• Thomas Hurter

    Thomas
    Hurter

    Nationalrat, SVP Schaffhausen

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    Nationalrat, SVP Schaffhausen

Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger

Nachdem die Herbstferien an manchen Orten zu Ende gegangen sind und schon bald die Wintersession ansteht, möchte ich wie immer einen kurzen Rückblick auf die vergangene Session machen.

Verkehr

Bahnausbau. Kommt Deutschland seinen Verpflichtungen gegenüber der Schweiz nach?

Im Zusammenhang mit der NEAT hat sich Deutschland verpflichtet, den NEAT-Zubringer zeitgerecht zu erstellen. Gemäss verschiedenen Aussagen süddeutscher Politiker ist die Finanzierung nicht gesichert. Zusätzlich verzögert sich der Ausbau der Strecke Schaffhausen-Singen weiter. Die Schweiz hingegen ist weiterhin im Fahrplan. Ich stellte Frau Bundesrätin Leuthard die Frage, welche Massnahmen die Schweiz ergreife, um auch von Deutschland seine Versprechungen einzufordern.

Doris Leuthard liess sich wie folgt vernehmen: Bei einem Teilabschnitt zwischen Baden-Baden und Buggingen sind über 170‘000 Einsprachen (!) eingegangen. Die verlangten Massnahmen erfordern etwa eine Milliarde Euro zusätzliche Investitionsmittel. Diese Problematik ist noch Gegenstand eines Dialoges mit den Betroffenen in Deutschland. Die Trassenkapazität auf der Zulaufstrecke der Neat ist bis rund 2025 ausreichend. Die Finanzierung der Strecke Schaffhausen-Singen-Stuttgart ist aus Sicht des zuständigen Bundesministeriums gesichert. Die Bauarbeiten sind bis spätestens 2017 in Angriff zu nehmen. Im Rahmen der regelmässigen schweizerisch-deutschen Regierungsgespräche auf verschiedenen Ebenen wird von Schweizer Seite immer wieder auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit der entsprechenden Ausbauten hingewiesen.

Die Antwort Frau Leuthards zeigt, dass auch von Schweizer Seite immer wieder nachgefragt und Druck aufgesetzt werden muss.

 

Finanzierung der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur für die Jahre 2013-2016

Bei dieser Vorlage ging es darum, für den Betrieb und Substanzerhalt der gesamten Bahninfrastruktur (SBB und Privatbahnen) insgesamt 9,5 Milliarden Franken (2/3 SBB und 1/3 Privatbahnen) zu sprechen. Grundsätzlich war die Vorlage unbestritten, dies obschon immer wieder bemängelt wird, dass die Finanzierung der Bahn heute noch kaum transparent ist. So fliessen zum Beispiel vom Strassenverkehr via Abgaben und Steuern rund 2 Milliarden Franken in den Bahnverkehr. Das Netzaudit von 2009 hat gezeigt, dass der Finanzierungsbedarf der Bahn für den Substanzerhalt nicht gedeckt ist. Im Jahre 2010 deckten die Erlöse nur noch 41 Prozent des Betriebsaufwandes, dies unter Ausklammerung von Eigenleistungen für die Investitionsrechnung und von Abschreibungen. Es braucht also weitere zusätzliche Mittel, wobei es wohl kaum sein darf, dass praktisch jedes Bahnticket mit 50% durch den Staat finanziert wird Trotz Finanzierungslücken zeigen die Kantone auch weitere Begehrlichkeiten: So verlangen 15 Kantone, darunter auch Schaffhausen, für die erste Etappe des weiteren Bahnausbaus 6 Milliarden statt der geplanten 3,5 Milliarden. Damit sollen die geplanten Tunnelbauten in der Ostschweiz (Brüttener Tunnel, Zimmerberg-Basistunnel II und Chestenberg) sichergestellt werden. Realistisch gesehen, können diese Zusatzleistungen nur über eine weitere Mehrwertsteuererhöhung finanziert werden. Ob wir uns dies in der heutigen wirtschaftlichen Situation leisten können, dürfte mehr als fraglich sein.

