• Thomas Hurter

    Thomas
    Hurter

    Nationalrat, SVP Schaffhausen

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    Nationalrat, SVP Schaffhausen

Geschätzte Empfängerinnen und Empfänger

Wiederum ist eine reich befrachtete Session in Bern zu Ende gegangen. Am 12. Juni erklärte Bundesrat Pascal Couchepin seinen Rücktritt aus der Landesregierung per 31. Oktober 2009. Dies kam nicht ganz unerwartet. Ob der Kapitän das sinkende Schiff verlässt oder ob ein neuer Kopf die ungelösten Probleme rund um die IV, die AHV und das KGV verbessern kann, wird sich weisen. Jedenfalls wird die Sommerpause dieses Jahr kürzer sein, denn das Bundesratskandidatenkarussell dreht sich bereits wieder.

Im Folgenden möchte ich Ihnen eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Geschäfte der Sommersession 2009 präsentieren.

Strafrecht

In der zweiten Sessionswoche fand eine fast vierstündige dringliche Debatte zur erst anfangs 2007 in Kraft getretenen Änderung des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches statt. Die Neuerungen beim Strafensystem stiessen schon in der ersten Woche nach Inkraftsetzung auf massive Kritik. Der grosse Spezialist des Schweizer Strafrechts Günther Stratenwerth sprach in aller Öffentlichkeit sogar kurz und bündig von einer "krassen Fehlleistung des Gesetzgebers". Weil das massiv geänderte Strafrecht und die Justiz in der Bevölkerung aktuell nicht mehr die Glaubwürdigkeit, die in einem Rechtsstaat erforderlich ist, geniessen, sah sich die SVP veranlasst, eine dringliche Debatte zu fordern und die rund 80 (!!!) eingegangen Vorstösse zu diesem Thema zu behandeln. Im Zentrum der Kritik stehen der Verzicht auf Freiheitsstrafen unter sechs Monaten, die Geldstrafen, die Abschaffung der richterlichen Landesverweisung sowie die gemeinnützige Arbeit. Für Gewalt- und Sexualdelikte werden höhere Strafen gefordert. So setzten sich sowohl eine Motion betreffend Verschärfung des Strafrahmens bei vorsätzlicher Körperverletzung als auch eine Motion betreffend Erhöhung des Strafmasses bei Vergewaltigungen im Nationalrat durch. Leider wurde die Motion von Andrea Geissbühler (SVP/BE) betreffend Abschaffung von Geldstrafen undWiedereinführung der altrechtlichen Bussen bei Vergehen und Verbrechen mit 91 zu 90 Stimmen abgelehnt. Hingegen fand die Wiedereinführung kurzer Freiheitsstrafen klare Zustimmung. Auch eine Motion zur Abschaffung des teilbedingten Strafvollzugs für Strafen über zwei Jahre wurde im Nationalrat mit 115 zu 59 Stimmen überwiesen. Ebenfalls überwiesen wurde eine Motion, die fordert, dass die gemeinnützige Arbeit nur noch unbedingt ausgesprochen werden kann. Zustimmung fand auch die Motion der SVP-Fraktion, wonach Ausländer, die sich weigern, sich zu integrieren, auszuschaffen sind. Die Debatte hat gezeigt, dass die Revision von 2007 dringend einer grundlegenden Nachbesserung bedarf.  

 

Mehrwertsteuergesetz

Die Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes ist ein weiteres Stück vorangekommen. Die letzten Differenzen des ersten Teils dieser Revision konnten ausgeräumt werden, so dass diese Gesetzänderung auf den 1. Januar 2010 in Kraft treten wird. Die Totalrevision dieses Gesetzes bringt neben Entlastungen für Steuerpflichtige auch einen Abbau vom Formalismus.

In der umstrittenen Frage der privilegierenden Mindestumsatzgrenze für gemeinnützige Organisationen, Sport und Kulturvereine hat der Nationalrat eine Kompromisslösung beschlossen. Diese Institutionen sollen, wie bisher, ab einem Umsatz von 150‘000 Franken mehrwertsteuerpflichtig sein. Damit sind viele Sport- und Kulturvereine mehrwertsteuerbefreit, was sich aufgrund ihres grossen Einsatzes zu Gunsten unserer Bevölkerung insbesondere von Jugendlichen rechtfertigt.

Die nicht einfach werdende Diskussion um den Mehrwertsteuersatz wird aber erst in der nächsten Teilrevision geführt.

