. Schlussendlich einigten sich die beiden Räte auf ein Defizit von 450 Millionen Franken. Nebst der bereits im Herbst beschlossenen Erhöhung der Ausgaben für die Bildung, Forschung und Innovation hiess das Parlament auf Antrag der Einigungskonferenz zusätzliche Budget- Erhöhungen für die Landwirtschaft sowie die Weinbauern gut.

Wir dürfen nicht vergessen, dass die heutigen Schulden für unsere Jugend die Hypotheken von morgen sein werden. In diesem Zusammenhang steht die Schweiz zwar nicht zuletzt dank der Einführung der Schuldenbremse, die verlangt, dass über einen Konjunkturzyklus nicht mehr ausgegeben als eingenommen wird, im europäischen Vergleich noch recht gut da. Von einem durch den Bund eingenommenen Franken werden heute beim Bund 33 Rappen für die soziale Wohlfahrt, 15 Rappen für Finanzen und Steuern, 13 Rappen für Verkehr und 11 Rappen für die Bildung und Grundlagenforschung aufgewendet. Alle anderen Aufgaben benötigen unter 8 Rappen, so zum Beispiel die Landwirtschaft 6 Rappen.

Wirtschaftsthemen

Solidarhaftung des Erstunternehmers für die gesamte Subunternehmerkette

Im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit sind weitere Probleme aufgetaucht. So wurde verlangt, dass der Erstunternehmer für die Nichteinhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch die Subunternehmer solidarisch haften solle. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass gerade jene Politiker, die für eine möglichst offene Schweiz plädieren, jetzt solche Forderungen aufstellen. Dabei war es schon immer klar, dass durch die Personenfreizügigkeit nicht nur Vorteile entstehen werden und der Druck auf unseren Werkplatz steigen wird. Gerade die Scheinselbstständigkeit ist ein grosses Problem.

Aufgrund zahlreicher Reaktionen aus Gewerbekreisen war schnell einmal festzustellen, dass man sich innerhalb des Gewerbes nicht einig war. Einige Schaffhauser Verbände forderten, dass dieses Anliegen unterstützt werden sollte; andere wiederum fanden diese Massnahme nicht zielführend.

Ein grosser Teil der bürgerlichen Politiker war der Meinung, dass der schweizerische Arbeitsmarkt nicht zusätzlich behindert oder eingeschränkt werden sollte und die heute bestehenden Möglichkeiten zur Haftung der Subunternehmer genügend seien (z.B. Auferlegung einer Dienstleistungssperre fehlbarer Betriebe). Es hat sich zum Beispiel in Deutschland bei ähnlichen Lösungen gezeigt, dass grosse Firmen ihre Fertigungsanteile erhöhen und damit weniger kleinere Firmen als Subunternehmer beiziehen.

Leider hat sich der Nationalrat mit 106 zu 79 Stimmen entschieden, die Subunternehmerhaftung einzuführen. Dieser Entscheid ist insofern fragwürdig, weil man unter dem Deckmantel der Personenfreizügigkeit permanent die flankierenden Massnahmen verschärft und dadurch den Wettbewerb ungünstig beeinflusst und unsere liberale Wirtschaftsordnung ständig aushöhlt. Neben den höheren Lohnkosten wird mit diesem Entscheid für viele KMU eine zusätzliche Hürde aufgebaut. Die Massnahmen werden ab 1. Januar 2013 umgesetzt.

Liberalisierung der Tankstellenöffnungszeiten

Dieser Vorstoss aus dem Jahre 2009 beschäftigte uns auch schon einige Male und konnte in dieser Session endlich abgeschlossen werden. Es wird verlangt, dass Tankstellenshops bei Autobahnraststätten und an Hauptverkehrsachsen, in denen hauptsächlich auf die besonderen Bedürfnisse der Reisenden abgestimmte Waren und Dienstleistungen angeboten werden, auch sonntags und während der Nacht geöffnet sein dürfen.

Dabei wurde lange diskutiert, was unter Hauptverkehrsachsen zu verstehen ist und ob es nicht besser wäre, von „Hauptverkehrsachsen mit starkem Reiseverkehr“ zu sprechen. Bei der Diskussion um den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergab sich, dass dies kaum zu einer Zunahme der Nachtarbeit führen werde, da das Tankstellenpersonal so oder so schon arbeite, da an den Tankstellenshops nach jetziger Regelung in der Nacht ein Teil des Sortiments ja verkauft werden darf. So ergibt sich die absurde Situation, dass aktuell ein heisser Kaffee verkauft werden darf, nicht aber eine 1,5–Liter Mineralwasserflasche; eine Aufbackpizza fällt unter das zulässige Sortiment während dem frische Früchte ausgeschlossen sind.