Wenn wir unsere hervorragende Verkehrsinfrastruktur auf lange Sicht nicht gefährden wollen, ist es an der Zeit, Notwendiges von Wünschbarem zu unterscheiden und Prioritäten zu setzen. Ein erster Schritt wäre die Schaffung der Kostentransparenz und die Entflechtung der Finanzierungsquellen.

Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2013-2016

Der Bundesrat beantragte mit dieser Botschaft, während vier Jahren rund 26 Milliarden Franken (2 Milliarden für internationale Partizipation) oder 10% des Bundesbudgets für ETH, Universitäten, Fachhochschulen und weitere Bildungs- und Forschungseinrichtungen einzusetzen. Die Summe entspricht einem nominalen Wachstum von durchschnittlich 3,7 Prozent pro Jahr.

Man war sich von rechts bis links einig, dass Bildung, Forschung und Innovation zu den wichtigsten Ressourcen unseres Landes gehört. Diskutiert wurde unter anderem, wo und wie viel Mittel eingesetzt werden sollen, der grosse Anstieg der ausländischen Studierenden, teilweise Fachkräftemangel, Probleme der Berufsbildung, Erfolgsmodell duale Berufsbildung, das Ranking der schweizerischen Hochschulen sowie die Mitbeteiligung der Kantone etc..

Schlussendlich wurde der Kredit um weitere 300 Millionen erhöht, dies vor allem, um der erhöhten Zahl der Studierenden zu begegnen. Demgegenüber steht ein ausgeglichener Finanzhaushalt, der mit der ursprünglichen Vorlage des Bundesrates erreicht worden wäre.

Mit Geld ausgeben alleine können wir unseren Spitzenplatz in diesen Bereichen kaum halten. Deshalb werden in verschiedenen Bereichen Anpassungen notwendig, damit die notwendigen finanziellen Mittel auch in Zukunft gesichert sind. So fand zum Beispiel der Antrag der SVP, mehr Mittel zu Gunsten der Berufsbildung einzusetzen, keine Mehrheit, obschon sämtliche Parteien das duale Berufsbildungssystem lobten.

Steuern

Steueramtshilfegesetz zum Letzten

Dieses Gesetz ist bereits mehrere Male in meinen vergangenen Sessionsberichten aufgetaucht. Der Nationalrat beschloss mit 130 zu 54 Stimmen (52 SVP, 1 FDP und 1 Fraktionslos), in Zukunft Gruppenanfragen zuzulassen. Damit ist das Bankkundengeheimnis für Ausländer praktisch am Ende. Leider war man nicht bereit, im Gesetz zu definieren, welche Anforderungen oder Voraussetzungen an Gruppenanfragen zu stellen sind, damit die Schweiz überhaupt darauf eintreten darf. Solche Grundsätze gehören aber zwingend ins Gesetz.

Auf meine Frage, warum die Zulassung von Gruppenanfragen bei der OECD nur als Empfehlung gelten würden, wir Schweizer dies aber als Standard übernähmen, meinte Frau Bundespräsidentin Widmer-Schlumpf, dass dies eigentlich ein Vorbehalt sei, der nur angewendet werden dürfe, wenn er auch im Gesetz vorhanden sei. Dies sei zu unserem Schutze. Ich bin überzeugt, dass betreffend Informationsaustausch in Zukunft noch Einiges gehen wird.

Pauschalbesteuerung

Das vereinfachte Veranlagungsverfahren für ausländische Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, hier aber keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, wurde in letzter Zeit sehr emotional diskutiert. Nüchtern betrachtet geht es im Moment um rund 5450 Personen in der Schweiz. Neben der Schweiz kennen auch andere Staaten die Besteuerung nach dem Aufwand, z. B. Grossbritannien, Holland, Belgien, Luxemburg, Österreich und Liechtenstein. Die Aufzählung ist nicht vollständig, es gibt noch mehr Staaten. Die generierten Steuereinnahmen betrugen 2010 schätzungsweise etwa 660 Millionen Franken. Laut der Schätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung gibt es etwa 22 000 Menschen, die direkt oder indirekt aufgrund dieser Pauschalbesteuerten einen Arbeitsplatz haben. Die Pauschalbesteuerung ist ein Teil der Standortattraktivität der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb. Der volkswirtschaftliche Nutzen durch die Steuereinnahmen, Investitionen und Arbeitsplätze ist eigentlich sehr hoch.