Gesundheitsdebatte

In der dritten Woche fand eine mehrstündige Gesundheitsdebatte statt. Angesichts des Unmuts in der Bevölkerung und der steigenden Krankenkassenprämien muss endlich Bewegung in die erstarrten Fronten kommen. Die falschen Anreize im Gesundheitswesen sollten eliminiert werden. Daneben sollte sich jedermann Gedanken machen, welche Leistungen man wirklich benötigt. Kostenbewusstes Verhalten wird leider noch nicht überall praktiziert. Gleichzeitig wird der Leistungskatalog ständig ausgebaut. Die konkurrierenden Interessen der Ärzte, Krankenkassen und Versicherten reduzieren Lösungsansätze. Es braucht aber Veränderungen auf allen Seiten, sonst kommen die notwendigen Milliardeneinsparungen nicht zustande. Für Partikularinteressen ist kein Platz mehr. Es ist zu hoffen, dass mit einem neuen Bundesrat diese Diskussionen wieder an Schwung gewinnen wird. Die zentrale Frage ist, ob wir ein Gesundheitssystem, das eine maximale und nicht eine optimale Versorgung anstrebt, auch langfristig finanzieren können.

Hundegesetz

Die tragischen Vorfälle mit Hunden in den vergangen Jahren veranlasste einige Parlamentarier, ein nationales Hundegesetz mit scharfen Massnahmen gegen gefährliche Hunde zu verlangen. Davon ist nicht mehr viel übrig geblieben. Das eidgenössische Hundegesetz verzichtet auf eine Auflistung gefährlicher Hunderassen, die speziell behandelt oder gar verboten werden sollen. Weiter wird den Kantonen ausdrücklich erlaubt, strengere Vorschriften zum Schutz vor gefährlichen Hunden zu erlassen. Neu gibt es eine Leinenpflicht an sensiblen Orten wie Schulanlagen, öffentlichen Gebäuden oder verkehrsreichen Strassen. Hundehalter sind nun gesamtschweizerisch verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Schliesslich wird im neuen Hundegesetz die Verpflichtung zur Sozialisierung von Hunden und zum Besuch von Ausbildungskursen für Hundehaltende und Hunde auf gesetzlicher Ebene verankert. Faktisch haben die 23 kantonalen Hundegesetze in den 26 Kantonen aber mehr Biss als das nationale Gesetz. Zusätzlich wurde in der Zwischenzeit die Tierschutzgesetzgebung ebenfalls verschärft. Das im Nationalrat mit 97 zu 72 Stimmen verabschiedete Hundegesetz ist nicht viel mehr als ein Rahmengesetz ohne grosse Wirkung. Alles für die Katz?

Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen (Volksinitiative)

Am 18. Dezember 2007 ist die Volksinitiative „Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen“ eingereicht worden. Diese Volksinitiative fordert eine verfassungsmässige Beschränkung des Anteils von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und an der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche auf 20 Prozent. Ein derart massiver Eingriff in die Gemeindautonomie kann nicht akzeptiert werden. Der Bund hat heute schon die Möglichkeit, die Bautätigkeit von Zweitwohnungen bei den Kantonen einzuschränken. Zusätzlich würde diese starre Maximallösung die Gemeinden vor unlösbare Probleme stellen, da es bereits heute Gemeinden mit weit höherem Zweitwohnungsanteil gibt. In solchen Gemeinden käme es faktisch zu einem Baustopp. Die Raumplanung soll zu Recht bei den Kantonen bleiben. Gemeinden können schon heute Schutzbestimmungen für die ansässige Bevölkerung erlassen. Die Initiative berücksichtigt weder regionalpolitische, wirtschaftliche und touristische Interessen noch regionale Gegebenheiten und konkrete Verhältnisse. Sie nimmt wohl ein Problem auf, schiesst aber weit über das Ziel hinaus und muss in dieser zu eng formulierten Form abgelehnt werden.