Mit 128 zu 59 Stimmen im Nationalrat und mit 29 zu 11 Stimmen im Ständerat wurde schlussendlich dieser Initiative zugestimmt. Die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten entspricht einem veränderten Einkaufsbedürfnis. Gerade im Zusammenhang mit dem starken Franken sind Öffnungszeiten ein wichtiger Standortfaktor im Wettbewerb mit dem grenznahen Ausland.

Armeethemen

Volksinitiative zur „Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht“

Während Stunden wurde im Nationalrat über die Volksinitiative zur „Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht“ diskutiert. Die über 50 Votanten benutzten die Gelegenheit, sämtliche Themen zur Armee in dieser Debatte einzubringen. Zwischendurch verkam die Diskussion zu einem Stellvertreterkrieg für irgendwelche Anliegen.

Trotzdem war eine Mehrheit des Rates der Meinung, man solle die allgemeine Wehrpflicht beibehalten. Die Armee steht für Sicherheit und Stabilität und ist eine Art von Landesversicherung. Diese wird durch die allgemeine Wehrpflicht aufrecht erhalten.Einige Votanten erwähnten Alternativen wie Freiwilligenarmee oder Berufsarmee. Doch vergleichbare Modelle im Ausland haben gezeigt, dass sich für eine Freiwilligenarmee nicht genügend oder zum Teil die „falschen“ Personen melden. Dabei ist genau durch unsere allgemeine Wehrpflicht garantiert, dass die Armee zusammengesetzt ist aus Bürgerinnen und Bürger aller Schichten, sämtlicher Regionen sowie aus allen Kulturen und Sprachgruppen. Die Berufsarmee stiess bei einer Mehrheit nicht auf Anklang, da man befürchtete, dass diese sehr schnell falsch eingesetzt werden könnte.

Mit 121 zu 56 Stimmen wurde die Volksinitiative im Nationalrat abgelehnt und geht jetzt in den Ständerat. Ich gehe davon aus, dass auch dort die Volksinitiative mit einem ähnlichen Stimmenverhältnis abgelehnt wird. Ich hoffe, dass die Bevölkerung bei der Volksabstimmung 2013 ein ähnlich klares Zeichen setzen wird. Selbstverständlich hat unsere Milizarmee auch Hausaufgaben zu lösen, doch die allgemeine Wehrpflicht garantiert eine Armee, die sich aus Bürgerinnen und Bürgern zusammensetzt und so optimal für deren Sicherheit und Stabilität garantieren kann.

Unterstützung der zivilen Behörden

Bei dieser Vorlage ging es um die Verlängerung des Einsatzes der Armee zu Gunsten der zivilen Behörden für die Jahre 2013 bis 2015. Namentlich ging es dabei um den Schutz der Botschaften sowie die Einsätze bei Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr. Eine Mehrheit im Nationalrat war der Meinung, dass man nicht ständig die Finanzen kürzen und gleichzeitig der Armee Polizeiaufgaben übertragen könne. Vielmehr solle die Armee solche Einsätze nur bei einer ausserordentlichen Lage leisten, welche aber heute nicht vorliege. Die Befristung der Einsätze bis Ende 2015 erlaubt den betroffenen Kantonen, diese drei Jahre zu nutzen, um ab 2016 die Aufgaben den kantonalen Polizeikorps übergeben zu können.

Bis zum Schluss waren sich der Ständerat und Nationalrat nicht einig, ob im Beschluss das Wort „letztmals“ explizit aufgeführt werden sollte. Um die Vorlage nicht scheitern zu lassen, einigte man sich schlussendlich auf die Passage „längstens bis 2015“, wie dies schon der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Allen war im übrigen bewusst, dass die Aufgabenerfüllung durch die Polizei sicher nicht günstiger werden würde.

Ausserdienststellung Rüstungsgüter

Bei dieser Motion ging es um zwei Teilbereiche: Abbruch der Liquidierung der Festungsminenwerfer sowie um einen jährlichen Bericht über die zur Liquidation vorgeschlagenen Rüstungsgüter.