Die Diskussionen liefen entlang der üblichen Parteigrenzen. Gleichzeitig wurden Bemerkungen wie Steuergerechtigkeit und verfassungswidrige Besserstellung in den Raum gestellt. Dass aber linke Kreise eine Erbschaftsteuer mit Ausnahmen und einer Untergrenze wollen, wurde zum Beispiel nicht erwähnt. Oder ist eine Steuerprogression überhaupt gerecht?

Schlussendlich überwog im Parlament die Ansicht, dass es um Haben oder Nichthaben gehe und wir in einer globalisierten Welt leben würden. Deshalb entschied man sich für folgende Lösung:

Die Steuer wird nach den jährlichen, in der Bemessungsperiode im In- und Ausland entstandenen Lebenshaltungskosten der steuerpflichtigen Person und der von ihr unterhaltenen Personen, mindestens aber nach dem höchsten der folgenden Beträge bemessen: 400‘000 Franken oder für Steuerpflichtige mit eigenem Haushalt dem Siebenfachen des jährlichen Mietzinses oder des Mietwertes.

Steuerfragen. Unbefriedigende Situation im Schweizer Sektor des Flughafens von Basel

Im Schweizer Sektor des Flughafens von Basel herrschen neben Fragen in bezug auf das anwendbare Arbeitsrecht auch Unklarheiten, wo welche Steuern anfallen. Schweizer Firmen erhalten Steuerrechnungen von französischen Behörden. Einzelne Unternehmen beklagen mangelnde Unterstützung durch die Schweizer Behörden. Auf meine Frage, was der Bundesrat zu gedenken tue, meinte der verantwortliche Bundesrat Didier Burkhalter, dass die Schweiz dringend eine Lösung suche. Die französischen Behörden hätten signalisiert, dass sie an einer raschen und pragmatischen Lösung interessiert seien.

Die hier vorherrschenden Unsicherheiten haben leider bereits dazu geführt, dass sich Unternehmen von diesem Standort zurückgezogen haben. Es ist deshalb angebracht, dass der Bundesrat unverzüglich eine vernünftige und verlässliche Regelung finden wird.

Agrarpolitik 2014 - 2017

Die Weiterentwicklung der Landwirtschaft prägte die Diskussionen im Nationalrat während rund neun Stunden. Einig war man sich grossmehrheitlich, dass es wichtig sei, dass wir Bäuerinnen und Bauern haben, die unsere Ernährung garantieren, aber auch der Landschaft Sorge tragen. Dass dies nicht immer ganz einfach ist, zeigten die Diskussionen. Grundsätzlich sollen mit dieser Vorlage folgende Verfassungsziele angestrebt werden:

1. Die Landwirtschaft soll nachhaltig und auf den Markt ausgerichtet sein.

2. Sie soll einen Beitrag zur sicheren Versorgung der Bevölkerung leisten.

3. Die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und die Pflege der Kulturlandschaft sollen gefördert werden.

4. Die Landwirtschaftspolitik soll einen Beitrag zur Erhaltung der dezentralen Besiedelung leisten.

Es gab im Rat etliche Vorstösse und Anträge, so dass die Diskussionen zeitweise einer Kommissionssitzung gleichkam.

Hier einige der Entscheide, die im Nationalrat gefällt wurden:

  • Orientierung der Massnahmen des Bundes am Grundsatz der Ernährungssouveränität
  • Im Grundsatz neues Direktzahlungssystem: zum Beispiel Direktzahlungen, wer über eine landwirtschaftliche Ausbildung verfügt, Kulturlandschaftsbeiträge, Versorgungssicherheitsbeiträge, Biodiversitätsbeiträge (statt Tierbeiträge, Flächenbeiträge), Landschaftsqualitätsbeiträge, Ökobeiträge, Sömmerungsbeiträge; Kürzung bei allen Direktzahlungen bei Nichteinhaltung der Gesetzgebung
  • Unterstützungsmassnahmen beschränken sich auf das Kerngeschäft der Landwirtschaft
  • Engere Schranken für Milchverträge; Bundesrat muss in einer Verordnung die Details regeln
  • Importkontingente für Pferde werden auf 50% der Anzahl in der Schweiz gezüchteten Pferde festgelegt
  • Verlängerung der Beitragsunterstützung bei den Früchten und Gemüsen zur Anpassung an die Märkte bis 2017
  • Umstellungsbeiträge im Rebbau werden aufgehoben
  • Verlängerung des Gentech-Moratoriums bis Ende 2017

 

Einzelne Entscheide fielen teilweise sehr knapp und werden im Ständerat sicher noch zu weiteren Diskussionen führen. Die Debatte zur Agrarpolitik 2014 – 2017 wird uns somit noch einige Zeit beschäftigen.