Militärgesetz, Rüstungsprogramm, Somalia und Spezialisteneinsätze

Die Revision des neuen Militärgesetzes wurde nach über einem Jahr Behandlung nun definitiv als nicht notwendig befunden und in dieser Form abgelehnt. Weder der erweiterte Ausbau der internationalen Kooperation noch eine Verpflichtung zu WKs im Ausland fanden eine Mehrheit. Sogar die Armeeführung betonte immer wieder, dass im Moment kein Bedarf an Trainingsmöglichkeiten im Ausland bestehe. Die monatelangen Diskussionen haben damit ein Ende gefunden. Wir warten nun mit Spannung auf den vom Bundesrat in Aussicht gestellten Sicherheitspolitischen Bericht, der anschliessend die Basis für den Auftrag der Armee sein wird. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass das Militär ein Teil des Erfolgsmodells Schweiz ist und Sicherheit, Neutralität und Schutz garantiert.

Das aufgrund der kommenden grossen Investitionen etwas reduzierte Rüstungsprogramm 09 wurde ohne grosse Opposition angenommen. Dabei ging es vor allem um neue Anflugleitsysteme auf den Militärflugplätzen, um neue Sanitätswagen, um eine Fahrausbildungsanlage für Motorfahrer sowie um eine Simulationsanlage für den Einsatz im überbauten Gebiet. Es handelt sich dabei um Investitionen in Mobilität und Sicherheit.

Mehr Wellen hingegen hat der von Bundesrätin Calmy-Rey in Aussicht gestellte Truppeneinsatz in Somalia geworfen. In der Sommersession war dieser Einsatz noch nicht auf der Traktandenliste. Im Anschluss an die Session widmete die Sicherheitspolitische Kommission eine zweitägige Sitzung der Behandlung dieses Themas. Dazu wurden Bundesräte, Professoren, Juristen und Militaristen angehört. Dabei kristallisierte sich heraus, dass Schweizer Soldaten nur auf Schiffen, die unter Schweizer Flagge und für das „world food programme“ fahren, eingesetzt werden können. Sehr viele Fragen blieben indessen weiterhin ungeklärt. Auch bedarf es einer extensiven Auslegung des bestehenden Militärgesetzes. Man darf sich zu Recht fragen, ob ein solcher Einsatz mit juristisch unklarer Ausgangslage und 16 Millionen Kosten pro Jahr (7 Mio VBS, 9 Mio EDA) tatsächlich zum Aufgabenbereich der Schweizer Armee gehört.

Die Armee ist tagtäglich darauf angewiesen, dass sie über Spezialisten verfügen kann. Auf der anderen Seite ist aber die Wirtschaft je länger je weniger bereit, ihre Fachkräfte einige Tage oder Wochen in den Militärdienst ziehen zu lassen. Gewisse Firmen gehen sogar so weit, dass sie den Arbeitnehmern ab einem gewissen Altersjahr während des Militär-, Zivil, oder Zivilschutzdiensts den Lohn pro geleisteten Diensttag kürzen. Dieser Umstand veranlasste mich, eine Motion einzureichen, um der veränderten Ausgangslage Rechnung zu tragen und die Erwerbsersatzordnung entsprechend anzupassen. Der Nationalrat stimmte mit grosser Mehrheit meinem Antrag zu. Damit kann sichergestellt werden, dass auch in Zukunft das zivile Personal des Bundes und seiner Betriebe, Ärzte, Polizeibeamte, Biologen, Apotheker, Zahnärzte, Piloten, Fallschirmspringer usw. wo nötig als Spezialisten in der Armee über die Höchstgrenze der Ausbildungsdienstpflicht hinaus bis zum 50. Altersjahr eingesetzt werden können.

Landwirtschaftsgesetz

Am 14. März 2008 hatte der Bundesrat beschlossen, mit der EU Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich aufzunehmen. Im Hinblick auf den erhöhten Druck auf die Landwirtschaft durch dieses Abkommen sowie einen möglichen Abschluss der DOHA-Runde der WTO schlug der Bundesrat die Schaffung einer Bilanzreserve zur Finanzierung von Begleitmassnahmen vor. Damit sollten Zolleinnahmen aus dem Import von Landwirtschaftsprodukten sowie Lebensmitteln während maximal 8 Jahren (bis 2016) zweckgebunden zur Finanzierung der erwähnten Massnahmen reserviert werden. Die Schaffung einer Bilanzreserve, auch „Sterbeprämie“ genannt, wurde abgelehnt, da dies lediglich ein Versprechen für die Zukunft darstellt, dessen Finanzierung aber nicht gesichert ist. Wir werden auch in Zukunft eine starke und vielschichtige Landwirtschaft brauchen, die eine hohe Ernährungssouveränität garantiert. Die vorgeschlagene Begleitmassnahme stellt aber nicht viel mehr als eine Worthülse dar.