Der Bundesrat beantragte eine Ablehnung, mit der Begründung, dass die Liquidierung der Festungsminenwerfer schon gestoppt worden sei und der jährliche Bericht nicht nötig sei. Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat waren hier anderer Meinung. Da der Bundesrat einen Bericht über die Zukunft der Artillerie bis Ende 2013 in Aussicht gestellt habe, sei es notwendig, den Druck auf den Bundesrat, diesen auch zu liefern, aufrecht halten, weshalb die Motion überwiesen werden müsse. Zusätzlich mache es durchaus Sinn, dass sich das Parlament nicht nur mit der Beschaffung der Rüstungsgüter via die sogenannten Rüstungsprogramme auseinandersetze, sondern sich auch mit deren Liquidation beschäftige.

Mit 91 zu 73 Stimmen im Nationalrat wurde diese Motion angenommen.

Zukunft der Armee

Die beiden oben erwähnten Vorstösse sind auch noch vor einem anderen Hintergrund zu sehen. Leider wurde in der Vergangenheit die Armee praktisch nur über die Finanzen gesteuert statt über den Auftrag. Sie musste sich dadurch unter anderem ständig mit Restrukturierungen befassen und sich überlegen, wo was eingespart werden konnte. Eigentlich sollte es aber so sein, dass der Auftrag durch die Politik definiert wird und anschliessend die Experten mitteilen, was dieser Auftrag kostet. Somit würde eine vernünftige Grundlage bestehen, um zu diskutieren, was man nun tatsächlich möchte. Aber wie gesagt, ist es heute genau umgekehrt.

Vor einigen Monaten hat der Bundesrat definiert, dass die Armee jährlich 4,4 Milliarden Franken kosten dürfe, 80‘000 Mann Bestand haben solle und keine Flugzeuge gekauft werden sollen. Anschliessend korrigierte das Parlament diesen Beschluss und verlangte vom Bundesrat 5 Milliarden für die Armee, 100‘000 Mann sowie neue Flugzeuge. In der Folge missachtete der Bundesrat diesen Parlamentsentscheid und schlug neu 4,7 Milliarden Franken (inkl. 300 Millionen Franken pro Jahr für Flugzeuge) und 100‘000 Mann vor. Er blieb damit nur bei der Grösse der Armee sowie der Flugzeugbeschaffung, reduzierte die Mittel dafür aber wieder auf 4,4 Milliarden, was bedeutet, dass wir für eine grössere Armee weniger Mittel zur Verfügung haben werden.

Chauffeurenausbildung

Bei dieser Vorlage ging es darum, dass ein in der Armee ausgebildeter Chauffeur mit Fähigkeitsausweis, diese Tätigkeit auch im Zivilen ausüben kann. Da die Armee heute leider auf die abschliessende Ausbildung bzw. Prüfungsvorbereitung für den Fähigkeitsausweis verzichtet (seit 2009 müssen Berufschauffeure nebst dem bisherigen Führerausweis neu auch einen Fähigkeitsausweis erwerben), können die Absolventen der Motorfahrer-RS heute nicht mehr direkt im Transportgewerbe eingesetzt werden.

Eine Mehrheit im Parlament entschied, dass es sinnvoll sei, wenn die Armee diese Lücke schliesse und dadurch den Rekruten die Möglichkeit gebe, ihre im Militär gewonnen Fähigkeiten auch im zivilen Leben zu gebrauchen. Eine Minderheit waren indessen die höheren Kosten sowie der geringe Nutzen ein Dorn im Auge. Nachdem der Ständerat bereits im Mai dazu „Ja“ gesagt hatte, stimmte der Nationalrat dieser Motion mit 105 zu 42 Stimmen zu.

Sozialthemen

Invalidenversicherung

Das emotional am stärksten diskutierte Thema war die Sanierung der Invalidenversicherung. Als Parlamentarier wurden wir von Organisationen und Betroffenen mit Massenmails und vorfabrizierten Briefen eingedeckt oder eher sogar zugedeckt!

Man war der Meinung, eine Sanierung sei nicht mehr nötig, wobei vergessen wurde, wie sich die Ausgangslage der IV präsentiert. Erst seit 2006 hat sich das Defizit der IV bei rund einer Milliarde Franken pro Jahr stabilisiert. Es ist ein Loch von 15 Milliarden Franken im AHV-Fonds entstanden, das bis heute besteht. Dies trotz höheren Einnahmen seit 2005 bis 2010, die pro Jahr rund 700 Millionen betragen. In den vergangen 20 Jahren hat sich die Anzahl der Rentenbezüger praktisch verdoppelt, weshalb Sanierungen unumgänglich sind. Leider ist der Wille, dies zu tun, wieder abgeflaut.