Einführung eines Pfandes auf alle Getränkeflaschen und Getränkedosen

Mit 82 zu 79 Stimmen wurde die Standesinitiative Basel-Stadt „Einführung eines Pfandes auf alle Getränkeflaschen und Getränkedosen“ knapp abgelehnt.

Zwei Hauptgründe führten zu diesem Entscheid: Die Frage der Wirksamkeit und der Verhältnismässigkeit.

Flaschen und Dosen verursachen „nur“ rund 7% des Litteringsproblems. In der Schweiz wurden 2010 rund 192 Millionen Franken für den Reinigungsaufwand wegen Litterings aufgewendet. Davon entfielen gemäss Bafu 35% auf Getränkebehältnisse. Kommt dazu, dass „Litterer“ kaum strafsensibel sind, wenn schon 100 Franken Busse nichts bewirken, was sollen dann 50 Rappen Pfand bewirken.

Die Kosten eines Pflichtpfandes werden vom Bafu auf etwa 280 Millionen Franken geschätzt. Wir haben aber heute schon eine Rücklaufquote bei PET-Flaschen von 81% und bei Glas von 94%. Mit 280 Millionen würden also vermutlich nur ein paar Prozentpunkte mehr erreicht.

Schlussendlich bräuchte es noch ein Spezialregelung sowie Entsorgung von Spezialgebinden wie zum Beispiel Konfitürengläser etc.. Leider hat es Deutschland auch gezeigt, dass mit der Einführung des Pflichtpfandes die Zahl von Mehrweggebinden nicht zugenommen hat, dafür wurde viel mehr auf Einwegkunststoffverpackungen ausgewichen. Staatsleitungsreform

Um eine Verbesserung der Amtsführung bei den Bundesräten zu erreichen wurde in den letzten Jahren und Monaten immer wieder neue Ideen und Anträge eingebracht. So soll dem Bundesrat die Möglichkeit eingeräumt werden Staatssekretärinnen oder –sekretäre einzusetzen, die den Departementsvorsteher unterstützen und entlasten. Bereits heute gibt es vier permanente sowie auch vorübergehende Staatssekretäre. Neu sollen in unbestimmter Zahl weitere Amtsdirektorinnen und –direktoren den Titel „Staatssekretär“ erhalten.

Ob diese tatsächlich eine Entlastung darstellen, blieb im Rat umstritten. Eine Minderheit sah in diesem Vorschlag ein Zweikreismodell (Bundesrat und Staatssekretär). Ebenfalls war auch nicht klar, warum man heute bereits vier Staatssekretäre habe und für einen fünften eine neue Rechtsgrundlage benötige. Die personelle Aufstockung des Bundesrates sowie ein zweijähriges Bundespräsidium wurden abgelehnt.

Epidemiengesetz

In der Frühlingssession 2012 wurde im Nationalrat beschlossen, dass der Bundesrat in Absprache mit den Kantonen Impfungen bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen, bei besonders exponierten Personen und bei Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, Impfungen für obligatorisch erklären.

Ein weiterer umstrittener Punkt betraf die Kosten von Massnahmen im internationalen Personenverkehr. Diese werden immer wichtiger und müssen auch entsprechend geregelt werden. Das Parlament entschied schlussendlich, dass sich der Bund an ausserordentlichen Auslagen und Aufwendungen beteiligen kann, falls für die betroffenen Unternehmen es zu einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung führen könnte.