Buchpreisbindung

Der Nationalrat hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass die vor zwei Jahren abgeschaffte Buchpreisbindung wieder eingeführt werden soll. Mit der Buchpreisbindung können Bücher mit kleineren Auflagen quer finanziert werden. Kleinere Buchläden haben eher eine Überlebenschance gegenüber den grösseren Ketten. Damit kann ein vielfältiges Buchangebot aufrecht erhalten werden, denn im Bereich des Schöpferischen ist der wirtschaftliche Erfolg keine Gewähr für Qualität. Eine Abschaffung der Buchpreisbindung bringt längerfristig kaum eine Senkung der Konsumentenpreise. In Grossbritannien zum Beispiel sind in den Jahren nach der Abschaffung der Preisbindung die Bücherpreise deutlich angestiegen. Die im Nationalrat gutgeheissene Buchpreisbindung gilt nicht für die via Internet im Ausland bestellten Bücher und dauert 18 Monate. In besonderen Fällen können Rabatte bis zu 20 Prozent gewährt werden.

Mietrecht

Die geplante Mietrechtsrevision hatte zum Ziel, das System von der Kostenmiete in die Index- und Vergleichsmiete umzuwandeln. Mit anderen Worten wollte man die Mietzinse von den Hypothekarzinssätzen entkoppeln. Der Nationalrat hat nun beschlossen, nicht auf die Vorlage einzutreteten. Damit ist die Revision des Mietrechtes gescheitert, die auf eine Volksinitiative „Ja zu fairen Mieten“ aus dem Jahre 2004 hervorging. Zu Fall brachte die Vorlage die einseitige bundesrätliche Abänderung des durch die Mieter- und Vermieterverbände 2007 gefundenen Kompromisses. Die Vermieterseite war bereit, von Kostenmiete, Hypothekarzinsbindung, Ortsüblichkeit Abschied zu nehmen. Zudem verzichtete die Vermieterseite auf Mietzinserhöhungen nach Handänderungen, auf Mietzinsanpassungen bei hohen Teuerungsraten und sogar auf eine Anpassung an vergleichbare marktübliche Mieten in bestehenden Mietverhältnissen. Die Mieterseite akzeptierte im Gegenzug die Indexierung der Mieten zu 100 Prozent gemäss Landesindex der Konsumentenpreise. Die Vorlage des Bundesrates wich in diesem zentralen Punkt von der Verständigungslösung ab. Nicht der Landesindex der Konsumentenpreise, sondern ein Spezialindex, bei dem Wohn- und Energiekosten ausgeschlossen sind, sollte die Grundlage für Mietzinsanpassungen sein. Gerade diese Kosten auszuschliessen fand aber keine Mehrheit. Damit ist die Diskussion um das geltende Mietrecht vorerst verstummt, vermutlich aber nur bis zum nächsten Anstieg der Hypothekarzinsen.

Schweizer Flugsicherung unter deutschem Recht?

Im Deutschen Bundestag wurden Ende Mai auf die parlamentarische Anfrage von Parlamentariern zum Thema „Auswirkungen des Flugbetriebs am Flughafen Zürich“ wegweisende Antworten des Bundesverkehrsministerium gegeben. Das Bundesverkehrsministerium hält fest, dass künftig beauftragte Organisationen wie die Schweizer Flugsicherung Skyguide deutsches Recht anzuwenden hätten. Die deutsche Bundesregierung erklärte weiter, dass mit der sogenannten deutschen "Lex Skyguide“ vom 28. Mai 2009 eine umfassende Einflussnahme und Steuerungsmöglichkeit für die Bundesrepublik geschaffen würde! Bedeutet dies unter Umständen, dass Deutschland die in der Kritik stehenden Zürcher An- und Abflüge entscheidend mitbestimmen könnte? Und dies, obwohl immer noch mehrere Millionen Franken Flugsicherungsleistungen der Skyguide über dem benachbartem Ausland nicht entschädigt werden? Diese Ausgangslage veranlasste mich, eine dringliche Anfrage an den Bundesrat zu richten, mit dem Begehren um Klarstellung der Auswirkungen der „Lex Skyguide“ auf die Schweizer Flugsicherung sowie auf den Flughafen Zürich.

Ich wünsche Ihnen einen schönen, erholsamen Sommer und grüsse Sie freundlich

Thomas Hurter