Das Massnahmenpaket (6. IV-Revision) umfasst ein stufenloses, verfeinertes Rentensystem, eine verstärkte Eingliederung in den Arbeitsmarkt, eine Reduktion der Kinderzulagen für Rentenbezüger – fälschlicherweise immer als Kinderrente bezeichnet (die behinderungsbedingten Reisekosten für die Kinder werden nach wie vor ausbezahlt und es wurde einfach vergessen, dass vor zwei Jahren mit dem Familienzulagengesetz 200 Franken dazugekommen sind), eine Bekämpfung des Versicherungsmissbrauches, ein Entschuldungsmodus der IV, den Schuldenabbau der AHV sowie ein Interventionsmechanismus zur künftigen Verhinderung von Defiziten.

Total beantragte der Bundesrat 700 Millionen Franken Einsparmassnahmen, die die vorberatende Kommission auf 360 Millionen Franken, der Ständerat auf 250 Millionen und schlussendlich der Nationalrat auf 28 Millionen Franken reduzierte.

Damit sind wir nach wie vor von einer nachhaltigen Sanierung entfernt und gefährden die IV als wichtige Institution, die behinderten Menschen hilft.

Asyl

Nachdem der Ständerat die aus dem Nationalrat gekommen Vorlage um einiges entschärft hatte, blieben noch ein paar wenige Differenzen zu diskutieren. Diese betrafen vor allem das Ausländergesetz, im Speziellen den Status der vorläufigen Aufnahme.

Folgende Neuerungen wurden unter anderem aufgenommen:

  • Personen, die ohne triftigen Grund ihre Mitwirkungspflicht verletzen oder während mehr als 20 Tage untergetaucht sind, verzichten auf eine Weiterführung des Verfahrens
  • Nichteintretensentscheide sind in der Regel innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Gesuchstellung zu treffen
  • Personen mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid, denen eine Ausreisefrist angesetzt worden ist, werden von der Sozialhilfe ausgeschlossen
  • Während der Dauer eines ausserordentlichen Rechtsmittelverfahrens oder eines Asylverfahrens erhalten Personen mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid auf Ersuchen Nothilfe
  • Der Ansatz der Nothilfe liegt unter dem Ansatz der Sozialhilfe, die Asylsuchenden ohne Aufenthaltsbewilligung ausgerichtet werden
  • Für Asylsuchende und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung soll der Ansatz der Sozialhilfe unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung liegen
  • Kommen weg- oder ausgewiesene Ausländerinnen und Ausländer aus einem durch den Bundesrat bezeichneten Heimatstaat, in welchem eine Rückkehr zumutbar ist, oder aus einem Mitgliedstaat der EU oder EFTA, so ist ein Vollzug der Weg- oder Ausweisung in der Regel zumutbar
  • Die vorläufige Aufnahme erlischt mit einem nicht bewilligtem Auslandaufenthalt von mehr als zwei Monaten

 

Interessant war zu hören, dass ein Haftplatz zwischen 500‘000 und 700‘000 Franken kostet. Es ist deshalb verständlich, dass sich die Kantone wehren, Haftplätze bereitzustellen. Durch den Abbau der Grenzkontrollen und der damit verbundenen erleichterten Einreise unerwünschter Personen bzw. Asylsuchender ist es nachvollziehbar, dass die Kantone eine grössere Bundesbeteiligung fordern.

Beim Ausländergesetz war man mit der Behandlung des Status der „vorläufig Aufgenommenen“ nicht zufrieden (zum Beispiel wollte ein Teil der bürgerlichen Vertreter den Familiennachzug statt nach drei Jahren erst nach fünf Jahren ermöglichen), machte aber keine grosse Opposition, um nicht die gesamte Gesetzesrevision zu gefährden. Mit 90 zu 55 Stimmen sowie einigen Enthaltungen aus der SVP (Änderung ging zu wenig weit) stimmte der Nationalrat der Änderung des Asylgesetzes zu.

Mit dieser Revision werden die Asylprobleme kaum gelöst und es ist davon auszugehen, dass es in Zukunft weitere Massnahmen braucht, um die wahren Asylsuchenden zu schützen und den Missbrauch einzudämmen.