ZGB, Elterliche Sorge

Die vorgeschlagene Revision des Zivilgesetzbuches hat zum Ziel, die gemeinsame elterliche Sorge der Eltern zum Regelfall zu machen. Da dies heute bereits für verheiratete Eltern die Regel st, will man nun dies auch für unverheiratete und geschiedene Eltern gelten lassen. Einzig wenn dies zum Schutz der Interessen des Kindes nötig ist, soll die elterliche Sorge einem Elternteil allein zugewiesen werden.

Ob ein solches Gesetz für die Kinder förderlich ist, wird sich zeigen. Wie so oft, steckt der „Teufel“ im Detail. So wurde zum Beispiel der Artikel, dass der Elternteil, der das Kind betreut, allein Entscheide treffen darf, welche nur die alltäglichen Angelegenheiten betreffen oder dass für einen Wechsel des Aufenthaltsortes des Kindes (auch „Zügelartikel) die Zustimmung des anderen Elternteils – oder bei Uneinigkeit diejenige des Gerichtes oder der Kindesschutzbehörde- notwendig sei, sehr kontrovers diskutiert. Es wird sich erst in Zukunft zeigen, ob mit diesen Änderungen wesentliche Verbesserungen für das Kindeswohl erreicht werden konnte.

Asylgesetz

Die Beratung dieses Gesetzes führte wiederum zu heftigen Diskussionen. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die Verfahren im Durchschnitt viel zu lange dauern (bis 1400 Tage!), die Zahl der Asylsuchenden massiv gestiegen und die Fehlanreize zu gross sind.

Einige der vom Nationalrat beschlossenen Verschärfungen wie zum Beispiel die Attraktivitätssenkung des Status von vorläufig Aufgenommenen oder den Grundsatz der Nothilfe für alle Asylsuchenden wurde durch den Ständerat abgeschwächt.

Folgende Änderungen wurden neu aufgenommen:

  • Wehrdienstverweigerung oder Desertion sind keine Gründe für die Anerkennung als Flüchtlinge
  • Keine Gesucheinreichung auf Schweizer Botschaften im Ausland
  • Möglichkeit zur Unterbringung in besonderen Zentren von Asylsuchenden, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden
  • Anlagen und Bauten können ohne kantonale oder kommunale Bewilligung durch den Bund für maximal drei Jahre genutzt werden
  • Die Beschwerdefrist beträgt bei Nichteintretensentscheiden fünf Arbeitstage; das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Beschwerden gegen Nichteintretensentscheide innerhalb von fünf Arbeitstagen
  • Der Bundesrat kann Testphasen zur Beurteilung neuer Verfahrensabläufe vorsehen; die Dauer der Testphasen beträgt höchstens zwei Jahre
  • Wurde ein erstinstanzlicher Weg- oder Ausweisungsentscheid eröffnet, kann die zuständige Behörde die betroffene Person zur Sicherstellung des Vollzugs in Haft nehmen
  • Für Asylgesuche, die im Ausland vor dem Inkrafttreten der Änderung vom 28. September 2012 gestellt worden sind, gelten teilweise die bisherigen Artikel

 

1:12 – Für gerechte Löhne

Diese eingereichte Initiative verlangt, dass der tiefste Lohn in einem Unternehmen nicht mehr als zwölfmal tiefer sein darf als der höchste. Der Bund soll Ausnahmen regeln, namentlich betreffend Personen in Ausbildung, Praktikanten sowie Menschen mit geschützten Arbeitsplätzen, und er soll die Anwendung auf Leiharbeits- und Teilzeitarbeitsverhältnisse ausdehnen.

Man war sich im Rat einig, dass gewisse Lohnexzesse einzelner Unternehmen zu verurteilen seien. Die Initiative ist aber trotzdem nicht zielführend, stellt einen unvereinbaren Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar, hätte standortfeindliche Auswirkungen, definiert unklar, was unter ein Unternehmen fällt ( trifft z.B. Familienunternehmen, erfasst aber kaum internationale Unternehmen), einfache Umgehung mittels Auslagerung tiefer bezahlter Tätigkeiten, Umsetzung wäre mit grossen regulatorischen und praktischen Problemen verbunden etc..

Mit 110 zu 59 Stimmen wurde die Volksinitiative im Nationalrat abgelehnt und geht nun zur Beratung in den Ständerat.

Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger

Ich wünsche Ihnen einen schönen Herbst.

Thomas Hurter

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