Allgemeine Themen

Verfassungsgerichtsbarkeit

Dieses Geschäft beschäftigte uns seit 2007 einige Male und wurde in dieser Session endgültig in den grossen Rundordner versenkt. Ursprünglich ging es darum, dass das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden nicht gezwungen sin sollen, Bestimmungen eines Bundesgesetzes, die verfassungswidrig sind, anzuwenden.

Was aber verfassungswidrig sei und warum das Schweizer Volk dies nicht selber entscheiden könne, wurde immer wieder sehr kontrovers diskutiert.

Eine Mehrheit im Parlament anerkannte, dass es hier um ein typisch schweizerisches Verständnis der direkten Demokratie gehe, bei der die Schweizer Bevölkerung über etwas entschieden hat und es anschliessend nicht Sache einzelner Richter sei, diesen Entscheid wieder umzustossen. Der Status quo von heute hätte sich bewährt, die Verfassung sei ein „offener Text“, der durch die Gesetzgeber und nicht die Gerichte konkretisiert werden müsse. Die Schweiz sei ein Land, das nach dem Prinzip der Gewaltentrennung organisiert sei, und mit einer Einführung der Verfassungsgerichtsbarkeit würde das Parlament als Gesetzgeber der Kontrolle durch die Justiz und die Verwaltung unterstellt. Mit 101 zu 68 Stimmen wurde im Nationalrat Nichteintreten auf diese Vorlage entschieden. Da dies der Ständerat bereits im Juni 2012 mit 27 zu 17 Stimmen beschlossen hatte, ist diese Vorlage nach rund fünf Jahren vom Tisch.

Nationales Vermummungsverbot

Was in Schaffhausen auf Initiative der SVP schon seit längerem beschlossen wurde, fand nun auch im Nationalrat eine Mehrheit. Die Motion fordert den Bundesrat auf, eine Vorlage für ein nationales Vermummungsverbot zu unterbreiten.

Die zunehmende Gewaltbereitschaft, im Speziellen auch durch vermummte Personen, darf in unserem Rechtsstaat nicht toleriert werden. Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit müssen gewährleistet bleiben. Diese Sorge teilte auch der Bundesrat. Trotzdem vertrat er die Meinung, er sehe keine Notwendigkeit für eine nationale Massnahme. Dies sei in der Hoheit der Kantone.

Eine Mehrheit im Nationalrat war aber der Auffassung, dass der Bund mit den Kantonen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung weitergehende Massnahmen in diesem Bereich treffen sollte und überwies diese Motion mit 110 zu 64 Stimmen. Damit geht diese Motion zur Beratung in den Ständerat.

Die Schweiz im ETS

Die EU hatte 2008 in einer Richtlinie beschlossen, dass alle in der EU startenden und landenden Flugzeuge in das Europäische Emmissionshandelssystem (EU ETS) eingebunden werden.

Die Schweiz hatte ursprünglich vor, sich dem EU ETS für die Luftfahrt anzuschliessen. Das UVEK verkündete am 3. August 2012, dass die Schweiz angesichts von Verhandlungsfortschritten die für einen Anschluss notwendige Datenerhebung zurückstellen und die internationale Entwicklung abwarten wolle. Vermutlich spielten für diesen Entscheid aber auch die drohenden Vergeltungsmassnahmen von Drittstaaten eine bedeutende Rolle.

Aufgrund der heftigen Interventionen der BRIC Staaten sowie den USA, die eine Verletzung des internationalen Rechtes geltend machten, verkündete die EU am 12. November 2012, dass der Anwendungsbereich des EU ETS für Fluggesellschaften auf intra-europäische Flüge beschränkt würde. Der neue Anwendungsbereich umfasst alle Flüge innerhalb der EU, EWR und den EFTA Staaten. Für diese Ausdehnung auf die EFTA Staaten besteht keine Rechtsgrundlage. Die Schweiz wird somit durch die vorgeschlagene Änderung als einziger Drittstaat unilateral und ohne vertragliche Zustimmung in das EU ETS eingebunden. Dadurch werden Schweizer Fluggesellschaften einseitig wettbewerblich benachteiligt. Dies veranlasste mich, beim Departement Fragen einzureichen, was der Bundesrat gegen dieses unilaterale Rechtsanwendung tun werde. Interessant an diesem Beispiel ist, dass die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, aber im Bereich von Massnahmen plötzlich einfach zur EU geschlagen wird.

Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger

Besten Dank für Ihre Unterstützung im Jahre 2012. Ich wünsche Ihnen für 2013 Glück, Erfolg und Zufriedenheit!

Thomas Hurter